Kurz und einfach erklärt
Vor dem Black Friday gibt es viele falsche Shops im Internet. Sie sehen echt aus. Doch nach dem Bezahlen kommt keine Ware.
Achten Sie auf Warnzeichen. Sie sollen vorab Geld schicken. Der Preis ist viel zu niedrig. Es fehlt die Anschrift der Firma. Eine Uhr drängt Sie zur Eile.
Zahlen Sie lieber erst nach der Lieferung. Oder lassen Sie das Geld von Ihrem Konto abbuchen. Dann bekommen Sie es leichter zurück.
Ist das Geld weg, rufen Sie sofort Ihre Bank an. Heben Sie alle Belege auf. Melden Sie den Betrug bei der Polizei.
Wir üben das gern mit Ihnen. Wir kommen zu Ihnen nach Hause.
In der Woche vor dem Black Friday am 27. November 2026 werben viele Händler mit einer Black Week, am 30. November folgt der Cyber Monday. Wer jetzt Geschenke, ein neues Tablet oder Brennholz für den Winter online bestellt, trifft nicht nur auf echte Rabatte, sondern auch auf Shops, die nur existieren, um Geld einzusammeln. Der Fakeshop-Finder der Verbraucherzentralen hatte bis November 2025 bereits 86.000 gefälschte Online-Shops erkannt (Verbraucherzentrale NRW). Und die Warnliste der Verbraucherzentralen führt im Oktober 2026 zahlreiche Angebote für Brennholz, Pellets und Heizöl. Dieser Beitrag zeigt Ihnen fünf Warnzeichen, an denen Sie einen Fake-Shop vor der Bestellung erkennen, eine Prüfliste für die Minuten vor dem Klick auf Bestellen, die Zahlungsarten, bei denen Sie Ihr Geld im Ernstfall zurückholen können, und die ersten Schritte, wenn es doch passiert ist.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Fakeshop-Finder der Verbraucherzentralen hatte bis November 2025 86.000 gefälschte Shops erkannt, jeden Monat kommen rund 1.200 hinzu (Verbraucherzentrale NRW). Vor dem Black Friday am 27. November 2026 lohnt der Blick doppelt.
- Fünf Warnzeichen tragen die erste Prüfung: nur Vorkasse an der Kasse, ein Preis weit unter Markt, ein fehlendes oder falsches Impressum, eine junge oder verfremdete Adresse und Zeitdruck durch Countdown oder Restbestand.
- Vor der Bestellung die Adresse buchstabengenau lesen, das Impressum gegenprüfen, den Preis in mindestens zwei Preissuchmaschinen vergleichen (Verbraucherzentrale) und die Shopadresse in den kostenlosen Fakeshop-Finder eingeben.
- Rechnung oder Lastschrift wählen: Eine SEPA-Lastschrift lässt sich innerhalb von acht Wochen ab Belastung ohne Angabe von Gründen zurückholen (§ 675x BGB). Eine Vorkasse-Überweisung lässt sich je nach Bank nur Stunden oder Sekunden lang stoppen.
- In der Heizsaison warnen Verbraucherzentralen und Polizei vor gefälschten Shops für Brennholz, Pellets und Heizöl. Brennstoff möglichst bei Händlern aus der Region bestellen, die Sie anrufen oder besuchen können.
- Ist das Geld weg: sofort die Bank anrufen, Bestellbestätigung, E-Mails und Bildschirmfotos sichern und Anzeige erstatten, auch online. Nur 32 Prozent der im Vorjahr von Online-Kriminalität Betroffenen erstatteten Anzeige (Cybersicherheitsmonitor 2026).
Warum Fake-Shops vor der Black Week Hochsaison haben
Die Rabatttage rund um den Black Friday sind für den Handel ein Großereignis. Für Black Friday und Cyber Monday 2025 rechnete der Handelsverband Deutschland mit einem Umsatz von 5,8 Milliarden Euro (HDE). Für die zugehörige Umfrage befragte das IFH Köln im Oktober 2025 im Auftrag des Verbands über 1.000 Online-Shopper (HDE). 48 Prozent von ihnen wollten am Black Friday auf Schnäppchenjagd gehen, 54 Prozent den Tag auch für Weihnachtseinkäufe nutzen (HDE). Wo so viele Menschen gleichzeitig nach günstigen Angeboten suchen, fällt ein weiterer Shop mit Traumpreis kaum auf.
Online einzukaufen gehört für die meisten längst zum Alltag: 85 Prozent der Internetnutzerinnen und -nutzer zwischen 16 und 74 Jahren in Deutschland haben 2025 in den zwölf Monaten vor der Befragung online eingekauft (Destatis). Entsprechend viele Menschen können auf einen Fake-Shop treffen. Im Cybersicherheitsmonitor 2026, einer repräsentativen Befragung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und der Polizeilichen Kriminalprävention (ProPK), gaben 11 Prozent der Befragten an, in den vergangenen zwölf Monaten von einer Straftat im Internet betroffen gewesen zu sein (Cybersicherheitsmonitor 2026). Befragt wurden im Januar 2026 bundesweit 3.060 Personen ab 16 Jahren (Cybersicherheitsmonitor 2026).
Unter den Betroffenen nannten 22 Prozent Betrug beim Onlineshopping, häufiger als Fremdzugriffe auf Konten, Betrug beim Onlinebanking oder Phishing (Cybersicherheitsmonitor 2026). Die Verbraucherzentrale NRW sieht dieselbe Entwicklung aus der Gegenrichtung. Ihr Fakeshop-Finder, ein kostenloses Prüfwerkzeug der Verbraucherzentralen, hatte bis zum 20. November 2025 86.000 gefälschte Online-Shops erkannt, und nach ihren Angaben kommen jeden Monat rund 1.200 neue dazu (Verbraucherzentrale NRW). Täglich geben Verbraucherinnen und Verbraucher etwa 13.000 Anfragen in die Suche des Werkzeugs ein (Verbraucherzentrale NRW). Diese Zahlen geben den Stand vom November 2025 wieder, die Warnliste unter warnung.fakeshop-finder.de wird dagegen laufend fortgeschrieben.
Fake-Shops sind dabei nur eine Masche unter vielen. Gefälschte Bank-Mails, Paket-SMS und Anrufe angeblicher Bankmitarbeiter behandelt unser Ratgeber Phishing und Fake-Anrufe erkennen. Hier geht es um den Moment davor: Sie haben ein Angebot gefunden und überlegen, ob Sie bestellen.
So arbeiten Fake-Shops
Ein Fake-Shop ist eine Website, die nur zu einem Zweck aufgesetzt wurde: Sie sollen bezahlen. Geliefert wird danach nichts, oder es kommt minderwertige Ware zu einem überhöhten Preis. Die Verbraucherzentralen beschreiben außerdem, dass Betreiber nach der Zahlung Lieferschwierigkeiten vortäuschen und ihre Kundschaft vertrösten, damit diese keine weiteren Schritte einleitet (Verbraucherzentrale). Jeder Tag, der so vergeht, macht es schwerer, eine Zahlung zurückzuholen.
Der Aufbau kostet die Täter wenig. Eine Shopvorlage lässt sich speichern und mit wenigen Klicks unter einer neuen Adresse wiederverwenden. Wird eine Domain gesperrt, entsteht unter einer anderen Adresse der nächste Shop, und liegt die Seite auf einem Server im Ausland, können deutsche Behörden nach Angaben der Verbraucherzentralen oft kaum gegen die Betreiber vorgehen. Eine vollständige Liste aller Fake-Shops kann es deshalb nicht geben.
Hinzu kommt künstliche Intelligenz. Nach Angaben der Polizei lassen sich damit Shops mit stimmigem Layout und sauber formulierten Rechtstexten in kürzester Zeit erstellen (Polizeiliche Kriminalprävention). Die Verbraucherzentrale Niedersachsen weist darauf hin, dass ein authentisch wirkendes Logo und eine überzeugende Produktbeschreibung heute schnell gemacht sind. Die alte Faustregel, holpriges Deutsch verrate den Betrug, trägt deshalb nicht mehr allein. Rechtschreibfehler bleiben ein Hinweis, ihr Fehlen ist aber keine Entwarnung.
Ärgerlicher Händler oder Fake-Shop?
Fünf Warnzeichen vor dem Klick auf Bestellen
Kein einzelnes Merkmal beweist einen Fake-Shop, und manche Fälschungen sind sehr gut gemacht. Treffen aber mehrere der folgenden Zeichen zusammen, sollten Sie nicht bestellen. Die Reihenfolge entspricht den Markierungen in der Grafik oben.
1. Bezahlen geht am Ende nur per Vorkasse
Ein typisches Muster: Im Shop werden zunächst mehrere Zahlungsarten angezeigt, etwa Rechnung, Lastschrift oder Kreditkarte. Erst im letzten Bestellschritt bleibt nur noch die Überweisung im Voraus übrig (Verbraucherzentrale). Bei Heizöl-Shops nennt die Verbraucherzentrale neben der Vorkasse-Überweisung auch die Zahlung in Kryptowährung als Warnzeichen. Ein seriöser Händler muss nach § 312j Absatz 1 BGB spätestens bei Beginn des Bestellvorgangs klar und deutlich angeben, welche Zahlungsmittel er akzeptiert. Verschwinden Zahlungsarten auf dem Weg zur Kasse, ist das ein deutliches Signal.
Der Unterschied ist für Sie entscheidend, weil sich eine Überweisung nur kurz stoppen lässt. Wie lange, hängt nach Angaben der Verbraucherzentralen von Tageszeit, Wochentag und der Praxis Ihrer Bank ab: mal einige Stunden, mal nur wenige Sekunden (Verbraucherzentrale). Bei einer Echtzeitüberweisung ist das Geld ohnehin binnen Sekunden beim Empfänger.
2. Der Preis liegt weit unter dem Markt
Ein Fake-Shop lockt mit dem Preis. Die Polizei beschreibt das typische Muster: beliebte Produkte wie die neueste Spielkonsole, das aktuelle Smartphone oder Designermode besonders günstig, oft gerade dann, wenn sie anderswo ausverkauft sind (Polizeiliche Kriminalprävention). Nicht jeder günstige Shop ist ein Fake-Shop, und nicht jeder Fake-Shop ist extrem billig. Häufen sich aber auffallend niedrige Preise, lohnt der genaue Blick.
Vergleichen Sie den Preis deshalb vor dem Kauf. Die Verbraucherzentralen empfehlen, mindestens zwei Preissuchmaschinen zu nutzen, weil Tests zufolge keine einzelne Preissuchmaschine allen anderen überlegen ist (Verbraucherzentrale). Liegt ein Shop deutlich unter allen anderen, ist das kein Glücksfall, sondern ein Grund zur Vorsicht. Ein zweiter Prüfpunkt sind durchgestrichene Preise. Wirbt ein Händler mit einer Ermäßigung seines eigenen Preises, muss er nach § 11 Absatz 1 PAngV den niedrigsten Gesamtpreis nennen, den er in den letzten 30 Tagen vor der Ermäßigung verlangt hat (§ 11 PAngV). Vergleiche mit der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers, die als Mondpreis in Verruf geraten ist, fallen nach Angaben der Verbraucherzentralen nicht darunter. Fehlt die Angabe bei einem angeblich gesenkten Preis, beweist das noch keinen Betrug, zeigt aber, dass der Anbieter es mit den Regeln nicht genau nimmt.
3. Das Impressum fehlt oder hält keiner Prüfung stand
Wer geschäftsmäßig einen Online-Shop betreibt, muss nach § 5 DDG leicht erkennbar und ständig verfügbar unter anderem Namen und Anschrift, bei juristischen Personen wie einer GmbH zusätzlich die Rechtsform und den Vertretungsberechtigten, eine E-Mail-Adresse sowie gegebenenfalls Handelsregister und Registernummer angeben. Die Impressumspflicht gilt nach Angaben der Verbraucherzentralen auch für ausländische Shops, die sich an Kundschaft in Deutschland richten. Ein Shop ohne Impressum scheidet damit aus (Verbraucherzentrale).
Ein vorhandenes Impressum beweist aber nichts. Fake-Shops kopieren Anschriften echter Firmen, die mit dem Betrug nichts zu tun haben und selbst Opfer sind. Prüfen Sie deshalb drei Dinge: Gibt es die Anschrift, und ist die Firma bei einem Kartendienst dort zu finden? Lässt sich eine angegebene Handelsregisternummer im gemeinsamen Registerportal der Länder unter handelsregister.de finden, und stimmt der Firmenname? Und gibt es eine Telefonnummer, unter der tatsächlich jemand erreichbar ist? Der Fakeshop-Finder durchsucht Shops zusätzlich auf Merkmale wie eine gefälschte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, die laut Verbraucherzentrale NRW typisch für unseriöse Anbieter sind (Verbraucherzentrale NRW).
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4. Die Adresse ist neu oder leicht verfremdet
Lesen Sie die Internetadresse Buchstabe für Buchstabe. Fake-Shops ändern die Adresse eines bekannten Shops oft nur minimal ab, etwa durch einen vertauschten Buchstaben oder eine zusätzliche Endung wie .de.com, wo eigentlich nur .de stehen müsste (Verbraucherzentrale). Misstrauisch machen sollte auch eine Adresse, die nicht zum Angebot passt, zum Beispiel ein Gartenshop-Name, unter dem plötzlich Schuhe verkauft werden.
Ein weiterer Hinweis ist das Alter der Domain. Weil Fake-Shops häufig gelöscht und unter neuen Adressen wieder aufgebaut werden, haben sie sehr häufig kurze Laufzeiten. Der Fakeshop-Finder zeigt deshalb an, wie lange eine Domain schon besteht, und stuft bis zu sechs Monate als relativ neuen Internetauftritt ein (Verbraucherzentrale). Eine junge Domain allein ist kein Beweis, auch seriöse Händler fangen einmal an. Zusammen mit Vorkasse und Traumpreis ergibt sie aber ein deutliches Bild.
Das Schloss-Symbol in der Adresszeile hilft bei dieser Frage nicht. Es zeigt, dass die Verbindung zwischen Ihrem Gerät und dem Shop verschlüsselt ist. Das ist für die Eingabe von Zahlungsdaten wichtig, sagt aber nichts darüber aus, wer am anderen Ende sitzt, denn auch Fake-Shops nutzen verschlüsselte Verbindungen.
5. Countdown, Restbestand, Zeitdruck
Ablaufende Uhren und schrumpfende Balken für den angeblichen Lagerbestand sollen Druck erzeugen. Die Verbraucherzentralen weisen darauf hin, dass sich hinter einem solchen Balken nicht erkennen lässt, wie viele Artikel tatsächlich vorhanden sind, und raten, ein Angebot trotz Countdown in Ruhe zu prüfen (Verbraucherzentrale). Gute Angebote kommen wieder, ein verlorenes Geld meist nicht.
Die Polizei fasst das in der SHS-Regel der Initiative für sicheres Handeln zusammen: Stoppen, wenn ein Angebot Druck ausübt oder zu gut klingt, um wahr zu sein. Hinterfragen, ob der Shop seriös ist, etwa durch eine Suche nach Erfahrungen. Schützen, indem Sie verdächtige Angebote melden (Polizeiliche Kriminalprävention). In der Black Week arbeiten allerdings auch echte Händler mit Countdowns. Das Warnzeichen ist deshalb die Kombination: Ein Countdown bei einem bekannten Händler mit Rechnungskauf ist ein Verkaufstrick, ein Countdown bei einem unbekannten Shop mit Vorkasse ist ein Grund, das Fenster zu schließen.
Die Prüfliste vor der Bestellung
Die folgenden Schritte kosten bei einem unbekannten Shop wenige Minuten. Bei Händlern, bei denen Sie schon mehrfach bestellt haben, reicht meist der Blick auf die Adresse. Drucken Sie die Liste aus oder legen Sie sie neben den Computer, wenn Sie in der Black Week bestellen.
- Adresse prüfen: Steht in der Adresszeile genau der Shop, den Sie meinen? Achten Sie auf Tippfehler, zusätzliche Bindestriche und Endungen wie .de.com.
- Fakeshop-Finder befragen: Geben Sie die Adresse auf der Seite des Fakeshop-Finders der Verbraucherzentralen ein. Rot steht für eine Warnung, Gelb für genauer hinsehen, Grün für bisher unauffällig.
- Impressum aufrufen: Sind Anschrift, Vertretungsberechtigter, E-Mail-Adresse und gegebenenfalls Registernummer vorhanden? Anschrift bei einem Kartendienst und Registernummer unter handelsregister.de gegenprüfen.
- Erfahrungen suchen: Den Shopnamen zusammen mit den Wörtern Erfahrung oder Bewertung in eine Suchmaschine eingeben. Viel Lob im Shop und Warnungen außerhalb passen nicht zusammen.
- Zahlungsarten bis zum Schluss verfolgen: Bleibt Kauf auf Rechnung oder Lastschrift bis zum Bestellknopf wählbar?
- Preis vergleichen: Liegt der Preis in mehreren Preissuchmaschinen weit unter allen anderen Angeboten, nicht bestellen.
- Bestellknopf lesen: Er muss nach § 312j Absatz 3 BGB mit den Wörtern zahlungspflichtig bestellen oder einer entsprechend eindeutigen Formulierung beschriftet sein.
- Belege sichern: Bildschirmfoto vom Angebot, Bestellbestätigung und E-Mails aufheben, bis die Ware vollständig angekommen ist.
Ein grünes Ergebnis im Fakeshop-Finder ist kein Freibrief. Die Verbraucherzentralen raten, auch dann eine sichere Zahlungsart zu wählen und vor der Bestellung die Rücksendebedingungen zu prüfen. Ein gelbes Ergebnis heißt umgekehrt nicht automatisch Betrug: Gelb bedeutet, dass der Shop weder auf einer Warnliste noch auf einer Liste vertrauenswürdiger Shops steht und mindestens ein Merkmal so aussieht wie häufig bei Fake-Shops. Manchmal findet das Werkzeug ein vorhandenes Impressum nicht, dann schauen Sie selbst nach.
Sicher bezahlen: was sich zurückholen lässt
Die Zahlungsart entscheidet, ob Sie im Ernstfall Ihr Geld wiedersehen. BSI und Polizeiliche Kriminalprävention raten in ihrer Checkliste zu Kauf auf Rechnung oder Lastschrift, weil diese im Betrugsfall bessere Möglichkeiten zur Rückbuchung bieten, und zu Bezahlmethoden mit wirksamem Käuferschutz (BSI und ProPK). Die Polizei rät zudem ausdrücklich davon ab, mit Gutschein-, Geschenk- oder Guthabenkarten oder über Bargeld-Transferdienste zu bezahlen (Polizeiliche Kriminalprävention).
| Zahlungsart | Wenn der Shop nicht liefert | Einschätzung bei unbekannten Shops |
|---|---|---|
| Kauf auf Rechnung | Sie zahlen erst nach Erhalt der Ware. Kommt nichts, zahlen Sie nichts. | die naheliegende Wahl |
| SEPA-Lastschrift | Erstattung ohne Angabe von Gründen über Ihre Bank, innerhalb von acht Wochen ab Belastung (§ 675x BGB) | gut, wenn sie bis zum Bestellknopf angeboten wird |
| Kreditkarte | Rückbelastung bei der kartenausgebenden Bank beantragen, Ablauf und Fristen regeln deren Bedingungen | brauchbar, Abrechnung danach genau prüfen |
| Bezahldienst mit Käuferschutz | Fall beim Dienst melden, Umfang und Fristen legt der jeweilige Käuferschutz fest | brauchbar, Bedingungen vorher lesen |
| Überweisung als Vorkasse | je nach Bank nur einige Stunden oder wenige Sekunden zu stoppen (Verbraucherzentrale) | meiden |
| Gutscheinkarten, Kryptowährung, Bargeld-Transfer | kaum zurückzuholen | für Online-Einkäufe ungeeignet |
Bei Kreditkarte und Bezahldiensten hängt viel an den Bedingungen des jeweiligen Anbieters. Lesen Sie diese, bevor Sie zum ersten Mal bei einem unbekannten Shop bestellen, nicht erst danach. Für die Lastschrift gilt dagegen das Gesetz: Bei einer SEPA-Basislastschrift können Sie die Erstattung ohne Angabe von Gründen verlangen, müssen das aber innerhalb von acht Wochen ab der Belastung gegenüber Ihrer Bank geltend machen (§ 675x BGB). Notieren Sie sich bei Bestellungen in der Black Week deshalb, wann abgebucht wurde.
Bei der Überweisung prüft Ihre Bank vor der Freigabe, ob Name und IBAN des Empfängers zusammenpassen. Weicht der Name, den der Shop als Zahlungsempfänger angibt, vom tatsächlichen Kontoinhaber ab, sehen Sie vor der Freigabe einen Hinweis. Brechen Sie dann ab. Auch die Länderkennung der IBAN, also die ersten beiden Buchstaben, verrät etwas: Sitzt der Shop laut Impressum in Deutschland, das Konto aber in einem anderen Land, ist Vorsicht geboten. Wie die Namensprüfung im Einzelnen funktioniert, erklärt unser Beitrag zur Empfängerprüfung im Online-Banking.
Widerruf hilft nur bei echten Händlern
Marktplätze und Werbung in sozialen Netzwerken
Betrug beim Onlineshopping findet nicht nur in eigenständigen Shops statt. Laut der Checkliste von BSI und ProPK kann er bei größeren Onlineshops genauso vorkommen wie auf Kleinanzeigenportalen und in den Shops von Social-Media-Plattformen (BSI und ProPK). Auf den Marktplätzen großer Verkaufsplattformen sind nach Angaben der Verbraucherzentralen mehrfach Angebote aufgefallen, bei denen Kundinnen und Kunden per Vorkasse bezahlen sollten und die Ware nicht erhielten. Bleiben Sie deshalb beim Bezahlweg der Plattform und lassen Sie sich nicht auf eine Überweisung außerhalb davon ein, auch wenn der Verkäufer einen Rabatt dafür anbietet.
Bei Werbeanzeigen in sozialen Netzwerken lohnt besondere Vorsicht. Die Verbraucherzentrale NRW beobachtet, dass Fake-Shops gezielt über bezahlte Werbung verbreitet werden, oft unmittelbar nach dem Freischalten einer neuen Domain und noch bevor sie in Suchergebnissen auftauchen. Im Oktober 2025 hat sie den Fakeshop-Finder deshalb um ein Modul erweitert, das Werbeanzeigen in großen sozialen Netzwerken nach typischen Schlüsselbegriffen durchsucht (Verbraucherzentrale NRW). Klicken Sie aus einer Anzeige heraus nicht direkt auf Bestellen, sondern prüfen Sie den Shop zuerst wie jeden anderen.
Fällt Ihnen ein Fake-Shop auf einer Plattform auf, melden Sie ihn dem Betreiber über dessen Meldefunktion. Haben Sie über einen Zahlungsdienstleister bezahlt, melden Sie den Shop nach dem Rat der Verbraucherzentralen sofort auch dort. Jede Meldung hilft, dass andere nicht auf dieselbe Seite hereinfallen.
Heizöl, Pellets, Brennholz: Vorsicht in der Heizsaison
Vor der Black Week kommt die Heizsaison, und auch sie zieht Fake-Shops an. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen warnte bereits im Oktober 2025 vor vermehrten Fake-Shops für Holz, Pellets und Heizöl. Im Frühjahr seien es in der Regel E-Bikes, im Herbst oft Heizmittel, so ihre Rechtsexpertin:
Es gehört zum Geschäftsmodell von Betrügern, die saisonal bedingte Nachfrage auszunutzen.
Im Herbst 2026 sieht es ähnlich aus. Die Warnliste der Verbraucherzentralen unter warnung.fakeshop-finder.de führte Anfang Oktober 2026 zahlreiche Shops, die Brennholz, Holzpellets oder Heizöl anboten. Wir nennen hier bewusst keine Namen, weil Fake-Shops ihre Adressen schnell wechseln: Eine Liste von heute ist morgen veraltet. Prüfen Sie stattdessen jeden unbekannten Brennstoffhändler vor der Bestellung mit den Schritten oben.
Die Verbraucherzentrale beschreibt, warum die Masche bei Heizöl so gut verfängt: Viele merken erst bei sinkenden Temperaturen, dass der Tank nicht voll ist, und geraten unter Zeitdruck (Verbraucherzentrale). Typische Warnzeichen bei Brennstoff-Shops sind Preise deutlich unter dem Marktniveau, Ware, die nur dieser Shop noch liefern kann, während sie anderswo ausverkauft ist, und eine Bezahlung ausschließlich per Vorkasse oder Kryptowährung. Auch die Polizei zählt Brennholz, Holzpellets und Heizöl ausdrücklich zu den saisonal stark nachgefragten Waren, die Betrüger zu verlockend günstigen Konditionen anbieten (Polizeiliche Kriminalprävention).
Bei Brennstoff haben Sie einen Vorteil, den es bei Geschenken selten gibt: Es gibt Händler in der Nähe. Ein Brennholz- oder Heizölhändler aus der Region, den Sie anrufen und dessen Lager Sie notfalls ansehen können, lässt sich schwer fälschen. Fragen Sie im Bekanntenkreis, bei wem andere seit Jahren bestellen, und bezahlen Sie bei einem neuen Händler möglichst erst nach der Lieferung. Wer den Verbrauch im Winter besser steuern möchte, findet bei uns Hilfe zur smarten Heizungssteuerung.
Wenn das Geld weg ist: die ersten Schritte
Ist es passiert, zählt Tempo, nicht Scham. Fake-Shops sind so gebaut, dass auch vorsichtige Menschen darauf hereinfallen. Gehen Sie die folgenden Schritte möglichst noch am selben Tag durch, die ersten beiden sofort.
- Bank anrufen: Bei einer Überweisung fragen, ob sie sich noch stoppen lässt, bei einer Lastschrift die Erstattung verlangen. Nutzen Sie eine Telefonnummer, die Sie selbst kennen, etwa aus der Banking-App oder Ihren Kontounterlagen.
- Zahlungsdienst informieren: Haben Sie per Kreditkarte oder über einen Bezahldienst gezahlt, melden Sie den Fall sofort dort und lassen Sie die Transaktion stoppen.
- Beweise sichern: Bestellbestätigung, Rechnung, E-Mails, Kontoauszug und Bildschirmfotos des Angebots speichern, möglichst zusätzlich ausgedruckt.
- Anzeige erstatten: bei der Polizeidienststelle vor Ort oder online über die Onlinewache Ihres Bundeslandes, in Niedersachsen über die Onlinewache der Polizei Niedersachsen.
- Konten absichern: Haben Sie beim Shop ein Kundenkonto mit einem Passwort angelegt, das Sie auch anderswo nutzen, ändern Sie es dort sofort.
- Kontobewegungen beobachten: Wurden Kartendaten eingegeben, achten Sie in den folgenden Wochen auf unbekannte Abbuchungen und melden Sie diese umgehend.
Viele Betroffene verzichten auf die Anzeige. Im Cybersicherheitsmonitor 2026 gaben nur 32 Prozent derjenigen, die in den zwölf Monaten vor der Befragung von Online-Kriminalität betroffen waren, an, Anzeige bei der Polizei erstattet zu haben (Cybersicherheitsmonitor 2026). Dabei betonen BSI und Polizei in ihrer Checkliste, dass nur auf diesem Weg zum Beispiel Löschungen von Fake-Shops vorangetrieben werden können. Die Verbraucherzentralen bieten zudem an, die gesammelten Unterlagen in einer Beratungsstelle prüfen zu lassen. Der Schaden ist dabei oft real: Ein Drittel dieser Betroffenen berichtete von finanziellen Verlusten (Cybersicherheitsmonitor 2026).
Haben Sie für die Bestellung ein Passwort verwendet, das Sie auch anderswo nutzen, ist das ein guter Anlass für den Wechsel auf Passkeys. Wie das geht, zeigt unser Beitrag Passkeys einrichten. Und weil Bestellbestätigungen, Rechnungen und Passwort-Links per E-Mail kommen, lohnt auch der Blick auf das Postfach: E-Mail-Konto absichern.
Gemeinsam üben: sicher einkaufen mit Technik daheim
Technik daheim ist kein Prüfdienst für Shops und kann Ihnen die Entscheidung im Einzelfall nicht abnehmen. Wir kommen aber im Raum Hildesheim und im Leinetal zu Ihnen nach Hause und üben an Ihrem eigenen Gerät, was in diesem Beitrag steht. Im Online-Banking-Kurs geht es um sicheres Überweisen, das Erkennen der echten Seite Ihrer Bank und den ruhigen Umgang mit Nachrichten, die zu sofortigem Handeln drängen. Im Computerkurs gehört das Erkennen unseriöser Seiten zum Programm, Wunschthemen wie das Prüfen eines Shops nennen Sie uns vorab. Wer vor allem am Handy einkauft, übt im Smartphone-Kurs, verdächtige Nachrichten und Meldungen richtig einzuordnen.
Im Datenschutz-Kurs geht es um sichere Passwörter, einen Passwort-Manager und die Zwei-Faktor-Anmeldung für Ihre wichtigen Konten, damit ein einzelner Fehlkauf nicht weitere Konten gefährdet. Älteren Angehörigen erklären wir das geduldig und ohne Fachbegriffe, mehr dazu auf der Seite Technik für Senioren. Wer zur Black Week Geräte verschenken möchte, findet Tipps im Beitrag Technik verschenken und vorher einrichten. Einen Termin vereinbaren Sie über das Kontaktformular für einen Hausbesuch.
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