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Glasfaser statt Kupfer: Was jetzt auf Haushalte zukommt

Die Bundesnetzagentur hat den Fahrplan zur Kupferabschaltung vorgelegt: Was das in der Wohnung bedeutet, welche Fristen gelten, was am Umstelltag zu tun ist.

13 Min. Lesezeit GlasfaserRouterFestnetzInternet zuhauseUmstellung

Seit dem 19. Januar 2026 geistert ein Satz durch Küchen und Nachbarschaftsgespräche im Leinetal: „Das Kupfernetz wird abgeschaltet." Für viele klingt das, als würde demnächst jemand einen Schalter umlegen und das Telefon sei tot. So ist es nicht. An diesem Tag hat die Bundesnetzagentur ihr Regulierungskonzept zur Kupfer-Glas-Migration vorgelegt (Bundesnetzagentur) – also einen Vorschlag dafür, nach welchen Regeln der Übergang von den alten Kupferleitungen auf Glasfaser ablaufen soll. Das Papier ist vor allem eines: eine Bremse gegen genau die Hauruck-Abschaltung, vor der sich viele fürchten. Es schreibt Mindestfristen fest, es knüpft jede Abschaltung an harte Bedingungen, und es verpflichtet die Anbieter, Sie rechtzeitig und adressgenau zu informieren. Dieser Beitrag erklärt in Ruhe, was wirklich vorgelegt wurde, was die Umstellung konkret in Ihrer Wohnung bedeutet, welche Post Sie ernst nehmen müssen und welche nicht – und was am Umstelltag zu tun ist, damit Fernseher, Drucker und Saugroboter danach ohne Neuanlernen weiterlaufen.

Kupfer zu Glasfaser: der Zeitplan und was in der Wohnung passiertMindestens 36 Monate Vorlauf, bevor im Gebiet abgeschaltet wirdmind. 12 Monatemind. 24 MonateMonat 0Anzeige der Abschaltungadressgenaue Informationfrühestens Monat 12Vermarktungsstopp Kupferkeine neuen Kupfer-Verträgefrühestens Monat 36Abschaltung im Gebietnur bei Glasfaser vor OrtWas in der Wohnung dazukommtAnschlussdosein der WohnungGlasfaser-Modemneu, vom AnbieterIhr Routerbleibt meistensTelefon läuft über den Router – die Rufnummer bleibtDECT-Mobilteile, Fernseher, Drucker, Saugroboter bleiben nutzbarErst ab 80 % Glasfaser im Gebiet80 %der Haushalte imGebiet mit FttHals Voraussetzungfür den StartHeute: 42,9 % FttB/FttH bundesweitKein Termindruck an der Haustür: 14 Tage Widerrufsrecht, Abschaltung erst nach AnkündigungHausbesuch im Raum Hildesheim und Leinetal79 € Pauschale bis 60 Min · Router, Telefonie und Geräte am Umstelltag · Anfahrt bis 10 km inklusive

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Regulierungskonzept der Bundesnetzagentur vom 19. Januar 2026 ist kein Abschaltbefehl: Der Migrationsprozess darf in einem Gebiet erst starten, wenn dort mindestens 80 Prozent (Bundesnetzagentur) der Haushalte Glasfaser bis in die Wohnung haben.
  • Zwischen der Anzeige der Abschaltung und dem tatsächlichen Ende liegen mindestens 36 Monate (Bundesnetzagentur). Der Vermarktungsstopp 24 Monate davor untersagt nur neue Kupferverträge, bestehende Anschlüsse laufen weiter.
  • In der Wohnung kommt ein Glasfaser-Modem vor den Router; Router und vorhandene Heimverkabelung bleiben meist bestehen (Deutsche Telekom). Das Telefon läuft über den Router, die Rufnummernmitnahme ist gesetzlich geschützt.
  • Nicht überall harmlos: Faxgeräte, analoge Türsprechanlagen, Aufzug- und Hausnotrufe gehören vorab mit dem Betreiber geklärt. Zugelassene Hausnotrufgeräte halten 24 Stunden (Deutsche Telekom) per Akku durch, nützen aber wenig, wenn der Router stromlos ist.
  • Handeln müssen Sie nur bei Post Ihres eigenen Anbieters mit Ihrer Adresse und konkretem Termin; der Wechsel ist derzeit freiwillig (Bundesnetzagentur). Für Verträge an Haustür oder Telefon gilt ein Widerrufsrecht von 14 Tagen (Verbraucherzentrale).
  • Am Umstelltag den alten WLAN-Namen und das alte Passwort im neuen Router wieder eintragen, dann verbinden sich Fernseher, Drucker und Saugroboter von selbst. Danach die Abdeckung prüfen, weil der Router oft an einem neuen Platz steht.

Was die Bundesnetzagentur am 19. Januar 2026 wirklich vorgelegt hat

Zuerst die Einordnung, die in den Schlagzeilen meistens fehlt: Das Regulierungskonzept ist kein Abschaltbefehl. Es ist ein Konzept dafür, unter welchen Bedingungen abgeschaltet werden darf. Die Bundesnetzagentur hat es am 19. Januar 2026 (Bundesnetzagentur) veröffentlicht und alle Beteiligten eingeladen, bis zum 16. März 2026 (Bundesnetzagentur) dazu Stellung zu nehmen. Der Grund für den Wechsel ist unspektakulär: Über Kupferleitungen sind höhere Geschwindigkeiten langfristig nicht zuverlässig zu erreichen, Betrieb und Instandhaltung der alten Technik sind vergleichsweise teuer, und der Energieverbrauch liegt höher als bei Glasfaser (Bundesnetzagentur).

Die für Haushalte wichtigste Zahl im Konzept ist eine Schwelle: Erst wenn mindestens 80 Prozent (Bundesnetzagentur) der Haushalte und Unternehmen in einem Gebiet mit Glasfaser bis in die Wohnung (FttH) versorgt sind, darf der Migrationsprozess dort überhaupt eingeleitet werden. Zum Zeitpunkt der tatsächlichen Abschaltung soll grundsätzlich eine flächendeckende Versorgung vorliegen (Bundesnetzagentur). Im Klartext: Das Kupfer geht nicht weg, bevor die Glasfaser da ist. Der gesamte Migrationsprozess in einem Gebiet ist auf drei Jahre (Bundesnetzagentur) angelegt.

Der Wechsel auf Glasfaser ist ein zukunftsorientiertes Internet-Upgrade für Deutschland. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen früh und ausführlich über alle Schritte des Übergangs informiert werden.

Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, zum Regulierungskonzept vom 19. Januar 2026

Wie weit der Ausbau ist, zeigt der Blick in die amtliche Statistik. Mit Stand Juni 2025 verfügten 42,9 Prozent (Gigabit-Grundbuch) aller Haushalte über einen Glasfaseranschluss bis ins Gebäude (FttB) oder bis in die Wohnung (FttH) oder konnten ihn kurzfristig einrichten lassen – ein Zuwachs von 7,2 Prozentpunkten (Gigabit-Grundbuch) gegenüber dem Vorjahr. Technologieübergreifend, also einschließlich modernisierter TV-Kabelnetze, sind Gigabitanschlüsse für 79,0 Prozent (Gigabit-Grundbuch) der Haushalte verfügbar. Erhoben wird das halbjährlich und adressscharf bei über 420 (Gigabit-Grundbuch) Netzbetreibern. Von den 80 Prozent FttH, die als Startbedingung gelten, ist der Bundesdurchschnitt also noch ein gutes Stück entfernt – und in vielen Orten im Leinetal erst recht.

Die Kurzfassung in drei Sätzen

Abgeschaltet wird gebietsweise, nicht bundesweit an einem Stichtag. Abgeschaltet wird erst, wenn Glasfaser vor Ort tatsächlich verfügbar ist. Und bevor abgeschaltet wird, bekommen Sie Post – mit sehr viel Vorlauf.

Der Zeitplan: warum niemand über Nacht abgeschaltet wird

Das eigentliche Beruhigungsmittel steckt in den Fristen. Das Konzept sieht vor, dass die Vermarktung kupferbasierter Angebote mindestens 24 Monate (Bundesnetzagentur) vor der tatsächlichen Abschaltung endet. Und nochmals mindestens 12 Monate (Bundesnetzagentur) vor diesem Vermarktungsstopp soll die Abschaltung des Kupfernetzes angezeigt werden. Rechnet man beides zusammen, liegen zwischen der ersten offiziellen Ankündigung und dem Tag, an dem im Gebiet wirklich Schluss ist, mindestens 36 Monate (Bundesnetzagentur) – also drei Jahre.

Der Vermarktungsstopp ist dabei etwas anderes, als der Name vermuten lässt. Er bedeutet nicht, dass Ihr bestehender Anschluss aufhört zu funktionieren. Er bedeutet, dass ab diesem Zeitpunkt keine neuen Kupfer-Verträge in diesem Gebiet mehr verkauft werden. Wer bereits einen Anschluss hat, telefoniert und surft danach noch mindestens zwei Jahre weiter wie bisher. Erst am Ende dieser zwei Jahre steht die eigentliche Abschaltung – und auch die nur, wenn die Glasfaser-Versorgung dann steht.

Was viele befürchtenWas tatsächlich vorgesehen istQuelle
„Bundesweit wird an einem Stichtag abgeschaltet."Abgeschaltet wird gebietsweise, in einem auf drei Jahre angelegten Migrationsprozess.Bundesnetzagentur
„Das passiert ohne Vorwarnung."Anzeige der Abschaltung mindestens 12 Monate vor dem Vermarktungsstopp, dieser mindestens 24 Monate vor der Abschaltung.Bundesnetzagentur
„Erst wird abgeschaltet, dann kommt Glasfaser."Der Prozess startet frühestens ab 80 Prozent FttH im Gebiet; zur Abschaltung soll flächendeckend versorgt sein.Bundesnetzagentur
„Vermarktungsstopp heißt, mein Anschluss ist tot."Vermarktungsstopp heißt nur: keine neuen Kupfer-Verträge. Bestehende Anschlüsse laufen weiter.Bundesnetzagentur
„Ich muss sofort unterschreiben."Der Wechsel ist derzeit freiwillig; die maximale Vertragsbindung liegt bei 24 Monaten.Bundesnetzagentur

Dass die Zahl der Betroffenen groß ist, macht das Tempo nicht schneller, sondern eher langsamer. Allein im Netz der Deutschen Telekom hängen noch rund 25 Millionen (Deutsche Telekom) aktive Kunden am Kupfer, verteilt über etwa 180.000 (Deutsche Telekom) Verteilerkästen; die Abschaltung erfolgt erklärtermaßen „Stück für Stück". Bis 2030 sollen sämtliche 41,5 Millionen (Deutsche Telekom) Haushalte in Deutschland die Möglichkeit für einen Glasfaseranschluss bekommen, heute können über 5,7 Millionen (Deutsche Telekom) Haushalte bereits mit Glasfaser-Tempo surfen. Bundesweit nutzen derzeit rund 5,3 Millionen (Bundesnetzagentur) Haushalte einen Glasfaseranschluss, während weitere 3,3 Millionen (Bundesnetzagentur) einen hätten, ihn aber nicht nutzen.

Was Sie daraus für sich mitnehmen können

Wenn Sie heute keine Post von Ihrem Anbieter mit einer konkreten Abschaltankündigung für Ihre Adresse im Briefkasten haben, dann ist bei Ihnen nichts akut. Sie haben Zeit, in Ruhe zu vergleichen, Angebote zu prüfen und den Termin so zu legen, wie es Ihnen passt. Jeder, der Ihnen an der Haustür etwas anderes erzählt, hat ein Verkaufsinteresse, kein Informationsinteresse.

Was sich in der Wohnung tatsächlich ändert

Jetzt zum praktischen Teil, der die meisten Anrufe auslöst. Die Umstellung ist technisch überschaubarer, als der große Begriff „Netzumstellung" vermuten lässt. Bei Glasfaser bis in die Wohnung (FttH) kommt eine Glasfaser-Anschlussdose ins Haus beziehungsweise in die Wohnung; bei Glasfaser bis ins Gebäude (FttB) wird weiterhin die vorhandene Telefondose genutzt (Bundesnetzagentur). Von der Dose führt ein kurzes Kabel zu einem neuen kleinen Kästchen: dem Glasfaser-Modem. Es wandelt die Lichtsignale in elektrische Signale um, die ein handelsüblicher Router versteht.

Der entscheidende Punkt für Ihren Alltag: Das Glasfaser-Modem kommt vor den Router, es ersetzt ihn nicht. Der Kunde muss seinen Router nicht ändern und bekommt in der Regel auch keinen neuen (Deutsche Telekom). Ob Ihr vorhandenes Gerät geeignet ist, sollten Sie vorher beim Anbieter klären (Bundesnetzagentur) – in vielen Fällen läuft die vertraute FRITZ!Box einfach weiter. Und am Heimnetz selbst muss nichts geändert werden, die vorhandene Verkabelung kann unverändert weiter genutzt werden (Deutsche Telekom).

Das Telefon macht dabei keinen Sonderweg: Es läuft wie schon in den vergangenen Jahren über den Router. Ihre Rufnummer bleibt, die Rufnummernmitnahme ist gesetzlich geschützt (Bundesnetzagentur). Ihre DECT-Mobilteile, also die schnurlosen Telefone, die sich am Router anmelden, bleiben nutzbar. Wer heute schon über den Router telefoniert, wird die Umstellung am Telefon selbst kaum bemerken. Wer noch ein wirklich analoges Gerät an einer klassischen Dose betreibt, sollte genauer hinschauen – dazu gleich mehr.

Neu: das Glasfaser-Modem

Ein kleines Kästchen zwischen Anschlussdose und Router. Es braucht Strom und einen festen Platz. Es ersetzt Ihren Router nicht, sondern sitzt davor.

Bleibt: Ihr Router

In vielen Fällen kann der vorhandene Router weiterlaufen. Ob er geeignet ist, klärt man vorab mit dem Anbieter – das erspart eine böse Überraschung am Umstelltag.

Bleibt: Ihre Rufnummer

Das Telefon läuft über den Router, die Rufnummernmitnahme ist gesetzlich geschützt. DECT-Mobilteile melden sich weiterhin am Router an.

Bleibt: die Verkabelung

Am Heimnetz muss nichts umgebaut werden. Vorhandene Netzwerkkabel und Dosen im Haus können unverändert weiter genutzt werden.

Prüfen: analoge Geräte

Faxgeräte, alte Anrufbeantworter, analoge Türsprechanlagen und manche Notrufgeräte hängen an klassischen Dosen. Sie brauchen eine gesonderte Betrachtung.

Prüfen: Strom im Notfall

Ohne Strom kein Router, ohne Router kein Festnetz. Wer auf Erreichbarkeit angewiesen ist, sollte einen Rückfallweg über Mobilfunk mitdenken.

Alte Geräte und Notrufsysteme: hier lohnt der zweite Blick

Der ehrlichste Teil dieses Artikels ist der, in dem nicht alles harmlos ist. Die allermeisten Haushalte merken von der Umstellung wenig. Es gibt aber eine Handvoll Geräte, bei denen sich ein Anruf vorab lohnt, statt am Umstelltag zu improvisieren. Dazu zählen Faxgeräte, ältere Anrufbeantworter mit eigenem Anschluss, analoge Türsprechanlagen mit Telefonanbindung, manche Aufzugnotrufe – und vor allem Hausnotrufsysteme.

Beim Hausnotruf geht es um einen Unterschied, der lange kaum jemanden interessiert hat: Im alten analogen Festnetz kam die Spannung aus der Leitung, man konnte auch bei Stromausfall telefonieren. Im heutigen IP-Netz brauchen die angeschlossenen Geräte eine eigene Spannungsversorgung. Zugelassene Hausnotrufgeräte sind batteriegepuffert und müssen mindestens 24 Stunden (Deutsche Telekom) ohne externe Stromzufuhr funktionieren – nur nützt der Akku im Notrufgerät wenig, wenn gleichzeitig der Router stromlos ist. Deshalb gilt: Bevor der Anschluss gewechselt wird, sprechen Sie mit dem Betreiber Ihres Hausnotrufs. Viele Systeme haben inzwischen einen Mobilfunk-Rückfallweg, andere brauchen eine gepufferte Stromversorgung.

Vor dem Umstelltag klären, nicht danach

Wenn im Haushalt ein Hausnotruf, ein medizinisches Gerät mit Telefonanbindung oder eine Aufzugnotrufanlage betrieben wird, klären Sie die Umstellung vorab mit dem jeweiligen Betreiber. Das ist kein Grund, die Umstellung zu fürchten – aber ein Grund, sie nicht nebenbei zu erledigen. Wir sprechen dieses Thema bei Hausbesuchen in der Technik-Hilfe für Senioren grundsätzlich von uns aus an.

Ein Faxgerät lässt sich in den meisten Fällen weiterhin an einer der Telefonbuchsen des Routers betreiben, arbeitet dort aber nicht in jeder Konstellation zuverlässig. Wer beruflich auf Fax angewiesen ist, prüft besser vorher eine Alternative. Und wer eine analoge Türsprechanlage mit Telefonanbindung hat, sollte den Hersteller oder den Wartungsbetrieb fragen, ob und wie das Gerät am Router betrieben werden kann. Das sind überschaubare Fragen – sie sollten nur gestellt werden, bevor der Techniker vor der Tür steht.

Welche Post Sie ernst nehmen müssen – und welche nicht

Im Briefkasten landet zurzeit vieles, was nach Glasfaser aussieht. Der Unterschied ist wichtig, denn er entscheidet darüber, ob Sie handeln müssen oder nicht. Ernst nehmen sollten Sie Schreiben Ihres eigenen Anbieters, die sich konkret auf Ihre Adresse und Ihren bestehenden Vertrag beziehen und eine Frist oder einen Termin nennen. Die Bundesnetzagentur sieht ausdrücklich vor, dass Verbraucher rechtzeitig und adressgenau über Abschaltungen informiert werden (Bundesnetzagentur). Solche Schreiben können auch eine Vertragsanpassung enthalten – da lohnt sich das Lesen.

Deutlich gelassener können Sie mit allem umgehen, was nach Werbung aussieht: Postwurfsendungen ohne Ihren Namen, „letzte Chance"-Aktionen, Flyer mit angeblichen Anschlussfristen, Schreiben von Firmen, bei denen Sie gar kein Kunde sind. Eine Pflicht zum Glasfaseranschluss gibt es nicht, und eine zeitnah drohende Kupferabschaltung ebenso wenig (Verbraucherzentrale). Der Wechsel ist derzeit freiwillig (Bundesnetzagentur). Was in solchen Schreiben oft fehlt, sind die Kosten: Einmalige Anschlusskosten können zwischen 500 und 1.000 Euro (Bundesnetzagentur) liegen und werden häufig bei Abschluss eines Zweijahresvertrags erlassen; die maximale Vertragsbindung beträgt 24 Monate (Bundesnetzagentur).

  • Steht mein Name und meine genaue Adresse drauf – oder ist es eine Postwurfsendung „an alle Haushalte"?
  • Ist der Absender mein tatsächlicher Anbieter, bei dem ich einen Vertrag habe?
  • Wird ein konkretes Datum genannt, oder nur „bald", „demnächst", „letzte Möglichkeit"?
  • Geht es um eine Information zur Umstellung – oder um einen neuen Vertrag, den ich unterschreiben soll?
  • Stehen Einmalkosten, Monatspreis und Vertragslaufzeit klar und vollständig im Schreiben?
  • Im Zweifel: nicht unterschreiben, sondern beim Anbieter unter der Nummer aus der letzten Rechnung nachfragen.

Dass die Verunsicherung real ist, zeigen die Beschwerdezahlen. Von Januar bis November 2025 registrierten die Verbraucherzentralen mehr als 4.000 (vzbv) Beschwerden rund um den Glasfaser-Internetzugang – ein Anstieg um 55 Prozent (vzbv) gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert deshalb, dass die Migration sicher, transparent und weitgehend ohne zusätzliche finanzielle Belastungen erfolgt und dass gebietsweise Umstellungspläne veröffentlicht werden, weil viele Menschen durch intransparente oder sogar widersprüchliche Angaben zu Abschaltterminen verunsichert sind (vzbv).

Haustür und Telefon: woran Sie unseriöse Angebote erkennen

Die Umstellung ist ein Verkaufsanlass, und das merkt man. Verbraucherzentralen berichten, dass Betroffene in Verkaufsgesprächen schlecht informiert und teilweise unter Druck gesetzt werden, sofort zu unterschreiben, und dass Vertreter unter falschem Vorwand Zugang zur Wohnung suchen – etwa mit der Behauptung, sie müssten „den Router" oder „den Anschluss überprüfen" (Verbraucherzentrale). Ein generelles Zutrittsrecht besteht nicht; unangemeldete Personen müssen Sie nicht hereinlassen (Verbraucherzentrale).

Am Telefon ist das Bild ähnlich. Die Bundesnetzagentur verzeichnete 2025 insgesamt 39.842 (Bundesnetzagentur) schriftliche Beschwerden über unerlaubte Telefonwerbung, ein Plus von sechs Prozent gegenüber 37.561 (Bundesnetzagentur) Meldungen im Jahr 2024. In 13 größeren Verfahren wurden Bußgelder von insgesamt rund 1,1 Millionen Euro (Bundesnetzagentur) verhängt. Über alle Formen des Rufnummernmissbrauchs hinweg gingen 2025 85.158 (Bundesnetzagentur) Beschwerden ein; rund 6.200 (Bundesnetzagentur) Rufnummern wurden abgeschaltet. Wie man solche Anrufe erkennt und abwehrt, haben wir im Beitrag zu Phishing und Fake-Anrufen ausführlich beschrieben.

Der einfachste Satz an der Haustür

„Danke, ich entscheide nichts an der Tür. Lassen Sie mir bitte Unterlagen da." Das ist höflich, wirksam und kostet nichts. Ein seriöses Angebot ist morgen noch genauso gut. Falls doch etwas unterschrieben wurde: Bei Verträgen an der Haustür, am Telefon oder im Internet besteht grundsätzlich ein Widerrufsrecht von 14 Tagen (Verbraucherzentrale); wurde über das Widerrufsrecht nicht oder fehlerhaft informiert, kann sich die Frist sogar verlängern (Verbraucherzentrale).

Die praktischen Warnzeichen sind fast immer dieselben: Zeitdruck („nur heute"), angebliche Pflichten („Sie müssen ohnehin wechseln"), Unklarheit über den Absender, ein Preis ohne Nennung der Einmalkosten, und der Wunsch, sofort in die Wohnung zu kommen. Wer sich unsicher ist, prüft die Angaben in Ruhe im Breitbandatlas des Gigabit-Grundbuchs oder ruft seinen Anbieter unter der Nummer an, die auf der letzten Rechnung steht – nicht unter der, die auf dem Flyer gedruckt ist. Dieselbe Grundregel gilt übrigens auch beim sicheren Umgang mit Passwörtern und Online-Konten.

Checkliste für den Umstelltag

Wenn der Termin dann kommt, entscheidet eine knappe Stunde darüber, ob der Abend entspannt ist oder ob die halbe Wohnung neu angelernt werden muss. Der Techniker des Anbieters bringt in der Regel die Leitung ans Haus und setzt das Glasfaser-Modem – für alles, was danach im Heimnetz passiert, ist er meist nicht zuständig. Genau da entsteht die Lücke, aus der die Anrufe bei uns kommen: Das Internet läuft, aber der Fernseher findet das WLAN nicht mehr, der Drucker ist offline, der Saugroboter kennt seine Karte nicht mehr und der Sprachassistent schweigt.

Der wichtigste Trick ist unspektakulär und wird trotzdem regelmäßig vergessen: WLAN-Name (SSID) und WLAN-Passwort des alten Netzes notieren und im neuen Router exakt genauso wieder eintragen. Dann verbinden sich die meisten Geräte von selbst wieder, als wäre nichts gewesen. Wird stattdessen ein neuer Netzname mit neuem Passwort vergeben, muss jedes einzelne Gerät neu angelernt werden – vom Fernseher über die smarte Beleuchtung bis zur Türklingel.

  1. Vorher: WLAN-Name und WLAN-Passwort des alten Routers notieren und griffbereit legen.
  2. Vorher: Zugangsdaten des Anbieters und die Kundennummer heraussuchen.
  3. Vorher: Betreiber von Hausnotruf, Aufzugnotruf oder medizinischen Geräten informieren.
  4. Vorher: Fotografieren, welches Kabel wo steckt – das spart später Rätselraten.
  5. Am Tag: Anschlussdose finden, Glasfaser-Modem anschließen, Router dahinter setzen.
  6. Am Tag: Im neuen Router den alten WLAN-Namen und das alte Passwort wieder eintragen.
  7. Am Tag: Telefon prüfen – Anruf raus, Anruf rein, DECT-Mobilteile testen.
  8. Danach: Fernseher, Drucker, Saugroboter, Sprachassistent und Smart-Home-Geräte durchgehen.
  9. Danach: Prüfen, ob die Abdeckung im ganzen Haus noch stimmt – der Router steht oft an einem neuen Platz.

Der neue Standort ist der unterschätzte Nebeneffekt

Das Glasfaser-Modem sitzt dort, wo die Leitung ins Haus kommt – häufig im Keller oder im Flur, also nicht dort, wo der alte Router stand. Wandert der Router mit, verschiebt sich die WLAN-Abdeckung im ganzen Haus. Was das für Funklöcher bedeutet und wie man es misst, steht im Beitrag WLAN langsam? Funklöcher zuhause beseitigen; wie ein Mesh die Abdeckung wieder herstellt, im Beitrag WLAN im ganzen Haus mit Mesh.

So übernehmen wir den Umstelltag im Leinetal

Genau an diesem Punkt klingelt bei uns das Telefon. Nicht, weil etwas kaputt ist, sondern weil zwischen „die Leitung ist da" und „alles läuft wieder wie vorher" eine Lücke klafft, für die sich niemand zuständig fühlt. Wir schließen diese Lücke beim Hausbesuch: Wir verbinden Glasfaser-Modem und Router, übernehmen WLAN-Name und Passwort aus dem alten Netz, richten die Telefonie mit Ihren Rufnummern und DECT-Mobilteilen ein und verbinden anschließend Ihre Geräte wieder – vom Fernseher über den Drucker und den Saugroboter bis zum Sprachassistenten.

Danach prüfen wir, ob die Abdeckung im Haus noch stimmt, denn der Router steht nach der Umstellung oft an einem anderen Ort als vorher. Wenn nötig, messen wir Raum für Raum und schlagen vor, was hilft – das gehört zur WLAN-Optimierung und wird nicht blind mitverkauft. Zum Schluss zeigen wir Ihnen in Ruhe, was sich geändert hat und was gleich geblieben ist. Wer möchte, bekommt die wichtigsten Angaben auf einem Zettel zum Nachlesen. Sie haben dabei einen festen Ansprechpartner, keine Hotline mit Warteschleife.

Die Hausbesuch-Pauschale beträgt 79 € für bis zu 60 Minuten, die Anfahrt im Umkreis von 10 km um Nordstemmen ist inklusive. Den vollständigen Umfang finden Sie transparent auf unserer Preisseite. Wir kommen unter anderem nach Hildesheim, Sarstedt, Elze und Gronau sowie in die umliegenden Orte im Leinetal. Der Termin lässt sich gut auf den Umstelltag legen – melden Sie sich einfach über das Kontaktformular oder telefonisch, dann stimmen wir das in Ruhe ab. Übrigens: Wer die Gelegenheit ohnehin nutzt, um Technik zu ordnen, findet auch in unseren Beiträgen zur elektronischen Patientenakte in der App und zur sicheren Auswahl eines smarten Türschlosses passende Anknüpfungspunkte.

Quellen und Studien

Dieser Artikel basiert auf Daten aus: Bundesnetzagentur (Pressemitteilung „Regulierungskonzept zur Kupfer-Glas-Migration" vom 19.01.2026 mit 80-Prozent-Schwelle, 24-Monats-Vermarktungsstopp, 12-Monats-Anzeige, dreijährigem Migrationsprozess und Konsultationsfrist bis 16.03.2026), Bundesnetzagentur (Verbraucherportal „Glasfaser statt Kupfer": Freiwilligkeit des Wechsels, Anschlussdose bei FttH/FttB, Rufnummernmitnahme, Einmalkosten 500 bis 1.000 Euro, maximale Vertragsbindung 24 Monate, 5,3 Millionen nutzende und 3,3 Millionen nicht nutzende Haushalte), Bundesnetzagentur (Pressemitteilungen zu unerlaubter Telefonwerbung vom 26.01.2026 und zu Rufnummernmissbrauch vom 09.02.2026), Gigabit-Grundbuch des Bundes und Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (Festnetzverfügbarkeit Stand Juni 2025: 42,9 Prozent FttB/FttH, plus 7,2 Prozentpunkte, 79,0 Prozent Gigabit technologieübergreifend, Erhebung bei über 420 Netzbetreibern), Gigabitbüro des Bundes (Einordnung des Regulierungskonzepts und bundesweiter Migrationsplan), Verbraucherzentrale Bundesverband (Stellungnahme „Glasfaserumstieg: Planbar und bezahlbar für alle" mit über 4.000 Beschwerden von Januar bis November 2025 und einem Anstieg um 55 Prozent), Verbraucherzentrale (Hinweise zu Haustürgeschäften beim Glasfaserausbau, Widerrufsrecht von 14 Tagen, kein Zutrittsrecht für unangemeldete Vertreter), Deutsche Telekom (Informationen zur Netzumstellung: Glasfaser-Modem vor dem Router, Router und Heimverkabelung bleiben, rund 25 Millionen Kupferkunden, 180.000 Verteilerkästen, 5,7 Millionen versorgte und 41,5 Millionen angestrebte Haushalte bis 2030, batteriegepufferte Hausnotrufgeräte mit mindestens 24 Stunden Laufzeit) sowie eigener Projekterfahrung aus Hausbesuchen im Raum Hildesheim und Leinetal. Das Regulierungskonzept befand sich zum Redaktionsschluss in der Konsultation; einzelne Fristen und Bedingungen können sich im weiteren Verfahren noch ändern. Konkrete Termine hängen vom Ausbaustand vor Ort und vom jeweiligen Anbieter ab.

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