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Online-Banking 2026: Empfängerprüfung richtig nutzen

Empfängerprüfung bei jeder SEPA-Überweisung: was die vier Rückmeldungen bedeuten, wann Sie abbrechen sollten und wie Sie Banking zuhause sicher einrichten.

13 Min. Lesezeit Online-BankingEmpfängerprüfungEchtzeitüberweisungBankgeschäfteSenioren

Es ist ein kleines Fenster, das viele im vergangenen Jahr zum ersten Mal gesehen haben: Man tippt eine Überweisung ins Online-Banking, drückt auf Weiter - und statt der TAN-Abfrage erscheint ein Hinweis, dass der eingegebene Name nicht zur IBAN passt. Der erste Gedanke ist oft: Habe ich etwas falsch gemacht? Ist meine Bank gehackt? Beides trifft in aller Regel nicht zu. Dahinter steckt die Empfängerprüfung, die seit dem 9. Oktober 2025 (BaFin) bei jeder Überweisung Pflicht ist. Grundlage ist die Verordnung (EU) 2024/886 über Echtzeitüberweisungen in Euro, die den europäischen Zahlungsverkehr an mehreren Stellen umgebaut hat. Betroffen sind fast alle: 86 Prozent (Bitkom) der Menschen in Deutschland erledigen Bankgeschäfte online, in der Altersgruppe zwischen 65 und 74 Jahren sind es 83 Prozent (Bitkom). Dieser Beitrag erklärt in Ruhe, was die vier möglichen Rückmeldungen bedeuten, warum bei Firmen und Vereinen oft „fast passend“ erscheint, wann Sie besser abbrechen - und wie Sie Ihr Banking zuhause so einrichten, dass Sie sich damit wohlfühlen. Wenn Sie das lieber gemeinsam durchgehen möchten: Wir kommen im Rahmen unserer Technik-Hilfe für Senioren zu Ihnen an den Küchentisch.

Empfängerprüfung im Online-Banking: die vier RückmeldungenPflicht bei jeder SEPA-Überweisung seit 9. Oktober 2025 - kostenfrei und vor der FreigabeÜberweisung ausfüllenName des EmpfängersMusterverein e. V.IBANDE12 3456 7890 1234 5678 90Betrag240,00 EuroPrüfen und freigebenBank prüftName und IBANkostenfrei1ÜbereinstimmungName und IBAN passen zusammen - Sie können freigeben2Weitgehende ÜbereinstimmungBank nennt den richtigen Namen - Schreibweise vergleichen3Keine ÜbereinstimmungWarnung - Vorgang abbrechen und beim Empfänger nachfragen4Prüfung nicht möglichKein Ergebnis - Angaben in Ruhe kontrollieren86 %nutzen Online-Bankingin Deutschland (Bitkom)0 Eurokostet die Empfängerprüfung(Verordnung (EU) 2024/886)10 Sek.Zielzeit für die Gutschrifteiner Echtzeitüberweisung (Bundesbank)34 %Echtzeitüberweisungenan allen ÜberweisungenSEPA, Q4 2025 (EPC)Was Sie im Alltag daraus machenBei „keine Übereinstimmung“ nicht freigeben, sondern beim Empfänger nachfragen - über eine Ihnen bekannte Telefonnummer.Bei „weitgehender Übereinstimmung“ den vorgeschlagenen Namen vergleichen. Auch neue und geänderte Daueraufträge werden geprüft.Technik daheim - Online-Banking-Kurs zuhause im Raum Hildesheim und Leinetal

Das Wichtigste in Kürze

  • Seit dem 9. Oktober 2025 (BaFin) prüft jede Bank vor der Freigabe, ob Name und IBAN zusammengehören - kostenfrei, mit vier Antworten: Übereinstimmung, weitgehende Übereinstimmung mit Namensvorschlag, keine Übereinstimmung, Prüfung nicht möglich (European Payments Council).
  • „Weitgehende Übereinstimmung“ ist bei Firmen, Vereinen und Gemeinschaftskonten der Normalfall, weil das Konto auf den vollen Rechtsformnamen läuft: den vorgeschlagenen Namen lesen, mit der Rechnung vergleichen und in die eigene Vorlage übernehmen.
  • Bei „keine Übereinstimmung“ nichts freigeben, sondern die IBAN prüfen und über eine selbst bekannte Telefonnummer nachfragen. Wer die Warnung übergeht, trägt das Risiko selbst; unterbleibt die Prüfung, erstattet die Bank den Betrag (BaFin).
  • Echtzeitüberweisungen kosten nicht mehr als klassische (Verordnung (EU) 2024/886), sind nach Sekunden aber unwiderruflich. Laufende Daueraufträge bleiben ungeprüft, neue, geänderte und terminierte Aufträge durchlaufen den Abgleich (BaFin).
  • Wero schickt Beträge an Bekannte per Handynummer direkt vom Girokonto und nutzt dafür die Echtzeitüberweisung; rund 7 Millionen Menschen in Deutschland (Deutsche Bundesbank) haben es, im Onlinehandel seit Herbst 2025, im Laden ab 2026 (Verbraucherzentrale).
  • Banking und TAN-Freigabe gehören auf zwei getrennte Geräte, Zugangsdaten in einen Passwort-Manager. Beim Handywechsel erst die Freigabe-App auf dem neuen Gerät testen, dann das alte zurücksetzen. Und für den Ernstfall braucht die Bank eine schriftliche Kontovollmacht.

Was sich beim Überweisen wirklich geändert hat

Jahrzehntelang galt eine einfache Regel: Für eine Überweisung zählte die IBAN, der Name des Empfängers war Beiwerk. Wer sich in einer Ziffer vertat oder einer gefälschten Rechnung aufsaß, überwies auf ein fremdes Konto - und die Bank hatte formal alles richtig gemacht. Genau diese Lücke schließt die Verordnung (EU) 2024/886. Sie verpflichtet Zahlungsdienstleister, vor der Freigabe abzugleichen, ob der von Ihnen eingetippte Empfängername zu dem Konto gehört, dessen IBAN Sie angegeben haben. Der Fachbegriff dafür lautet Verification of Payee, auf Deutsch Empfängerüberprüfung oder kurz Empfängerprüfung.

Die Verordnung hat einen Zeitplan, der einiges erklärt. Seit dem 9. Januar 2025 (Verordnung (EU) 2024/886) müssen Banken im Euroraum Echtzeitüberweisungen entgegennehmen können, seit dem 9. Oktober 2025 auch selbst versenden. Zum selben Oktober-Stichtag wurde die Empfängerprüfung Pflicht (BaFin). Für Mitgliedstaaten ohne Euro gelten spätere Fristen, nämlich der 9. Januar 2027 für den Empfang und der 9. Juli 2027 für den Versand (Verordnung (EU) 2024/886); E-Geld- und Zahlungsinstitute kommen ab dem 9. April 2027 dazu. Wer also in den vergangenen Monaten den Eindruck hatte, dass sich das Überweisen ohne Ankündigung verändert hat, lag nicht falsch - nur war die Ankündigung eine EU-Verordnung und kein Brief der Hausbank.

Der Name wird geprüft

Ihre Bank fragt bei der Empfängerbank an, ob Name und IBAN zusammenpassen. Sie sehen das Ergebnis, bevor Sie die TAN eingeben (European Payments Council).

Echtzeit zum Normalpreis

Echtzeitüberweisungen dürfen nicht teurer sein als andere Überweisungen der entsprechenden Art (Verordnung (EU) 2024/886).

Rund um die Uhr

Echtzeitüberweisungen laufen an sieben Tagen die Woche, auch an Feiertagen, und werden in aller Regel binnen zehn Sekunden gutgeschrieben (Deutsche Bundesbank).

Dass diese Neuerungen ausgerechnet jetzt auffallen, hat einen zweiten Grund: Das Online-Banking ist in den vergangenen Jahren stark gewachsen. Die Deutsche Bundesbank kommt in ihrer Studie „Zahlungsverhalten in Deutschland 2025“ auf 89 Prozent (Deutsche Bundesbank) Onlinebanking-Nutzung unter den Befragten mit Girokonto und Internetzugang, ein Plus von 8 Prozentpunkten (Deutsche Bundesbank) gegenüber 2023. Erstmals ist dabei die App der Bank mit 62 Prozent (Deutsche Bundesbank) der meistgenutzte Zugang, knapp vor der Website mit 61 Prozent (Deutsche Bundesbank). Wer sich mit der App noch fremd fühlt, findet in unseren Computerkursen zuhause einen ruhigen Einstieg - ohne Zeitdruck und an dem Gerät, das Sie tatsächlich benutzen.

Die vier Rückmeldungen und was sie bedeuten

Der Ablauf ist stets derselbe: Sie tragen Name, IBAN und Betrag ein. Bevor Sie freigeben, schickt Ihre Bank eine Anfrage an die Bank des Empfängers, und die antwortet. Das europäische Regelwerk für dieses Verfahren sieht vier mögliche Antworten vor (European Payments Council). Die Rückmeldung erscheint als kurzer Text im Überweisungsformular, manchmal farbig hinterlegt, manchmal als eigenes Fenster - das unterscheidet sich von Bank zu Bank. Der Inhalt ist überall gleich.

RückmeldungWas Sie sehenWas jetzt sinnvoll ist
ÜbereinstimmungName und IBAN gehören zusammen; oft ein grüner Haken oder ein kurzer BestätigungstextSie können die Überweisung wie gewohnt freigeben (BaFin)
Weitgehende ÜbereinstimmungDie Angaben passen fast; Ihre Bank nennt zusätzlich den beim Konto hinterlegten NamenNamen vergleichen. Wirkt er plausibel, freigeben und die Schreibweise für das nächste Mal übernehmen (Bankenverband)
Keine ÜbereinstimmungDeutlicher Warnhinweis, dass Name und IBAN nicht zueinander passenVorgang abbrechen, Daten prüfen und beim Empfänger über einen Ihnen bekannten Kontaktweg nachfragen (Verbraucherzentrale)
Prüfung nicht möglichKein Ergebnis, etwa bei technischen Störungen oder fehlenden DatenAngaben in Ruhe kontrollieren und im Zweifel später erneut versuchen (Verbraucherzentrale)

Kleine Schreibunterschiede sind kein Problem

Sie müssen den Namen nicht buchstabengetreu treffen. Leichte Abweichungen bei der Schreibweise sollen nicht zum Abbruch führen: Umlaute, Groß- und Kleinschreibung, Sonderzeichen oder doppelte Leerzeichen werden toleriert (Verbraucherzentrale). Aus „Müller“ darf also „Mueller“ werden, ohne dass gleich eine Warnung erscheint. Was zählt, ist die tatsächliche Person oder Organisation hinter dem Konto.

Eine Einordnung, die vielen die Anspannung nimmt: Die Prüfung ist eine Auskunft, keine Sperre. Sie dürfen in jedem Fall selbst entscheiden, ob Sie die Überweisung absenden. Die Rückmeldung soll Ihnen lediglich eine Information geben, die Sie vorher nicht hatten. Und sie kostet nichts - die Verordnung schreibt ausdrücklich vor, dass diese Dienstleistungen für alle Zahlungsdienstnutzer unentgeltlich erbracht werden (Verordnung (EU) 2024/886). Auch der Bundesverband deutscher Banken stellt klar, dass weder Zahler noch Zahlungsempfänger dafür zahlen (Bankenverband).

Warum bei Firmen und Vereinen oft „fast passend“ erscheint

Die häufigste Irritation im Alltag ist nicht die klare Warnung, sondern die weitgehende Übereinstimmung. Sie kommt zustande, weil der Name, den ein Konto offiziell trägt, oft anders lautet als der Name, unter dem Sie den Empfänger kennen. Auf der Rechnung steht die Marke, im Kontoregister die Rechtsform mit vollem Firmenwortlaut. Das ist Alltag und kein Betrugsindiz.

  • Firmen mit Rechtsform: Sie kennen den Betrieb als „Bäckerei Sonnenhof“, das Konto lautet auf „Sonnenhof Backwaren GmbH und Co. KG“. Die Prüfung meldet eine weitgehende Übereinstimmung und zeigt Ihnen den vollständigen Namen.
  • Vereine: Der Zusatz „e. V.“, ein Ortsname oder eine ausgeschriebene Abkürzung fehlt in Ihrer Eingabe. Auch Untergliederungen wie Abteilungskonten tragen oft längere Bezeichnungen.
  • Gemeinschaftskonten: Auf einem Und-Konto oder Oder-Konto stehen zwei Namen. Tippen Sie nur einen ein, ist das aus Sicht des Abgleichs eine teilweise Übereinstimmung.
  • Konten nach Namensänderung: Nach Heirat, Scheidung oder Umfirmierung kann der bei der Bank hinterlegte Name noch der alte sein.
  • Dienstleister als Kontoinhaber: Manche Rechnungen nennen einen Dienstleister als Empfänger, das Konto läuft aber auf ein anderes Unternehmen der Gruppe.
  • Nachlass- und Betreuungskonten: Hier steht häufig ein Zusatz im Kontonamen, der auf keiner Rechnung auftaucht.

Der richtige Umgang damit ist unspektakulär: Lesen Sie den Namen, den Ihre Bank vorschlägt, und fragen Sie sich, ob er zu dem passt, an den Sie zahlen wollen. Erkennen Sie die Firma oder den Verein wieder, ist alles in Ordnung. Erscheint ein völlig fremder Name - eine Privatperson, wo eine Firma stehen sollte, oder ein Unternehmen aus einer ganz anderen Branche -, ist das ein Grund, den Vorgang zu stoppen. Übernehmen Sie danach die vorgeschlagene Schreibweise in Ihre Vorlage, damit die Meldung beim nächsten Mal nicht erneut erscheint.

Wann Sie abbrechen und nachfragen sollten

Die klare Warnung „keine Übereinstimmung“ verdient Respekt, aber keine Panik. Sie bedeutet zunächst nur: Der Name, den Sie eingetippt haben, gehört nach Auskunft der Empfängerbank nicht zu diesem Konto. Das kann ein Tippfehler in der IBAN sein, eine veraltete Bankverbindung auf einer alten Rechnung - oder ein Betrugsversuch, bei dem jemand die Kontodaten auf einer echt aussehenden Rechnung ausgetauscht hat. Bevor Sie freigeben, lohnt eine kurze, geordnete Runde.

  1. Überweisung abbrechen, statt „trotzdem senden“ zu drücken. Der Vorgang lässt sich neu starten, das Geld dagegen nicht zurückholen.
  2. IBAN Ziffer für Ziffer mit der Rechnung vergleichen. Zahlendreher sind die häufigste harmlose Ursache.
  3. Prüfen, woher die Rechnung stammt. Kam sie per E-Mail, in einer Nachricht oder als PDF-Anhang, ist Vorsicht angebracht.
  4. Beim Empfänger nachfragen - über eine Telefonnummer, die Sie selbst kennen oder von der offiziellen Website haben, nicht über die Nummer aus der fraglichen Nachricht.
  5. Bei Unsicherheit die eigene Bank anrufen. Die Servicenummer steht auf Ihrer Bankkarte oder im Kontoauszug.
  6. Nichts unter Zeitdruck entscheiden. Wer Sie zur sofortigen Zahlung drängt, hat selten Ihr Interesse im Blick.

Wer haftet, wenn es schiefgeht

Die Haftungsfrage hat sich mit der Empfängerprüfung verschoben. Setzen Sie sich über eine Warnung hinweg und geben die Zahlung trotzdem frei, tragen Sie das Risiko selbst (Verbraucherzentrale). Hat Ihre Bank die Prüfung dagegen gar nicht durchgeführt, ist sie verpflichtet, Ihnen den überwiesenen Betrag zu erstatten (BaFin). Genau deshalb schreibt die Verordnung den Instituten vor, ihre Kundinnen und Kunden über diese Folgen zu informieren (Verordnung (EU) 2024/886). Lesen Sie den Hinweistext Ihrer Bank einmal in Ruhe - er ist kürzer, als er aussieht.

Die Empfängerprüfung ersetzt keine Wachsamkeit, sie ergänzt sie. Wie Betrugsversuche am Telefon, per SMS und per E-Mail heute aussehen und woran Sie die Masche erkennen, haben wir ausführlich im Beitrag über Phishing und falsche Anrufe beschrieben - dort finden Sie auch die Sätze, mit denen man ein Gespräch höflich beendet. Hier soll das nicht wiederholt werden; nur so viel: Eine Bank fordert Sie nicht per Nachricht auf, eine Überweisung zur „Sicherheitsprüfung“ freizugeben.

Echtzeitüberweisung: Sekunden statt Werktage

Die zweite große Neuerung betrifft das Tempo. Eine Echtzeitüberweisung wird in aller Regel binnen zehn Sekunden gutgeschrieben, und zwar an sieben Tagen die Woche, auch nachts und an Feiertagen (Deutsche Bundesbank). Was früher ein Aufpreis-Extra war, ist heute Standard: Seit dem 9. Oktober 2025 müssen alle Zahlungsdienstleister im Euroraum Echtzeitüberweisungen anbieten, und zwar zum gleichen Preis wie klassische Überweisungen (Deutsche Bundesbank).

Die Entgelte, die ein Zahlungsdienstleister von Zahlern und Zahlungsempfängern für die Versendung und Entgegennahme von Euro-Echtzeitüberweisungen erhebt, dürfen nicht höher sein als die Entgelte, die dieser Zahlungsdienstleister für die Versendung und Entgegennahme anderer Überweisungen der entsprechenden Art erhebt.

Verordnung (EU) 2024/886

In der Praxis kommt das langsam an. Unter den Onlinebanking-Nutzenden setzen 13 Prozent (Deutsche Bundesbank) Echtzeitüberweisungen nach eigener Angabe bei jeder Überweisung ein, weitere 18 Prozent (Deutsche Bundesbank) häufig; 33 Prozent (Deutsche Bundesbank) greifen selten darauf zurück und 35 Prozent (Deutsche Bundesbank) bisher gar nicht. Bei den 18- bis 24-Jährigen liegt der Anteil derer, die das Verfahren durchgängig nutzen, mit 24 Prozent (Deutsche Bundesbank) deutlich höher. Europaweit betrachtet lag der Anteil der Echtzeitüberweisungen an allen Überweisungen in der SEPA-Region im vierten Quartal 2025 bei 34 Prozent (European Payments Council) und hat sich damit seit 2023 mehr als verdoppelt.

Der Vorteil

Miete, Kaution, Handwerkerrechnung oder Geld für die Enkel sind sofort da. Kein Warten über das Wochenende, keine Fristprobleme am Monatsletzten.

Der Haken

Was in Sekunden gebucht ist, lässt sich nicht mehr aufhalten. Eine klassische Überweisung konnte man vor der Ausführung manchmal noch stoppen - bei Echtzeit entfällt dieses Zeitfenster.

Die Konsequenz

Bei Echtzeitüberweisungen lohnt es sich besonders, die Rückmeldung der Empfängerprüfung tatsächlich zu lesen, bevor Sie die TAN eingeben.

Viele Banken lassen Sie beim Ausfüllen wählen, ob eine Überweisung normal oder in Echtzeit ausgeführt werden soll. Für wiederkehrende Zahlungen an bekannte Empfänger ist Echtzeit bequem. Bei einer neuen Bankverbindung, einem hohen Betrag oder einem Anbieter, mit dem Sie zum ersten Mal zu tun haben, spricht wenig dagegen, die normale Ausführung zu wählen und sich damit selbst eine Denkpause zu gönnen. Ein Tageslimit für Überweisungen, das Sie im Online-Banking selbst setzen können, ist ein zweiter einfacher Schutz - Betragsgrenzen sind gesetzlich nicht vorgeschrieben, Institute und Kundschaft können sie aber vereinbaren (Deutsche Bundesbank).

Daueraufträge und terminierte Überweisungen

Eine Frage, die beim Hausbesuch fast jedes Mal kommt: Muss ich jetzt alle Daueraufträge neu anlegen? Die Antwort ist beruhigend. Bereits bestehende Daueraufträge laufen ohne Empfängerüberprüfung weiter (BaFin). Sie müssen also nichts anfassen, nur weil sich die Regeln geändert haben. Sobald Sie aber einen neuen Dauerauftrag erfassen oder einen bestehenden ändern, wird die Prüfung durchgeführt (Bankenverband). Dasselbe gilt für terminierte Überweisungen, die Sie mit Vorlauf einstellen (Verbraucherzentrale).

  • Laufende Daueraufträge bleiben unverändert gültig - kein Handlungsbedarf.
  • Beim Anlegen eines neuen Dauerauftrags erscheint die Rückmeldung genau wie bei einer Einzelüberweisung.
  • Auch eine reine Betragsänderung kann eine erneute Prüfung auslösen; planen Sie ein paar Minuten mehr ein.
  • Terminierte Überweisungen werden beim Einrichten geprüft, nicht erst am Ausführungstag.
  • Wenn Sie ohnehin gerade Ihre Daueraufträge durchsehen: Schreibweise der Empfängernamen so übernehmen, wie die Bank sie vorschlägt.
  • Notieren Sie sich, welche Daueraufträge laufen - eine einfache Liste im Ordner erspart später viel Sucherei.

Sammelaufträge und gespeicherte Vorlagen

Bei Sammelüberweisungen und gespeicherten Vorlagen handhaben die Institute die Darstellung unterschiedlich. Manche zeigen die Rückmeldung je Position, andere fassen sie zusammen. Wenn Sie regelmäßig mehrere Zahlungen auf einmal freigeben, lohnt ein Blick in die Hilfeseiten Ihrer Bank oder ein kurzer Anruf bei der Servicenummer - so wissen Sie vorher, wie die Anzeige bei Ihnen aussieht, statt es beim ersten Mal unter Zeitdruck herauszufinden.

Wero: Geld an Freunde, zunehmend auch im Handel

Parallel zur Empfängerprüfung taucht in vielen Banking-Apps ein neuer Name auf: Wero. Dahinter steht die European Payments Initiative, ein Zusammenschluss aus zunächst 14 Banken und zwei Zahlungsdienstleistern (Verbraucherzentrale). Wero ist eine digitale Bezahlwallet, die seit Ende 2024 in Deutschland verfügbar ist und im Hintergrund die SEPA-Echtzeitüberweisung nutzt; die Beträge werden direkt auf dem Girokonto gebucht (Deutsche Bundesbank). In Deutschland haben unter anderem Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken, Deutsche Bank und Postbank sowie ING Deutschland das Verfahren in ihre Apps eingebaut oder unterstützen die separate App (Deutsche Bundesbank).

Der praktische Nutzen liegt zunächst beim Geld unter Bekannten: der Anteil am Geburtstagsgeschenk, die Hälfte der Restaurantrechnung, das Taschengeld für die Enkelin. Statt der IBAN genügt in der Regel die Handynummer. Seit Herbst 2025 lässt sich damit auch im Onlinehandel bezahlen, ab 2026 ist der stationäre Handel vorgesehen (Verbraucherzentrale). Die Verbreitung wächst: Nach Betreiberangaben liegt die Zahl der Nutzenden in Europa bei über 50 Millionen, davon rund 7 Millionen in Deutschland (Deutsche Bundesbank). Im Alltag ist das Verfahren allerdings noch jung - bei Interneteinkäufen nannten es zuletzt 1 Prozent (Deutsche Bundesbank) der Befragten als bevorzugtes Zahlungsmittel.

Wie es funktioniert

Sie schalten Wero in der App Ihrer Bank frei und verknüpfen Ihre Handynummer mit dem Girokonto. Danach wählen Sie Empfänger aus dem Adressbuch.

Was Sie merken

Das Geld ist binnen Sekunden beim Empfänger, weil im Hintergrund eine Echtzeitüberweisung läuft (Deutsche Bundesbank).

Worauf zu achten ist

Auch hier gilt: Eine ausgeführte Zahlung ist weg. Prüfen Sie die Handynummer und den angezeigten Namen, bevor Sie bestätigen.

Ob Sie Wero brauchen, hängt von Ihrem Alltag ab. Wer selten Geld an Privatpersonen schickt, kommt mit der normalen Überweisung gut zurecht. Wer dagegen häufiger etwas unter Freunden oder in der Familie ausgleicht, spart sich das Abtippen von IBANs. Wichtig ist vor allem, dass Sie wissen, was Sie freischalten und wo die Beträge landen - genau solche Fragen klären wir beim Termin zuhause, gemeinsam mit den Grundeinstellungen Ihrer Banking-App.

Das Sicherheits-Setup zuhause: TAN, Apps und Passwörter

Die Empfängerprüfung ist eine Schutzschicht von mehreren. Die zweite ist das TAN-Verfahren, mit dem Sie jede Zahlung freigeben. Seit 2019 verlangt die europäische Zahlungsdiensterichtlinie zwei unabhängige Faktoren: etwas, das Sie wissen, etwa das Passwort, und etwas, das Sie besitzen, etwa das Smartphone oder einen TAN-Generator (Verbraucherzentrale). Welche Verfahren Ihre Bank anbietet, steht in den Kontounterlagen - und Sie dürfen in aller Regel wählen.

TAN-VerfahrenSo läuft es abEinordnung
chipTANEin kleines Lesegerät erzeugt die TAN aus Bankkarte und einem Flackerfeld oder QR-Code am BildschirmZwei getrennte Geräte plus Karte; gilt als besonders robust (Verbraucherzentrale)
photoTANEine App liest eine bunte Grafik vom Bildschirm und zeigt die TAN anSicherheitsgewinn vor allem dann, wenn die App auf einem anderen Gerät läuft als das Banking (Verbraucherzentrale)
pushTAN / AppTANEine eigene Freigabe-App der Bank zeigt den Auftrag, und Sie bestätigen ihn dortGut geeignet, wenn Banking und Freigabe auf zwei verschiedenen Geräten liegen (Verbraucherzentrale)
SMS-TAN / mTANDie TAN kommt als SMS auf das HandyWird von vielen Instituten zurückgefahren; das BSI weist darauf hin, dass SMS abgefangen werden können (Verbraucherzentrale)

Die wichtigste Empfehlung ist unabhängig vom Verfahren und leicht umzusetzen: Banking und Freigabe möglichst auf zwei Geräte verteilen. Also am Tablet oder Computer überweisen und am Handy freigeben - oder umgekehrt. Läuft beides auf demselben Smartphone, hat ein Schadprogramm im Zweifel beide Hälften des Schlosses. Verbraucherschützer raten deshalb dazu, nicht alles über ein einziges Gerät abzuwickeln (Verbraucherzentrale).

Der Zwei-Geräte-Trick für zuhause

Viele unserer Kundinnen und Kunden lösen das so: Auf dem Tablet liegt die Banking-App, auf dem Handy die Freigabe-App. Das Tablet steht ohnehin meist auf dem Wohnzimmertisch, das Handy ist in der Tasche. Beide Geräte bekommen eine Bildschirmsperre, beide werden regelmäßig aktualisiert. Wie man ein Tablet dafür sinnvoll einrichtet, zeigen wir im Tablet-Kurs zuhause - inklusive größerer Schrift und aufgeräumtem Startbildschirm.

Bleibt die dritte Schicht: die Zugangsdaten selbst. Kontonummer, Anmeldename, Passwort und die Antworten auf Sicherheitsfragen gehören nicht auf einen Zettel unter der Tastatur und auch nicht in eine ungeschützte Notiz-App. Ein Passwort-Manager ist dafür der ruhigste Weg, weil Sie sich nur noch ein einziges gutes Kennwort merken müssen. Wie das eingerichtet wird und was mit den Zugängen im Ernstfall passiert, beschreibt unser Beitrag zum sicheren Einrichten eines Passwort-Managers. Wer tiefer in Datensparsamkeit und Einstellungen einsteigen möchte, ist im Datenschutz-Kurs zuhause richtig.

Umzug der TAN-App auf ein neues Handy

Der häufigste Grund, warum jemand plötzlich nicht mehr ins Online-Banking kommt, ist kein Angriff, sondern ein neues Handy. Die Freigabe-App ist an das alte Gerät gebunden; wird es zurückgesetzt oder verkauft, bevor der Umzug erledigt ist, fehlt der zweite Faktor. Danach hilft nur noch ein Brief oder ein Termin bei der Bank - und beides dauert. Mit ein wenig Reihenfolge lässt sich das vermeiden.

  1. Das alte Gerät behalten und funktionsfähig lassen, bis der Umzug abgeschlossen und einmal getestet ist.
  2. In der Freigabe-App nach der Funktion für den Gerätewechsel suchen. Viele Banken bieten dafür einen eigenen Menüpunkt mit Aktivierungscode.
  3. Falls Ihre Bank Aktivierungsdaten per Brief schickt: Termin einplanen, bevor Sie das alte Handy aus der Hand geben.
  4. Die App auf dem neuen Gerät installieren, freischalten und sofort eine kleine Testüberweisung an das eigene Zweitkonto oder an eine vertraute Person machen.
  5. Erst danach das alte Gerät zurücksetzen und die Daten löschen.
  6. Zum Schluss prüfen, ob auch andere Freigaben - etwa für Karten oder Wertpapiere - auf dem neuen Gerät funktionieren.

Die Reihenfolge entscheidet

Setzen Sie das alte Handy erst zurück, wenn die Freigabe auf dem neuen Gerät nachweislich funktioniert hat. Wer diese Reihenfolge vertauscht, sperrt sich in vielen Fällen selbst aus und wartet dann auf Post. Wie der Umzug der übrigen Daten - Fotos, Kontakte, Nachrichten - geordnet abläuft, haben wir im Beitrag zur Sicherung von Handy-Fotos und Daten beschrieben. Im Smartphone-Kurs zuhause machen wir beides in einem Termin.

Vollmachten: wenn Angehörige helfen sollen

Ein Thema, das viele vor sich herschieben, im Bankalltag aber schnell wichtig wird: Wer darf handeln, wenn Sie es einmal nicht können? Angehörige, auch Ehepartner und Kinder, können nicht automatisch über Ihr Konto verfügen. Ohne Vollmacht bleibt im Ernstfall nur der Weg über das Betreuungsgericht - mit Wartezeit und Aufwand, ausgerechnet in einer Situation, in der niemand Zeit hat.

  • Kontovollmacht: gilt für die Bankgeschäfte bei genau diesem Institut. Sie wird auf dem Formular der Bank erteilt und kann auf Wunsch über den Tod hinaus gelten.
  • Vorsorgevollmacht: deckt weit mehr ab, etwa Gesundheit, Wohnen und Verträge. Viele Banken verlangen zusätzlich ihr eigenes Formular für das Konto.
  • Beides frühzeitig regeln: Vollmachten lassen sich nur erteilen, solange man geschäftsfähig ist. Später ist es zu spät.
  • Nicht mit Zugangsdaten verwechseln: Zugangsdaten weiterzugeben ist keine Vollmacht, sondern verstößt in der Regel gegen die Bedingungen Ihrer Bank und kann im Schadensfall zu Ihren Lasten gehen.

Aus unserer Arbeit im Raum Hildesheim wissen wir, dass dieses Gespräch am Küchentisch leichter fällt als am Bankschalter. Deshalb bieten wir an, den Termin gemeinsam mit einem Angehörigen zu machen: Wir zeigen die Technik, klären, wer welche Zugänge kennt, und legen ab, was abgelegt gehört. Rechtsberatung leisten wir dabei nicht - für die Formulierung von Vollmachten sind Bank, Notariat oder eine Rechtsberatung zuständig. Was wir übernehmen, ist der technische Teil, damit Ihre Technik-Hilfe für Senioren auch dann trägt, wenn es einmal eilt.

So üben wir das in Ruhe bei Ihnen zuhause

Man kann sich all das anlesen. Der Unterschied entsteht trotzdem erst beim Ausprobieren: Erst wenn die Warnmeldung einmal auf dem eigenen Bildschirm stand und jemand daneben saß, verliert sie ihren Schrecken. Genau dafür ist unser Online-Banking-Kurs zuhause gedacht. Wir arbeiten an Ihrem Gerät und mit Ihrem Konto, in Ihrem Tempo, und Sie behalten alle Zugangsdaten selbst. Nichts wird über unsere Geräte abgewickelt.

Ein typischer Termin sieht so aus: Zuerst schauen wir uns die Anmeldung an und ob das TAN-Verfahren zu Ihrem Alltag passt. Dann legen wir eine Überweisung an - bewusst eine kleine, an ein Konto, das Sie kennen - und sehen uns die Rückmeldung der Empfängerprüfung gemeinsam an. Danach probieren wir absichtlich eine Variante mit abweichender Schreibweise, damit Sie die Meldung „weitgehende Übereinstimmung“ einmal in echt gesehen haben. Anschließend gehen wir die Daueraufträge durch, richten auf Wunsch ein Tageslimit ein, klären den Umzug der TAN-App und legen die Zugangsdaten ordentlich ab. Auf Wunsch sitzen Angehörige mit am Tisch. Was das kostet, steht transparent in unserer Preisübersicht.

Wir kommen mit dem Auto in den Raum Hildesheim und Leinetal, etwa zur Technikhilfe in Hildesheim oder zur Technikhilfe in Nordstemmen - fester Ansprechpartner, kein Call-Center, und wir erklären ohne Fachchinesisch. Falls Sie ohnehin gerade an Ihrer Technik arbeiten, lohnen zwei weitere Themen dieser Woche: was das Recht auf Reparatur bei defekten Geräten praktisch bedeutet und wie Sie einen Mähroboter sicher mit Zeiten und Zonen einrichten. Wenn Sie nicht wissen, wo Sie anfangen sollen, schreiben Sie uns kurz - wir sortieren das gemeinsam.

Eine Warnung ist kein Fehler

Die Meldung im Überweisungsformular ist keine Sperre und kein Vorwurf. Sie ist eine Auskunft, die es früher nicht gab - kostenfrei, in Sekunden und bevor das Geld unterwegs ist. Wer sie einmal verstanden hat, überweist ruhiger als vorher, nicht nervöser.

Quellen und Studien

Dieser Artikel basiert auf Daten aus: Verordnung (EU) 2024/886 (EUR-Lex; Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 260/2012 und (EU) 2021/1230 sowie der Richtlinien 98/26/EG und (EU) 2015/2366 im Hinblick auf Echtzeitüberweisungen in Euro: Empfang ab 9. Januar 2025 und Versand ab 9. Oktober 2025 im Euroraum, 9. Januar 2027 und 9. Juli 2027 für Mitgliedstaaten ohne Euro, 9. April 2027 für E-Geld- und Zahlungsinstitute; Entgelte für Echtzeitüberweisungen nicht höher als für andere Überweisungen der entsprechenden Art; Artikel 5c zur Überprüfung des Zahlungsempfängers mit Nennung des Namens bei nahezu übereinstimmenden Angaben; unentgeltliche Erbringung dieser Dienstleistungen; Informationspflicht zu Haftung und Erstattungsrechten), Deutsche Bundesbank (Fragen und Antworten zu Echtzeitüberweisungen und Empfängerüberprüfung: Gutschrift in der Regel binnen zehn Sekunden, Verfügbarkeit rund um die Uhr, Pflicht ab 9. Oktober 2025 zum gleichen Preis wie klassische Überweisungen, keine gesetzlich vorgeschriebenen Betragsgrenzen; Studie Zahlungsverhalten in Deutschland 2025: 89 Prozent Onlinebanking-Nutzung und Zuwachs von 8 Prozentpunkten gegenüber 2023, App mit 62 Prozent erstmals vor der Website mit 61 Prozent, 98 Prozent mit eigenem Girokonto, Nutzung von Echtzeitüberweisungen mit 13, 18, 33 und 35 Prozent sowie 24 Prozent bei den 18- bis 24-Jährigen, 55 Prozent bargeldlose Zahlungen bei erfassten Einkäufen, Infobox zu Wero mit über 50 Millionen Nutzenden in Europa und rund 7 Millionen in Deutschland nach Betreiberangaben sowie 1 Prozent Nennung als bevorzugtes Zahlungsmittel im Internet), European Payments Council (Verification of Payee Scheme Rulebook mit den vier Rückmeldungen Übereinstimmung, weitgehende Übereinstimmung, keine Übereinstimmung und Prüfung nicht möglich; Anteil der Echtzeitüberweisungen an allen Überweisungen in der SEPA-Region von 34 Prozent im vierten Quartal 2025, mehr als eine Verdopplung seit 2023), BaFin (Empfängerüberprüfung bei Überweisungen: Pflicht für alle Kreditinstitute seit dem 9. Oktober 2025, die Rückmeldungen und der Hinweis auf das Risiko einer Überweisung an den falschen Empfänger, Erstattungspflicht der Bank bei unterlassener Prüfung, bereits bestehende Daueraufträge laufen ohne Empfängerüberprüfung weiter), Verbraucherzentrale (Neue Pflicht - Banken gleichen Name und IBAN bei Überweisungen ab: Toleranz gegenüber Umlauten, Groß- und Kleinschreibung, Sonderzeichen und doppelten Leerzeichen, Warnhinweis bei deutlichen Abweichungen, mögliches Fehlschlagen der Abfrage, Eigenrisiko bei Freigabe trotz Warnung, Geltung für SEPA-Überweisungen in Euro sowie Daueraufträge und Terminüberweisungen; Onlinebanking - wie sicher ist welches TAN-Verfahren: chipTAN, photoTAN, pushTAN und SMS-TAN, Zwei-Faktor-Authentifizierung seit 2019, Empfehlung zur Trennung von Banking und TAN-Erzeugung auf zwei Geräten; Wero - neuer Zahlungsdienst jetzt auch fürs Onlineshopping: European Payments Initiative mit 14 Banken und zwei Zahlungsdienstleistern, Bezahlen im Onlinehandel seit Herbst 2025, stationärer Handel ab 2026), Bitkom (Online-Banking auf neuem Höchststand - Bankfilialen unter Druck: 86 Prozent Online-Banking-Nutzung in Deutschland, 83 Prozent bei den 65- bis 74-Jährigen und 43 Prozent ab 75 Jahren, 24 Prozent der Über-65-Jährigen ohne Online-Banking planen den Einstieg, 44 Prozent der Nutzenden ohne Filialbesuch, Befragung von 1.003 Personen ab 16 Jahren) und Bankenverband (Fragen und Antworten zur Empfängerüberprüfung: Ablauf nach dem europäischen Verification of Payee Scheme, Nennung des richtigen Namens bei nahezu übereinstimmenden Angaben, Prüfung beim Erfassen und Ändern von Daueraufträgen, Unentgeltlichkeit für Zahler und Zahlungsempfänger).

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