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Recht auf Reparatur ab Juli 2026: das gilt für Geräte

Ab 31. Juli 2026 gilt das Recht auf Reparatur: welche Geräte betroffen sind, was Hersteller leisten müssen und wann reparieren statt ersetzen lohnt.

13 Min. Lesezeit Recht auf ReparaturVerbraucherrechtReparaturNeugerätDaten-Umzug

Zum 31. Juli 2026 (Richtlinie (EU) 2024/1799) ändert sich für Haushalte in Deutschland etwas Grundsätzliches. Bis zu diesem Tag mussten die EU-Staaten die europäische Reparaturrichtlinie in nationales Recht überführen, und ab diesem Tag sind die neuen Vorschriften anzuwenden. Aus dem freiwilligen Entgegenkommen einzelner Hersteller wird damit eine Pflicht: Wer ein Smartphone, eine Waschmaschine oder einen Geschirrspüler herstellt, muss das Gerät auf Verlangen reparieren – auch dann, wenn die zweijährige Gewährleistung längst abgelaufen ist und die Reparatur bezahlt wird (Richtlinie (EU) 2024/1799). Das klingt zunächst nach Paragrafen, hat aber sehr praktische Folgen für die Frage, die uns beim Hausbesuch am häufigsten gestellt wird: Lohnt die Reparatur noch, oder ist ein neues Gerät die vernünftigere Wahl? Dieser Ratgeber erklärt in einfacher Sprache, was ab dem Stichtag gilt, wo die Grenzen liegen und wie Sie Gerät für Gerät zu einer Entscheidung kommen, die Sie später nicht ärgert. Und wenn es doch ein neues Gerät wird, begleiten wir den Daten-Umzug auf das neue Gerät bei Ihnen zuhause.

Recht auf Reparatur ab 31. Juli 2026: reparieren, aufrüsten oder ersetzenWas ab dem Stichtag giltReparaturpflicht nach der GewährleistungErsatzteile auch an freie Werkstätten12 Monate längere GewährleistungReparierbarkeit zählt zur Beschaffenheitnur für Kaufverträge ab dem 31.07.2026Der Reparatur-EntscheidReparieren: Akku, Display, TeilAufrüsten: SSD, ArbeitsspeicherErsetzen: Daten-Umzug planenKostenvoranschlag bindet 30 TageEuropäisches ReparaturformularElektroaltgeräte in DeutschlandEU-Ziel 65 %44,3 %Sammelquotegesammelt statt entsorgt758.000 t recycelt (2024)(Umweltbundesamt, Destatis)31.07.2026Stichtag: neue Kaufverträge(EU-Richtlinie 2024/1799)12 Monatemehr Gewährleistung(EU-Richtlinie 2024/1799)7 JahreErsatzteile für Handys(EU-Verordnung 2023/1670)Vor jeder Abgabe: Daten sichern, Konto abmelden, Ortungsdienst deaktivieren, Zugangscode notierenWird es doch ein neues Gerät: Datensicherung, Daten-Umzug, Einrichtung und sicheres LöschenFotos, Kontakte, Mails, Banking- und TAN-Apps, Passwörter - beim Hausbesuch zuhauseTechnik daheim - im Raum Hildesheim und Leinetal

Das Wichtigste in Kürze

  • Die neuen Regeln gelten ab dem 31. Juli 2026, aber nur für Kaufverträge, die nach diesem Tag geschlossen werden (Richtlinie (EU) 2024/1799).
  • Hersteller müssen bestimmte Geräte auf Verlangen reparieren – unentgeltlich oder zu einem angemessenen Preis (Richtlinie (EU) 2024/1799).
  • Betroffen sind 10 Produktgruppen aus Anhang II, darunter Smartphones und Tablets, Waschmaschinen, Geschirrspüler, Kühlgeräte, Bildschirme und Staubsauger (Richtlinie (EU) 2024/1799).
  • Wer statt Austausch die Reparatur wählt, bekommt 12 Monate zusätzliche Gewährleistung auf das Gerät (Richtlinie (EU) 2024/1799).
  • Für Smartphones und Tablets müssen Ersatzteile schon heute 7 Jahre nach dem Verkaufsende lieferbar sein, in den ersten fünf Jahren binnen 5 Arbeitstagen (Verordnung (EU) 2023/1670).
  • Vor jeder Abgabe zur Reparatur gehören Datensicherung, Abmeldung vom Konto und das Ausschalten des Ortungsdienstes dazu – wir übernehmen das beim Hausbesuch.

Was sich zum 31. Juli 2026 ändert

Der eigentliche Kern der Richtlinie steht in Artikel 5: Hersteller von Produkten, für die das EU-Recht Anforderungen an die Reparierbarkeit festlegt, müssen diese Produkte auf Verlangen des Verbrauchers reparieren – „entweder unentgeltlich oder zu einem angemessenen Preis“ und innerhalb eines angemessenen Zeitraums (Richtlinie (EU) 2024/1799). Neu daran ist vor allem der Zeitpunkt: Diese Pflicht greift unabhängig davon, ob noch Gewährleistung besteht. Bisher war nach zwei Jahren häufig Schluss, und der Satz „Dafür gibt es keine Teile mehr“ beendete jedes Gespräch.

Die zweite Änderung betrifft das Kaufrecht selbst. Entscheidet sich jemand innerhalb der Gewährleistung für die Reparatur statt für den Austausch, verlängert sich die Haftung des Verkäufers um 12 Monate (Richtlinie (EU) 2024/1799). Dieses Recht gibt es einmal pro Gerät, und es soll den Nachteil ausgleichen, den eine Reparatur gegenüber einem fabrikneuen Ersatzgerät hat. Damit wird die Reparatur zur echten Alternative und nicht zur schlechteren Notlösung.

Drittens rückt die Reparierbarkeit selbst in die Beschreibung dessen, was ein Gerät können muss. Wenn europäische Vorgaben Anforderungen an Ersatzteile, Demontage oder Reparaturanleitungen stellen, gehört ihre Einhaltung zur vertragsgemäßen Beschaffenheit der Ware. Ein Gerät, das sich entgegen den Vorgaben nicht öffnen oder mit Teilen versorgen lässt, ist damit nicht einfach unpraktisch, sondern mangelhaft.

Reparatur auf Verlangen

Der Hersteller muss reparieren, auch nach Ablauf der Gewährleistung und gegen Bezahlung – bei den Produktgruppen aus Anhang II der Richtlinie (Richtlinie (EU) 2024/1799).

12 Monate obendrauf

Wer sich in der Gewährleistung für die Reparatur entscheidet, erhält einmalig 12 Monate zusätzliche Haftung des Verkäufers (Richtlinie (EU) 2024/1799).

Angebot mit Bindung

Das europäische Reparaturformular nennt Mangel, Preis und Dauer und bleibt mindestens 30 Tage gültig – Angebote werden dadurch vergleichbar (Richtlinie (EU) 2024/1799).

Der wichtigste Vorbehalt: das Kaufdatum

Die Änderungen am Kaufrecht gelten ausdrücklich nur für Kaufverträge, die nach dem 31. Juli 2026 geschlossen wurden (Richtlinie (EU) 2024/1799). Für die Waschmaschine, die 2023 gekauft wurde, ändert sich am Gewährleistungsrecht also nichts. Wer ohnehin vor einer größeren Anschaffung steht, kann das im Hinterkopf behalten – ein Kaufdatum nach dem Stichtag bringt die neuen Rechte mit.

Diese Geräte fallen unter die Reparaturpflicht

Die Reparaturpflicht gilt nicht für jedes Elektrogerät im Haus, sondern für die Produktgruppen, für die es bereits europäische Reparierbarkeits-Vorgaben gibt. Anhang II der Richtlinie listet derzeit 10 Produktgruppen (Richtlinie (EU) 2024/1799): Haushaltswaschmaschinen und Waschtrockner, Haushaltsgeschirrspüler, Kühlgeräte, elektronische Displays, Schweißgeräte, Staubsauger, Server und Datenspeicher, Mobiltelefone und Tablets, Haushaltswäschetrockner sowie Waren mit Batterien für leichte Verkehrsmittel. Die Liste ist bewusst erweiterbar: Kommen neue Ökodesign-Vorgaben hinzu, wächst der Kreis der Geräte mit.

Für den Alltag heißt das: Die teuren, schweren und langlebigen Geräte sind dabei. Genau bei ihnen tut ein vorzeitiger Neukauf finanziell am meisten weh, und genau bei ihnen ist der Umwelteffekt am größten. Nicht erfasst sind dagegen Kleingeräte wie Wasserkocher, Toaster oder Kopfhörer sowie klassische Drucker – hier bleibt es bei Gewährleistung, Herstellergarantie und Kulanz.

Produktgruppe aus Anhang IITypisches Gerät im HaushaltWas das praktisch bedeutet
Mobiltelefone und TabletsSmartphone, TabletAkku- und Displaytausch bleiben über Jahre möglich, Teile sind lieferbar
Haushaltswaschmaschinen und WaschtrocknerWaschmaschine im KellerPumpe, Lager oder Elektronik statt kompletter Neuanschaffung
HaushaltsgeschirrspülerSpülmaschine in der KücheSprüharm, Umwälzpumpe und Dichtungen sind Ersatzteile
KühlgeräteKühlschrank, GefriertruheThermostat, Dichtung und Elektronik werden tauschbar gehalten
Elektronische DisplaysFernseher, MonitorNetzteil und Platine statt Entsorgung eines funktionierenden Bildschirms
StaubsaugerBoden- und HandstaubsaugerMotor, Schalter und Akku bleiben verfügbar

Warum das mehr als Papier ist

In der EU verursacht die vorzeitige Entsorgung noch brauchbarer Produkte jedes Jahr rund 261 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent, 30 Millionen Tonnen Ressourcenverbrauch und 35 Millionen Tonnen Abfall (Europäisches Parlament). Für die Haushalte selbst entstehen dadurch Verluste von etwa 12 Milliarden Euro pro Jahr (Europäisches Parlament) – Geld, das für Neugeräte ausgegeben wird, obwohl eine Reparatur möglich gewesen wäre.

Ersatzteile, Fristen und der Preis der Reparatur

Ein Reparaturrecht nützt wenig, wenn es keine Teile gibt. Deshalb greifen parallel die Ökodesign-Vorgaben. Für Smartphones und Tablets gilt seit dem 20. Juni 2025: Hersteller müssen Ersatzteile mindestens 7 Jahre nach dem Ende des Verkaufs bereithalten, in den ersten fünf Jahren innerhalb von 5 Arbeitstagen liefern und in den verbleibenden zwei Jahren innerhalb von 10 Arbeitstagen (Verordnung (EU) 2023/1670). Die Teile gehen ausdrücklich auch an unabhängige Werkstätten, nicht nur an Vertragspartner des Herstellers.

Für professionelle Reparaturbetriebe zählen unter anderem Batterie, Kameramodule, Lade- und Audioanschlüsse, Tasten, Mikrofone, Lautsprecher und Displaybaugruppen zu diesen Teilen; für Endnutzer sind es Batterie, Rückwand, Displaybaugruppe, Ladegerät und SIM-Kartenhalter (Verordnung (EU) 2023/1670). Zusätzlich müssen Betriebssystem-Updates nach dem Verkaufsende noch mindestens 5 Jahre kostenlos bereitstehen (Verordnung (EU) 2023/1670). Ein drei Jahre altes Handy ist damit selten ein Fall für den Elektroschrott.

Der Preis bleibt Verhandlungssache, aber er wird transparenter. Das europäische Formblatt zur Reparatur nennt den Mangel, den Preis oder die Berechnungsart, die voraussichtliche Dauer und weitere Bedingungen und bindet den Anbieter mindestens 30 Tage (Richtlinie (EU) 2024/1799). Damit lassen sich zwei Angebote in Ruhe vergleichen, statt am Ladentisch entscheiden zu müssen. Ab dem 31. Juli 2027 soll zusätzlich eine europäische Online-Plattform die Suche nach Reparaturbetrieben in der Nähe erleichtern (Richtlinie (EU) 2024/1799).

  • Zwei Kostenvoranschläge einholen und die Preise der bindenden Angebote vergleichen.
  • Bei Handys nach Original- oder gleichwertigen Teilen fragen und die Herkunft dokumentieren lassen.
  • Klären, ob die Reparatur die Wasserdichtigkeit oder eine bestehende Herstellergarantie berührt.
  • Fragen, wie lange das Gerät in der Werkstatt bleibt und ob ein Leihgerät gestellt wird.
  • Nach einer Reparatur die Rechnung aufbewahren – sie belegt die verlängerte Gewährleistung.
  • Bei Großgeräten den Anfahrtsanteil des Technikers separat ausweisen lassen.

Die 50-Prozent-Faustregel

Als grobe Orientierung hat sich in der Praxis bewährt: Liegt der Kostenvoranschlag unter der Hälfte des Preises eines gleichwertigen Neugeräts und ist das Gerät noch keine zwei Drittel seiner üblichen Lebensdauer alt, spricht viel für die Reparatur (Projekterfahrung). Darüber lohnt sich der Blick auf Folgekosten: Ein 14 Jahre alter Kühlschrank verbraucht deutlich mehr Strom als ein aktuelles Modell, ein sieben Jahre altes Handy bekommt keine Sicherheitsupdates mehr.

Reparieren, aufrüsten oder ersetzen: so entscheiden Sie

Zwischen „reparieren“ und „wegwerfen“ liegt eine dritte Möglichkeit, die oft übersehen wird: aufrüsten. Besonders bei Computern ist der gefühlte Verschleiß meistens kein Defekt, sondern schlicht zu wenig Speicher. Ein Notebook, das mit einer schnellen SSD und mehr Arbeitsspeicher wieder flüssig läuft, kostet einen Bruchteil eines Neugeräts – und die eingerichtete Arbeitsumgebung mit allen Programmen und Passwörtern bleibt genau so, wie sie ist.

Für die Entscheidung helfen vier nüchterne Fragen: Wie alt ist das Gerät im Verhältnis zur üblichen Nutzungsdauer? Wie hoch sind die Reparaturkosten im Verhältnis zum Neupreis? Gibt es noch Sicherheitsupdates? Und wie viel Aufwand entsteht beim Umstieg? Der letzte Punkt wird fast durchweg unterschätzt: Der eigentliche Preis eines neuen Geräts steckt selten im Kaufbeleg, sondern in den Stunden, die Einrichtung, Datenübernahme und das erneute Anmelden bei allen Diensten kosten.

In Deutschland nutzen 96 Prozent (Bitkom) der Menschen ein Smartphone, und im Schnitt wird ein solches Gerät rund alle zweieinhalb Jahre ersetzt (Bitkom). Rechnerisch bedeutet ein Akkutausch nach drei Jahren also oft, dass ein Gerät seinen Dienst deutlich länger tut als der Durchschnitt – bei Kosten, die weit unter denen eines neuen Modells liegen.

GerätHäufiger DefektErste WahlWann ein Neukauf sinnvoll ist
SmartphoneAkku hält keinen Tag mehrAkkutausch in der WerkstattWenn es keine Sicherheitsupdates mehr gibt
SmartphoneDisplay gesprungenDisplaytausch, Teile sind lieferbarWenn zusätzlich Wasser eingedrungen ist
NotebookAlles startet langsamSSD und Arbeitsspeicher aufrüstenWenn das Betriebssystem nicht mehr unterstützt wird
DruckerPapierstau, Streifen im DruckReinigung, Druckkopf, EinzugsrolleWenn Ersatzteile teurer sind als das Gerät
RouterWLAN bricht ab, langsames NetzNeu einrichten, Standort und Kanäle prüfenWenn der Anschluss auf Glasfaser umgestellt wird
FernseherKein Bild, Gerät bleibt stummNetzteil oder Platine tauschen lassenWenn das Panel selbst beschädigt ist

Die stille Kostenfalle

Ein neues Gerät kostet nicht nur Geld, sondern Lebenszeit. Wer alle Konten neu anmeldet, Zwei-Faktor-Verfahren umzieht, Banking- und TAN-Apps neu aktiviert und die Fotos sortiert, ist schnell einen ganzen Tag beschäftigt. Genau deshalb lohnt es sich, die Reparatur ehrlich durchzurechnen – und wenn der Umstieg doch kommt, ihn nicht nebenbei zu erledigen.

Gerät für Gerät: Handy, Notebook, Drucker, Router, Fernseher

Jede Gerätegattung hat ihre eigenen Schwachstellen, und die sind erstaunlich vorhersehbar. Wer sie kennt, spart sich die Ratlosigkeit im Reparaturgespräch und erkennt schneller, ob ein Angebot angemessen ist.

Smartphone

Akku und Display sind die beiden häufigsten Fälle. Beide Teile gehören zu den Ersatzteilen, die Hersteller vorhalten müssen (Verordnung (EU) 2023/1670). Vor der Abgabe: sichern, abmelden, Ortung ausschalten.

Notebook

Langsamer Start heißt selten Defekt. Eine SSD statt der alten Festplatte und mehr Arbeitsspeicher bringen spürbar mehr als ein günstiges Neugerät – siehe Umstieg auf Windows 11.

Drucker

Streifen, Papierstau oder ein Gerät, das im WLAN verschwindet: Oft hilft Reinigung und eine saubere Drucker-Einrichtung mehr als der Griff zum Nachfolgemodell.

Router

Abbrüche liegen häufiger am Standort und an belegten Funkkanälen als an der Hardware. Bevor ein neues Gerät kommt, lohnt die WLAN-Optimierung im Haus.

Fernseher

Bleibt der Bildschirm schwarz, ist oft das Netzteil schuld und nicht das Panel. Als elektronisches Display fällt der Fernseher unter die Reparaturpflicht (Richtlinie (EU) 2024/1799).

Großgeräte

Waschmaschine, Geschirrspüler und Kühlgerät stehen ausdrücklich in Anhang II (Richtlinie (EU) 2024/1799). Hier lohnt der Kostenvoranschlag, bevor ein neues Gerät bestellt wird.

Ein Sonderfall ist der Router. Er ist zwar nicht Teil der Reparaturpflicht, steht aber am Anfang vieler vermeintlicher Gerätedefekte: Wenn der Fernseher ruckelt, das Tablet abbricht und der Drucker verschwindet, liegt es oft am Heimnetz. Eine saubere Router-Einrichtung klärt das schneller als drei Reparaturaufträge.

Checkliste vor der Reparaturanfrage

Eine Reparaturanfrage wird schneller und günstiger bearbeitet, wenn die Unterlagen vollständig sind und der Fehler nachvollziehbar beschrieben ist. „Geht nicht mehr“ ist keine Fehlerbeschreibung, „lädt seit dem Update nur noch bis 40 Prozent und wird dabei heiß“ dagegen schon.

  • Kaufbeleg heraussuchen: Er beweist das Kaufdatum und damit, ob die neuen Regeln greifen.
  • Seriennummer notieren – bei Handys über die Einstellungen, bei Großgeräten am Türrahmen oder auf der Rückseite.
  • Den Fehler in einem Satz beschreiben: Was passiert, seit wann, in welcher Situation?
  • Fotos oder eine kurze Videoaufnahme des Fehlers machen, wenn er sich zeigen lässt.
  • Datensicherung anlegen und prüfen, ob die Sicherung wirklich lesbar ist.
  • Vom Konto abmelden, Ortungsdienst und Displaysperre deaktivieren oder den Code hinterlegen.
  • SIM-Karte und Speicherkarte entnehmen, Hüllen und Zubehör behalten.
  • Kostenvoranschlag schriftlich anfordern und die Gültigkeitsdauer notieren.

Erst sichern, dann abgeben

Nur 51 Prozent (Bitkom) der Smartphone-Nutzer sichern ihre Daten überhaupt. Wer ein Gerät ohne Sicherung in die Werkstatt gibt, riskiert im schlechtesten Fall den Verlust von Fotos und Nachrichten, weil bei vielen Reparaturen ein Zurücksetzen nötig wird. Wie eine tragfähige Sicherung aussieht, steht in unserem Beitrag zur Backup-Strategie für Handy-Fotos; wir richten sie auf Wunsch als Datensicherung ein.

Konten und Zugänge nicht vergessen

Vor der Abgabe sollte das Gerät vom Hersteller-Konto abgemeldet und der Ortungsdienst ausgeschaltet werden, sonst bleibt es für die Werkstatt gesperrt. Prüfen Sie außerdem, welche Zwei-Faktor-Verfahren auf diesem Gerät liegen: Banking-Freigaben und TAN-Apps sollten vorher auf einem zweiten Weg erreichbar sein. Wie sich Überweisungen ab 2026 zusätzlich absichern lassen, erklärt der Beitrag zur Empfängerprüfung beim Online-Banking. Ein Passwort-Manager hilft, damit Zugänge nicht am gesperrten Gerät hängen.

Wenn es doch ein neues Gerät wird

Manchmal ist die Reparatur nicht sinnvoll: das Panel gebrochen, das Betriebssystem ohne Updates, die Ersatzteile teurer als der Restwert. Dann beginnt der Teil, der die meiste Arbeit macht. Beim Umstieg müssen Fotos, Kontakte, Kalender, Mails, Nachrichten, Passwörter, Banking- und TAN-Apps sowie Dokumente mitkommen, und zwar vollständig und nachprüfbar.

Die Reihenfolge entscheidet über den Ausgang: erst sichern, dann übertragen, am Ende prüfen – und das alte Gerät erst löschen, wenn alles nachweislich angekommen ist. Wie dieser Ablauf im Detail aussieht, beschreibt unser Beitrag zum Daten-Umzug auf ein neues Gerät. Für ältere Angehörige ist die Umstellung zusätzlich eine Frage der Gewohnheit; hier hilft unsere Technikhilfe für Senioren mit Geduld und wiedererkennbaren Abläufen.

Sichern vor allem anderen

Eine vollständige Sicherung des alten Geräts ist die Rückfahrkarte. Sie wird angelegt, bevor irgendetwas übertragen oder zurückgesetzt wird.

Übertragen und prüfen

Fotos, Kontakte, Nachrichten, Mails und Apps kommen aufs neue Gerät. Anschließend wird stichprobenartig kontrolliert, ob Alben, Ordner und Zugänge vollständig sind.

Altgerät sicher löschen

Erst wenn alles angekommen ist, wird das alte Gerät vom Konto getrennt, auf Werkseinstellungen zurückgesetzt und für Weitergabe oder Entsorgung vorbereitet.

Das Gerät wechselt, die Gewohnheiten bleiben

Einen gelungenen Umstieg erkennt man daran, dass hinterher niemand suchen muss. Deshalb legen wir Symbole an dieselbe Stelle, behalten Ordnernamen bei und richten Schriftgröße, Klingelton und Kurzwahlen so ein, wie sie vorher waren. Technik soll sich beim Wechsel nicht anfühlen wie ein Umzug in eine fremde Wohnung.

Altgerät sicher entsorgen statt in die Schublade

Ausgediente Geräte gehören nicht in den Hausmüll und auch nicht dauerhaft in die Schublade. In Deutschland wurden 2024 knapp 758.000 Tonnen Elektro- und Elektronikaltgeräte recycelt, 1,5 Prozent mehr als im Jahr davor (Statistisches Bundesamt). Zur Wiederverwendung vorbereitet wurden dagegen nur 17.600 Tonnen6,3 Prozent weniger als 2023 (Statistisches Bundesamt). Insgesamt wurden 920.000 Tonnen Altgeräte recycelt, anderweitig verwertet oder beseitigt, davon entfielen 32,8 Prozent auf Kleingeräte (Statistisches Bundesamt).

Beim Sammeln bleibt Luft nach oben: Die Sammelquote lag zuletzt bei 44,3 Prozent, während die EU 65 Prozent verlangt (Umweltbundesamt). Pro Kopf wurden dabei rund 10,06 Kilogramm Altgeräte im Jahr gesammelt (Umweltbundesamt). Jedes Handy, das in einer Schublade liegt, fehlt in dieser Rechnung – und mit ihm die enthaltenen Rohstoffe.

Die Rückgabe ist unkompliziert und kostenlos. Händler mit einer Verkaufsfläche für Elektrogeräte ab 400 Quadratmetern sowie Lebensmittelhändler mit einer Gesamtfläche ab 800 Quadratmetern müssen Altgeräte zurücknehmen (Elektro- und Elektronikgerätegesetz). Kleine Geräte bis 25 Zentimeter Kantenlänge nehmen sie ohne Neukauf an, begrenzt auf drei Altgeräte je Geräteart; bei einem Neukauf wird zusätzlich ein gleichartiges Altgerät angenommen (Elektro- und Elektronikgerätegesetz). Daneben stehen die kommunalen Wertstoffhöfe offen.

  • Vor der Abgabe alle Daten löschen: Konto trennen, auf Werkseinstellungen zurücksetzen, Speicherkarte entnehmen.
  • Bei Computern die Festplatte oder SSD sicher überschreiben lassen oder ausbauen und behalten.
  • Akkus und Batterien nach Möglichkeit entnehmen und getrennt abgeben, beschädigte Akkus gesondert melden.
  • Funktionierende Geräte lieber weitergeben als entsorgen – Wiederverwendung ist die sparsamste Variante.
  • Kabel, Netzteile und Fernbedienungen mit abgeben, sie gehören zum Altgerät.
  • Bei Großgeräten die Abholung beim Neukauf gleich mitbestellen.

Datenträger zuerst, Gerät danach

Ein zurückgesetztes Handy ist in der Regel unproblematisch, ein alter Rechner nicht: Auf Festplatten bleiben Daten nach dem einfachen Löschen lesbar. Wir bauen die Festplatte auf Wunsch aus, überschreiben sie sicher oder machen sie zu einem externen Sicherungsspeicher – erst danach geht das Gehäuse zum Wertstoffhof. Wer regelmäßig größere Datenmengen ablegt, findet in einem Netzwerkspeicher zuhause eine dauerhafte Lösung.

Was wir beim Hausbesuch übernehmen

Die neuen Regeln verschieben die Frage, aber sie nehmen niemandem die Arbeit ab. Wir übernehmen genau die Schritte, die im Alltag hängenbleiben: Wir sichern das Gerät vor der Abgabe in die Werkstatt, melden es sauber vom Konto ab und notieren, was auf dem Gerät liegt. Nach der Reparatur richten wir es wieder so ein, wie Sie es kennen.

Fällt die Entscheidung für ein neues Gerät, übernehmen wir den vollständigen Umzug: Fotos, Kontakte, Kalender, Mails, Nachrichten, Passwörter sowie Banking- und TAN-Apps kommen mit, das neue Gerät wird eingerichtet, und das alte wird sicher gelöscht. Was das kostet, steht transparent in unserer Preisübersicht; welche Leistungen dazugehören, zeigt die Seite Leistungen im Überblick.

Wir kommen zu Ihnen nach Hause, im Raum Hildesheim und Leinetal – zum Beispiel als Technikhilfe in Hildesheim. Auch draußen im Garten gilt der gleiche Grundsatz wie in diesem Beitrag: erst prüfen, dann handeln. Wie das bei einem anderen Gerät aussieht, zeigt unser Beitrag zum sicheren Einrichten des Mähroboters.

Vor der Reparatur

Datensicherung anlegen und prüfen, vom Konto abmelden, Ortungsdienst ausschalten, Zugangscode dokumentieren – damit die Werkstatt arbeiten kann.

Beim Gerätewechsel

Vollständiger Umzug von Fotos, Kontakten, Mails, Nachrichten, Passwörtern sowie Banking- und TAN-Apps, danach gemeinsame Kontrolle.

Nach dem Wechsel

Einrichtung nach Ihren Gewohnheiten, sicheres Löschen des Altgeräts und ein kurzer Durchgang, damit alles wiedergefunden wird.

Wenn Sie unsicher sind, ob sich die Reparatur lohnt, schauen wir gemeinsam auf Alter, Kosten und Aufwand und sagen ehrlich, wovon wir abraten. Eine kurze Beschreibung des Problems genügt für den Anfang – über das Kontaktformular oder telefonisch.

Quellen und Studien

Dieser Artikel basiert auf Daten aus: Richtlinie (EU) 2024/1799 über gemeinsame Regeln zur Förderung der Reparatur von Waren, veröffentlicht über EUR-Lex (Umsetzung und Anwendung ab dem 31. Juli 2026, Anwendung der kaufrechtlichen Änderungen nur auf Kaufverträge nach dem 31. Juli 2026, Reparaturverpflichtung des Herstellers nach Artikel 5 unentgeltlich oder zu einem angemessenen Preis, die zehn Produktgruppen in Anhang II, einmalige Verlängerung der Haftung um 12 Monate nach einer Reparatur, europäisches Formblatt mit Informationen zur Reparatur mit mindestens 30 Tagen Gültigkeit sowie die europäische Online-Plattform für Reparatur bis zum 31. Juli 2027), Verordnung (EU) 2023/1670 zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen für Smartphones und Tablets, veröffentlicht über EUR-Lex (Verfügbarkeit von Ersatzteilen für mindestens sieben Jahre nach dem Ende des Inverkehrbringens, Lieferung binnen fünf Arbeitstagen in den ersten fünf Jahren und binnen zehn Arbeitstagen in den verbleibenden zwei Jahren, Ersatzteillisten für professionelle Reparaturbetriebe und Endnutzer, mindestens fünf Jahre Betriebssystem-Updates, Geltung seit dem 20. Juni 2025), Europäisches Parlament (jährlich rund 261 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent, 30 Millionen Tonnen Ressourcen und 35 Millionen Tonnen Abfall durch vorzeitige Entsorgung sowie rund 12 Milliarden Euro Verluste für Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU), Statistisches Bundesamt (knapp 758.000 Tonnen recycelte Elektro- und Elektronikaltgeräte im Jahr 2024, ein Plus von 1,5 Prozent, 17.600 Tonnen zur Wiederverwendung vorbereitet mit einem Minus von 6,3 Prozent, insgesamt 920.000 Tonnen behandelte Altgeräte, davon 32,8 Prozent Kleingeräte), Umweltbundesamt (Sammelquote für Elektroaltgeräte von 44,3 Prozent gegenüber der EU-Vorgabe von 65 Prozent sowie rund 10,06 Kilogramm gesammelte Altgeräte je Einwohner und Jahr), Elektro- und Elektronikgerätegesetz / ElektroG (Rücknahmepflichten der Vertreiber ab 400 Quadratmetern Verkaufsfläche für Elektrogeräte und ab 800 Quadratmetern Gesamtfläche im Lebensmitteleinzelhandel, unentgeltliche Rücknahme von Altgeräten bis 25 Zentimeter Kantenlänge ohne Neukauf mit einer Begrenzung auf drei Geräte je Geräteart sowie die Rücknahme eines gleichartigen Altgeräts beim Neukauf), Bürgerliches Gesetzbuch (zweijährige Verjährungsfrist für Mängelansprüche beim Verbrauchsgüterkauf) und Bitkom (Smartphone-Nutzung von 96 Prozent, durchschnittlicher Gerätewechsel etwa alle zweieinhalb Jahre, Datensicherung bei 51 Prozent der Smartphone-Nutzer).

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