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Sicherheit & Datensicherung

Werbeanrufe und Betrugsanrufe stoppen: Rufsperre einrichten

Rufsperre an Router, DECT-Telefon und Handy einrichten: anonyme Anrufe abweisen, Nummern sperren, Unbekannte stummschalten und Werbeanrufe richtig melden.

16 Min. Lesezeit RufsperreWerbeanrufeBetrugSeniorenRouter

Kurz und einfach erklärt

Eine fremde Nummer ruft an. Oft geht es um Werbung oder um Betrug. Der Beitrag zeigt, wie Sie solche Anrufe sperren.

Ihr Router, Ihr Telefon und Ihr Handy haben eigene Sperren. Sie können Anrufe ohne Nummer abweisen und einzelne Nummern sperren.

Am Handy können Sie fremde Nummern stumm schalten. Ihre Kontakte klingeln weiter. Tragen Sie also Arzt, Pflegedienst und Familie vorher ein.

Eine Sperre hat Grenzen, denn Betrüger können Nummern fälschen. Der Beitrag zeigt, wie Sie einen Anruf festhalten und melden.

Wir richten die Sperren bei Ihnen zu Hause ein.

Das Telefon klingelt, im Display steht „Unbekannt“ oder eine Nummer, die niemand kennt. Am anderen Ende geht es um ein angebliches Gewinnspiel, einen günstigeren Stromtarif oder um eine Geschichte, die Angst machen soll. Wer solche Anrufe häufig bekommt, muss nicht jedes Mal im Gespräch entscheiden, ob er dem Anrufer trauen kann. Router, schnurlose Telefone und Smartphones bringen Sperrfunktionen mit, die einen großen Teil dieser Anrufe gar nicht erst durchlassen: anonyme Anrufe abweisen, einzelne Nummern oder ganze Rufnummernbereiche sperren, unbekannte Nummern stummschalten. Dieser Beitrag zeigt, welche Sperre welche Anrufart abfängt, wo ihre Grenzen liegen und wie Sie einen Anruf, der trotzdem durchkommt, so festhalten, dass die Bundesnetzagentur damit arbeiten kann. Er richtet sich an alle, die zu Hause selbst telefonieren, und an Angehörige, die das für Vater oder Mutter einrichten möchten.

Das Wichtigste in Kürze

  • 39.842 Beschwerden zu unerlaubter Telefonwerbung erreichten die Bundesnetzagentur im Jahr 2025, sechs Prozent mehr als im Vorjahr (Bundesnetzagentur). Über 28 Prozent davon betrafen Gewinnspiele.
  • Router und DECT-Telefon sperren anonyme Anrufe, einzelne Nummern und ganze Rufnummernbereiche. Das Abweisen anonymer Anrufe muss der Anbieter nach § 15 Absatz 1 TDDDG unentgeltlich ermöglichen.
  • Am Smartphone lassen sich unbekannte Nummern stummschalten oder an die Mailbox leiten. Kontakte klingeln weiter durch, deshalb gehören Arztpraxis, Pflegedienst und Familie vorher ins Adressbuch.
  • Eine Sperre hat Grenzen: Absenderrufnummern können gefälscht sein (Bundesnetzagentur). Wer mit wechselnden, echt wirkenden Nummern anruft, rutscht durch jede Sperrliste.
  • Werbeanrufe mit unterdrückter Nummer sind nach § 15 Absatz 2 TDDDG unzulässig. Für Werbeanrufe ohne Einwilligung sieht § 20 Absatz 2 UWG eine Geldbuße von bis zu 300.000 Euro vor.
  • Für die Beschwerde zählen Datum, Uhrzeit, angezeigte Nummer, Firma und beworbenes Produkt. Ein Bildschirmfoto der Anrufliste hilft, ein Mitschnitt des Gesprächs ohne Zustimmung ist strafbar.

Warum Abwehr am Gerät vor dem Erkennen kommt

Die Zahlen der Bundesnetzagentur zeigen, dass unerwünschte Anrufe kein Randthema sind. Im Jahr 2025 gingen dort 39.842 schriftliche Beschwerden (Bundesnetzagentur) zu unerlaubter Telefonwerbung ein, sechs Prozent mehr als im Jahr davor mit 37.561. Über 28 Prozent der Beschwerden (Bundesnetzagentur) betrafen Gewinnspiele, im Jahr 2024 waren es noch rund 20 Prozent. Dazu kommen 85.158 Beschwerden (Bundesnetzagentur) zu Rufnummernmissbrauch; die meisten davon betrafen SMS- und Messenger-Spam sowie belästigendes Anrufverhalten. Rund 6.200 Rufnummern (Bundesnetzagentur) hat die Behörde im selben Jahr abgeschaltet.

Wie man Betrugsmaschen im Gespräch erkennt, steht im Beitrag Phishing und Fake-Anrufe erkennen und in der Antwort auf die Frage Wie erkenne ich betrügerische E-Mails oder Anrufe?. Hier geht es um den Schritt davor. Jeder Anruf, der gar nicht erst klingelt, ist ein Gespräch, in dem niemand unter Druck gesetzt werden kann. Gerade für Menschen, die allein wohnen und aus Höflichkeit jedes Gespräch zu Ende führen, ist das die ruhigere Lösung: Die Technik filtert vor, und was durchkommt, stammt in der Regel von bekannten Nummern. Das Gespür für Maschen bleibt trotzdem wichtig, denn keine Sperre fängt alles ab.

Was eine Sperre nicht kann

Eine Sperrliste prüft nur die Nummer, die beim Anruf übermittelt wird. Die Bundesnetzagentur weist ausdrücklich darauf hin, dass Absenderrufnummern gefälscht sein können und nicht uneingeschränkt vertrauenswürdig sind. Wer mit einer echt wirkenden Ortsnummer anruft, wird von keiner Sperrliste erkannt. Ein Beispiel nennt die Behörde selbst: Anrufe, bei denen die Notrufnummer 110 rechtmäßig als Absendernummer erscheint, gibt es nach ihrer Angabe nicht (Bundesnetzagentur). Seit dem 01.12.2022 müssen solche Anrufe abgebrochen werden. Die Sperre senkt die Zahl der Anrufe, das Nachdenken im Gespräch ersetzt sie nicht.

Welche Sperre welchen Anruf abfängt

Nicht jede Funktion hilft gegen jede Anrufart. Bevor Sie etwas einstellen, lohnt ein Blick in die Anrufliste der letzten Wochen: Kommen die störenden Anrufe ohne Nummer, wiederholt von derselben Nummer, aus einem bestimmten Bereich oder von ständig wechselnden Nummern? Davon hängt ab, welche Sperre wirkt. Die Tabelle ordnet die häufigen Fälle den Geräten zu, an denen Sie gegensteuern können.

AnrufartAm Router oder DECT-TelefonAm SmartphoneGrenze
Anruf ohne Nummer, „anonym“ oder „unbekannt“Anonyme Anrufe abweisen, alternativ ACR beim AnbieterPrivate oder nicht identifizierte Nummern blockierenTrifft auch Anrufe, die aus technischen Gründen keine Nummer senden
Dieselbe Nummer ruft wiederholt anNummer in die Sperrliste eintragenNummer aus der Anrufliste blockierenWirkt nur, solange der Anrufer die Nummer nicht wechselt
Viele Nummern mit gleichem AnfangRufnummernbereich sperren, zum Beispiel eine VorwahlJe nach Gerät und App unterschiedlichSperrt auch erwünschte Anrufe aus diesem Bereich
Ständig wechselnde, unbekannte NummernNur bekannte Nummern durchstellen, wo das Gerät eine Positivliste anbietetUnbekannte Nummern stummschalten oder an die Mailbox leitenNeue Kontakte müssen vorher gespeichert sein
Gefälschte, echt wirkende NummerKeine verlässliche AbwehrKeine verlässliche AbwehrHier hilft nur das Verhalten im Gespräch

Für die meisten Haushalte reicht eine Kombination aus zwei Stufen: anonyme Anrufe am Anschluss abweisen und am Handy unbekannte Nummern leiser stellen. Wer besonders stark betroffen ist, kann zusätzlich mit einer Positivliste arbeiten. Die Bundesnetzagentur beschreibt diesen Weg für Fälle, in denen jemand sehr stark unter belästigenden Anrufen leidet: Man legt den Kreis der Nummern fest, die anrufen dürfen, zum Beispiel alle gespeicherten Kontakte. Alle anderen Anrufe werden dann nicht mehr durchgestellt oder an eine Mailbox verwiesen.

Rufsperre am Router und DECT-Telefon einrichten

Beim Festnetz gibt es zwei Orte für eine Sperre: das Telefon selbst und den Router, an dem es hängt. Die Bundesnetzagentur beschreibt, dass sich bei den meisten Telefonen die zu sperrende Rufnummer einzeln oder eine bestimmte Rufnummerngruppe komplett eingeben lässt. So entsteht eine Negativliste von Nummern, deren Anrufe nicht mehr durchkommen. Wer für die Telefonie einen Router nutzt, kann die Einstellung auch dort vornehmen. Der Router ist in der Regel der bessere Ort, weil die Sperre dann für alle angeschlossenen Mobilteile gleichzeitig gilt und nicht an jedem Gerät einzeln gepflegt werden muss. Wie das an Ihrem Gerät aussieht, zeigt die Seite FRITZ!Box einrichten.

Für anonyme Anrufe gibt es einen zusätzlichen Weg über den Telefonanbieter. Nach § 15 Absatz 1 TDDDG müssen Angerufene die Möglichkeit haben, Anrufe mit unterdrückter Rufnummer auf einfache Weise und unentgeltlich abzuweisen. Die Funktion heißt Anonymous Call Rejection, kurz ACR (Bundesnetzagentur). Manche Anbieter lassen sie im Kundenportal einschalten, andere werden auf Anfrage tätig. Der Vorteil: Die Sperre erfolgt direkt beim Anbieter, die Telefone im Haus müssen dafür nicht einzeln eingestellt werden. Wie Sie den Router selbst gegen Zugriffe von außen schützen, erklärt der Beitrag Heimnetz und Router absichern.

  1. Die Oberfläche des Routers im Browser öffnen und mit dem Kennwort anmelden. Die Adresse steht meist auf der Unterseite des Geräts oder in der Anleitung.
  2. Den Bereich für Telefonie suchen. Die Sperrfunktion heißt je nach Gerät zum Beispiel Rufsperre, Sperrliste oder Anrufsperre.
  3. Eine Regel für eingehende Anrufe ohne Rufnummer anlegen, damit anonyme Anrufe abgewiesen werden, falls ACR beim Anbieter nicht eingeschaltet ist.
  4. Einzelne störende Nummern aus der Anrufliste übernehmen, statt sie abzutippen. Das vermeidet Tippfehler.
  5. Bei Bedarf einen Rufnummernbereich sperren, etwa eine bestimmte Vorwahl, wenn von dort gehäuft unerwünschte Anrufe kommen.
  6. Mit einem Testanruf prüfen: vom Handy mit unterdrückter Nummer auf dem Festnetz anrufen und schauen, ob das Telefon stumm bleibt.
  7. Die Einstellungen notieren oder fotografieren, damit sie nach einem Gerätetausch oder Anbieterwechsel schnell wieder eingerichtet sind.

Anonyme Anrufe

Anrufe ohne übermittelte Nummer werden abgewiesen, über ACR beim Anbieter oder über eine Regel im Router. Nach § 15 Absatz 1 TDDDG muss das Abweisen unentgeltlich möglich sein.

Einzelne Nummer

Eine bekannte störende Nummer landet auf der Sperrliste. Das wirkt gegen wiederholte Anrufe von derselben Nummer und endet, sobald der Anrufer eine neue verwendet.

Rufnummernbereich

Alle Nummern mit gleichem Anfang werden gesperrt, zum Beispiel eine Vorwahl. Das greift weit, deshalb vorher prüfen, ob von dort auch erwünschte Anrufe kommen.

Vorsicht bei Anrufen ohne Nummer von wichtigen Stellen

Wer alle Anrufe ohne Nummer sperrt, sperrt auch solche, bei denen die Rufnummer aus technischen oder organisatorischen Gründen grundsätzlich nicht übertragen werden kann; darauf weist die Bundesnetzagentur hin. Fragen Sie bei Arztpraxis, Pflegedienst oder Hausverwaltung nach, mit welcher Nummer sie anrufen, und sagen Sie ihnen, dass anonyme Anrufe bei Ihnen nicht mehr ankommen.

Anrufschutz am Smartphone einstellen

Am Handy ist die Lage anders. Hier geht es seltener um anonyme Anrufe als um viele unbekannte Nummern. Die Bundesnetzagentur rät, nicht sofort zurückzurufen, wenn ein Anruf von einer unbekannten Nummer verpasst wurde. Beide großen Systeme bieten Einstellungen, mit denen unbekannte Nummern gar nicht erst klingeln. Die Bezeichnungen unterscheiden sich je nach Version und Hersteller, das Prinzip ist gleich: Wer im Adressbuch steht, klingelt durch, alle anderen landen still in der Anrufliste oder auf der Mailbox.

Beim iPhone führt der Weg über Einstellungen, Apps und Telefon. Unter „Unbekannte Nummern überprüfen“ gibt es laut Apple die Wahl zwischen „Nie“, „Nach Grund des Anrufs fragen“ und „Stummschalten“. Stummschalten sorgt dafür, dass solche Anrufe automatisch stummgeschaltet und an die Voicemail weitergeleitet werden. Bei „Nach Grund des Anrufs fragen“ wird der Anrufer gefragt, warum er anruft, bevor das Telefon überhaupt klingelt. Wichtig für Notfälle: Nach einem Notruf ist die Anrufprüfung für 24 Stunden (Apple Support) deaktiviert. Die Einrichtung Schritt für Schritt üben wir in den iPhone-Kursen.

Bei Android hängt der Weg von der Telefon-App ab. In der Telefon-App von Google öffnen Sie das Menü mit den drei Punkten, dann Einstellungen und Blockierte Nummern. Dort lässt sich „Unbekannt“ aktivieren. Die Hilfe von Google beschreibt genau, was das bewirkt: Anrufe von privaten oder nicht identifizierten Nummern werden blockiert, Anrufe von Nummern, die nicht in den Kontakten stehen, kommen aber weiterhin an. Einzelne Nummern sperren Sie in der Anrufliste über „Blockieren/Spam melden“. Einige Schritte funktionieren erst ab Android 6.0 (Google). Ist die visuelle Mailbox eingeschaltet, können blockierte Anrufer keine Nachricht hinterlassen. Geräte mit einer eigenen Telefon-App des Herstellers benennen die Menüs anders; wie das auf Ihrem Gerät aussieht, zeigen wir in den Android-Kursen.

  • Wichtige Nummern ins Adressbuch eintragen: Hausarzt, Apotheke, Pflegedienst, Nachbarn, Familie, Taxi.
  • Unbekannte Nummern stummschalten oder nach dem Grund fragen lassen, statt sie ganz zu blockieren.
  • Anrufe ohne Nummer, angezeigt als „privat“ oder „unbekannt“, blockieren.
  • Die Mailbox einschalten und die Ansage prüfen, damit Anrufer mit echtem Anliegen eine Nachricht hinterlassen können.
  • Regelmäßig die Anrufliste durchsehen, ob ein wichtiger Anruf still durchgerutscht ist.
  • Einzelne Störnummern direkt aus der Anrufliste sperren.

Nur Kontakte durchlassen heißt: das Adressbuch pflegen

Die wirksamste Einstellung am Handy steht und fällt mit dem Adressbuch. Fehlt dort die Nummer der neuen Physiotherapie, bleibt deren Anruf stumm. Nehmen Sie sich beim Einrichten darum Zeit, die wichtigsten Nummern gemeinsam einzutragen. Wie man Kontakte anlegt und die Mailbox abhört, üben wir in den Smartphone-Kursen. Wer im Haus schlechten Empfang hat und Anrufe deshalb verpasst, findet im Beitrag WLAN-Telefonie einrichten den passenden Schritt.

Warum unterdrückte Nummern bei Werbung unzulässig sind

Wer mit Werbung anruft, darf seine Nummer nicht verstecken. § 15 Absatz 2 TDDDG verbietet es, bei Anrufen zum Zweck der Werbung die Rufnummernanzeige zu unterdrücken oder beim Anbieter unterdrücken zu lassen. Die Bundesnetzagentur formuliert es für Verbraucher so: Werbende Unternehmen müssen bei Werbeanrufen eine Rufnummer anzeigen und dürfen nicht anonym anrufen. Kommt ein Werbeanruf ohne oder mit manipulierter Nummer an, ist das eine eigene Ordnungswidrigkeit, für die ein Bußgeld von bis zu 300.000 Euro (Bundesnetzagentur) verhängt werden kann. Mit dem TDDDG stieg dieses Höchstbußgeld zum 01.12.2021 von bislang 10.000 auf 300.000 Euro (Bundesnetzagentur).

Bei Anrufen zum Zweck der Werbung dürfen anrufende Nutzer weder die Rufnummernanzeige unterdrücken noch bei dem Anbieter des Telekommunikationsdienstes veranlassen, dass diese unterdrückt wird

§ 15 Absatz 2 TDDDG

Für die Abwehr heißt das zweierlei. Erstens verpasst ein Haushalt, der anonyme Anrufe abweist, keinen zulässigen Werbeanruf, denn den gibt es mit unterdrückter Nummer nicht. Zweitens ist jeder Werbeanruf ohne Nummer schon für sich ein Verstoß, den Sie melden können. Unabhängig davon gilt: Wer zu Werbezwecken angerufen wird, ohne vorher eingewilligt zu haben, erhält einen rechtswidrigen Anruf (Bundesnetzagentur). Dafür sieht § 20 Absatz 2 UWG eine Geldbuße von bis zu 300.000 Euro vor. Unternehmen müssen eine Einwilligung außerdem dokumentieren und mindestens fünf Jahre (§ 20 UWG) aufbewahren; ein Verstoß dagegen kann mit bis zu 50.000 Euro (§ 20 UWG) geahndet werden. Eine erteilte Einwilligung können Sie laut Bundesnetzagentur jederzeit formlos und ohne Angabe von Gründen widerrufen.

Dass diese Regeln durchgesetzt werden, zeigt die Bilanz der Behörde. Im Jahr 2025 hat die Bundesnetzagentur 13 große Bußgeldverfahren (Bundesnetzagentur) bearbeitet und Bußgelder von insgesamt über 1,099 Millionen Euro verhängt. Erstmals wurden dabei Verstöße gegen die Pflicht geahndet, Werbeeinwilligungen zu dokumentieren und aufzubewahren. Beim Rufnummernmissbrauch hat die Behörde für mehr als 2.000 Rufnummern (Bundesnetzagentur) verboten, Rechnungen über unrechtmäßige Kosten zu stellen oder solche Zahlungen einzufordern. Jede Beschwerde liefert dafür das Material.

Einrichtungs-Checkliste zum Abhaken

Die folgende Liste deckt einen typischen Haushalt mit Festnetz und Smartphone ab. Sie lässt sich in einem Durchgang abarbeiten, am besten gemeinsam mit der Person, die das Telefon täglich nutzt. So weiß sie, was sich ändert und warum ein Anruf nicht mehr klingelt.

  • Anrufliste von Festnetz und Handy durchsehen: Welche Anrufe stören, ohne Nummer, von einer Nummer oder von vielen?
  • Beim Telefonanbieter nachfragen oder im Kundenportal prüfen, ob die Abweisung anonymer Anrufe (ACR) eingeschaltet ist.
  • Im Router eine Sperre für Anrufe ohne Rufnummer anlegen, falls ACR beim Anbieter nicht aktiv ist.
  • Bekannte Störnummern aus der Anrufliste in die Sperrliste des Routers übernehmen.
  • Rufnummernbereiche nur sperren, wenn von dort keine erwünschten Anrufe zu erwarten sind.
  • Am Handy wichtige Kontakte eintragen, bevor unbekannte Nummern stummgeschaltet werden.
  • Am Handy unbekannte Nummern stummschalten oder nach dem Grund fragen lassen und Anrufe ohne Nummer blockieren.
  • Mailbox und Anrufbeantworter prüfen, damit Anrufer mit echtem Anliegen eine Nachricht hinterlassen können.
  • Mit einem Testanruf mit unterdrückter Nummer kontrollieren, ob die Sperre greift.
  • Arztpraxis, Pflegedienst und Familie informieren, dass anonyme Anrufe nicht mehr ankommen.
  • Die Beschwerde-Vorlage aus dem nächsten Abschnitt ausdrucken und neben das Telefon legen.

Wenn Sie das für Ihre Eltern einrichten

Die Einrichtung gelingt oft bei einem einzigen Besuch, die Pflege danach nicht. Legen Sie fest, wer neue Kontakte ins Handy einträgt und wer hilft, wenn ein wichtiger Anruf in der Sperre hängen bleibt. Wie sich Technikhilfe aus der Ferne organisieren lässt, steht im Beitrag Eltern wohnen weit weg. Bei einem Hausbesuch können Angehörige gern dabei sein, mehr dazu unter Kann ich Angehörige beim Termin dabei haben?

Anruf festhalten: Vorlage für die Beschwerde

Kommt trotz Sperre ein Werbe- oder Betrugsanruf durch, ist die Beschwerde bei der Bundesnetzagentur der nächste Schritt. Damit die Behörde ermitteln kann, braucht sie möglichst genaue Angaben. In ihren Schutztipps nennt sie den Namen des Anrufers, das beworbene Produkt, das Unternehmen oder den Auftraggeber, Datum und Uhrzeit des Anrufs sowie die Rufnummer des Anrufers. Als Nachweis eignen sich ein Bildschirmfoto der Anrufliste oder ein Auszug aus dem Router, der den Eingang des Anrufs belegt. Notieren Sie das direkt nach dem Auflegen, solange die Erinnerung frisch ist. Die folgende Vorlage passt auf einen Zettel neben dem Telefon.

  1. Datum und Uhrzeit: Tag, Datum und Uhrzeit des Anrufs, so genau wie möglich.
  2. Angezeigte Nummer: genau so, wie sie im Display oder in der Anrufliste steht, auch wenn dort „unbekannt“ steht.
  3. Angerufener Anschluss: Festnetz oder Handy, auf dem der Anruf einging.
  4. Name des Anrufers und Firma: wie sich die Person vorgestellt hat und für wen sie angeblich anruft.
  5. Gesprächsinhalt: worum es ging, etwa Gewinnspiel, Stromtarif, Zeitschrift oder Geldanlage, und was von Ihnen verlangt wurde.
  6. Ihre Reaktion: ob Sie weiteren Anrufen widersprochen oder eine frühere Einwilligung widerrufen haben, jeweils mit Datum, Uhrzeit und Name des Gesprächspartners.
  7. Nachweis: Bildschirmfoto der Anrufliste oder Eintrag aus der Anrufliste des Routers.

Kein Mitschnitt ohne Zustimmung

So nützlich eine Aufnahme scheinen mag: Die Bundesnetzagentur weist darauf hin, dass Werbegespräche ohne vorherige Zustimmung des Gesprächspartners nicht aufgenommen werden dürfen, sonst macht man sich nach § 201 StGB strafbar. Schriftliche Notizen direkt nach dem Gespräch sind der sichere Weg. Die Behörde rät außerdem, Fragen am Telefon nicht mit „Ja“ zu beantworten, weil betrügerisch agierende Unternehmen teilweise Mitschnitte anfertigen, bearbeiten und daraus einen Vertragsschluss ableiten.

Die Beschwerde reichen Sie am besten über das Beschwerdeformular auf der Verbraucherseite der Bundesnetzagentur ein. Unterlagen wie Anruflisten, E-Mails oder Vertragspapiere, die das werbende Unternehmen geschickt hat, können Sie beifügen. Bei anonymen Anrufen lohnt sich laut Bundesnetzagentur ein Blick in die Anrufliste des Routers: Manche Geräte speichern die technisch übermittelte Nummer des Anschlusses, von dem der Anruf tatsächlich ausging. Steht dort ein Hinweis, gehört er in die Beschwerde, denn er ist ein wichtiges Beweismittel. Eine Einschränkung gibt es: Bußgelder wegen unerlaubter Telefonwerbung kann die Behörde nur verhängen, wenn der Anruf gegenüber Verbraucherinnen oder Verbrauchern erfolgt ist.

Rufsperre beim Hausbesuch einrichten lassen

Router und Festnetz

Abweisung anonymer Anrufe, Sperrliste und Rufnummernbereiche im Router einrichten, die Mobilteile prüfen und mit einem Testanruf kontrollieren.

Smartphone

Unbekannte Nummern stummschalten, wichtige Kontakte eintragen, die Mailbox einrichten und zeigen, wo Anrufliste und Sperrfunktion zu finden sind.

Beschwerde-Vorlage

Die Vorlage für die Beschwerde ausdrucken und neben das Telefon legen, dazu zeigen, wie ein Bildschirmfoto der Anrufliste entsteht.

Der Termin findet bei Ihnen zu Hause statt, im Raum Hildesheim und Leinetal. Für den Router gibt es die Seite FRITZ!Box einrichten, wer es ruhig und Schritt für Schritt möchte, findet unter Technik für Senioren den passenden Rahmen. Die Hausbesuch-Pauschale beträgt 79 Euro inklusive Mehrwertsteuer für einen Termin bis 60 Minuten, Anfahrt bis 10 km inklusive; es entsteht kein Abonnement und keine Mindestlaufzeit (Preisstand September 2026). Alle Preise stehen in der Preisübersicht, für die Stadt selbst gibt es die Seite Technikhilfe Hildesheim. Einen Termin vereinbaren Sie über Kontakt.

Quellen

Dieser Artikel stützt sich auf folgende Quellen, abgerufen am 23.09.2026: Bundesnetzagentur, Pressemitteilungen vom 26.01.2026 (unerlaubte Telefonwerbung) und vom 09.02.2026 (Rufnummernmissbrauch); Bundesnetzagentur, Verbraucherseiten zu unerlaubter Telefonwerbung, zu Schutztipps und zur Manipulation von Rufnummern; § 15 TDDDG und § 20 UWG in der bei gesetze-im-internet.de veröffentlichten Fassung; Apple Support, „Unbekannte Anrufer auf dem iPhone verwalten“; Telefon App-Hilfe von Google, „Telefonnummern blockieren oder Blockierung aufheben“. Menüs und Bezeichnungen können sich mit neuen Geräte- und Systemversionen ändern. Der Beitrag gibt die Rechtslage vereinfacht wieder und ist keine Rechtsberatung.

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