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Technik für Senioren & Lernen

Technik verschenken: Geräte vor Weihnachten einrichten

Tablet oder Smartphone als Geschenk: Was vor der Übergabe eingerichtet sein sollte, welche Fristen beim Umtausch gelten und was in den Zugangsbrief gehört.

18 Min. Lesezeit SeniorenWeihnachtenEinrichtungTabletSmartphone

Kurz und einfach erklärt

Ein neues Tablet oder Handy ist ein schönes Geschenk. Oft entscheidet der Start, ob es genutzt wird.

Richten Sie das Gerät vor der Übergabe ein. Dazu gehören ein eigenes Konto, Updates, große Schrift und WLAN. Ein Update bringt das Gerät auf den neuen Stand.

Das Konto gehört den Beschenkten. Ein Notfallkontakt kann auf dem Sperrbildschirm stehen. Ein Zugangsbrief hält die wichtigen Zugänge fest.

Der Beitrag erklärt auch, was beim Umtausch wichtig ist. Wir richten das Geschenk bei Ihnen zu Hause ein.

Ein neues Tablet oder Smartphone unter dem Weihnachtsbaum ist schnell ausgepackt. Ob es danach genutzt wird, entscheidet sich oft in der ersten Stunde: Fragt das Gerät nach einem Konto, das niemand angelegt hat, nach einem WLAN-Kennwort, das gerade niemand weiß, oder lädt es minutenlang Aktualisierungen, wandert es schnell zurück in den Karton. Gerade für Eltern und Großeltern, die bisher ein Tastenhandy nutzen oder wenig Erfahrung mit dem Internet haben, ist dieser Start die eigentliche Hürde. Dieser Beitrag zeigt, wie Sie ein Geschenkgerät vor der Übergabe so vorbereiten, dass es am Festtag funktioniert: worauf Sie beim Kauf achten, welche Fristen für Umtausch und Gewährleistung gelten, wie Konto, Updates, Schriftgröße, Notfallkontakt und WLAN eingerichtet werden und was in einen Zugangsbrief gehört. Am Ende steht ein Ablauf für den Übergabetermin.

Das Wichtigste in Kürze

  • Unter den 65- bis 74-Jährigen waren 2025 10 Prozent (Destatis) offline. Für sie entscheidet die Ersteinrichtung, ob ein geschenktes Tablet oder Smartphone genutzt wird oder im Schrank liegt.
  • Online gekaufte Geräte lassen sich innerhalb von 14 Tagen widerrufen (§ 355 Absatz 2 BGB), gerechnet ab Erhalt (§ 356 Absatz 2 BGB). Ist offen, ob das Geschenk passt, prüfen Sie in dieser Zeit nur die Funktion und richten Konten erst danach ein.
  • Für Smartphones und Tablets nach der Ökodesign-Verordnung müssen Betriebssystem-Updates mindestens fünf Jahre ab Ende des Inverkehrbringens des Modells bereitstehen (Verordnung (EU) 2023/1670).
  • Sechs Punkte vor dem Einpacken: eigenes Konto mit Wiederherstellung, alle Updates, Schrift und Kontrast, Notfallkontakt auf dem Sperrbildschirm, WLAN-Zugang des Zielhaushalts und ein Zugangsbrief.
  • Gewährleistungsansprüche verjähren in zwei Jahren ab Ablieferung (§ 438 BGB) und stehen dem Käufer zu. Eine Kopie der Rechnung mit Kaufdatum gehört deshalb in den Zugangsbrief.

Warum die Einrichtung zum Geschenk gehört

Ein Tablet für die Videoanrufe mit den Enkeln, ein Smartphone als Ersatz für das alte Tastenhandy, ein E-Reader mit großer Schrift: Technik ist ein naheliegendes Geschenk für Eltern und Großeltern. Die Ausgangslage ist allerdings sehr unterschiedlich. Unter den 65- bis 74-Jährigen waren 2025 10 Prozent (Destatis) offline, sie hatten das Internet also noch nicht genutzt. Über alle Altersgruppen von 16 bis 74 Jahren lag der Anteil bei gut 3 Prozent (Destatis), das entsprach knapp 2,1 Millionen Menschen (Destatis). Die Erhebung reicht nur bis zum Alter von 74 Jahren; wer älter ist, taucht in diesen Zahlen nicht auf.

Auch beim Gerät selbst ist der Abstand groß. Von den über 65-Jährigen nutzten Anfang 2026 nur 53 Prozent (Bitkom) ein Smartphone, und in der Altersgruppe ab 65 Jahren nutzten 24 Prozent (Bitkom) noch ein herkömmliches Handy, so eine repräsentative Befragung von Bitkom Research. Wer ein Smartphone verschenkt, schenkt in vielen Fällen also keinen Ersatz, sondern einen Umstieg: neue Bedienung, neue Begriffe, ein Konto und mehrere Kennwörter.

Daraus folgt der wichtigste Gedanke dieses Beitrags: Das Gerät ist nur die Hälfte des Geschenks. Die andere Hälfte ist ein Zustand, in dem es sich ohne fremde Hilfe einschalten, entsperren und für die zwei, drei Dinge nutzen lässt, für die es gedacht ist. Ein Gerät, das am Heiligabend erst lange Updates lädt und dann nach einer E-Mail-Adresse fragt, die es noch nicht gibt, wird selten mit Freude ausprobiert. Neue Smartphones und Tablets richten wir auch bei Hausbesuchen ein; was wir dabei für ältere Menschen anders machen, steht auf der Seite Technik für Senioren.

Die gute Nachricht: Fast alles lässt sich vorher erledigen, ohne dass die Überraschung leidet. Konto, Updates, Bedienungshilfen und Notfallkontakt brauchen das Gerät, aber nicht die beschenkte Person. Nur wenige Schritte, etwa Fingerabdruck, Gesichtserkennung und die endgültige PIN, gehören in den Übergabetermin.

Erst fragen, dann kaufen

Fragen Sie vorher unauffällig nach, wofür das Gerät da sein soll: Videoanrufe mit der Familie, Fotos ansehen, Nachrichten lesen, Online-Banking oder die Mediathek. Davon hängt ab, ob ein Tablet, ein Smartphone oder ein einfaches Mobiltelefon passt, und welche Einstellungen vor der Übergabe wichtig sind.

Vor dem Kauf: Updates, Ladegerät und Energielabel

Wer ein Gerät für mehrere Jahre verschenkt, sollte wissen, wie lange es Sicherheitsaktualisierungen bekommt. Seit dem 20. Juni 2025 (Verordnung (EU) 2023/1670) gelten in der EU Ökodesign-Anforderungen an Smartphones, Mobiltelefone, schnurlose Telefone und Slate-Tablets. Danach müssen Sicherheits-, Korrektur- oder Funktionsaktualisierungen, die ein Hersteller für das Betriebssystem bereitstellt, mindestens fünf Jahre (Verordnung (EU) 2023/1670) lang kostenlos für alle Geräte des Modells zugänglich sein, gerechnet ab dem Datum, an dem die letzte Einheit eines Modells in Verkehr gebracht wird. Das ist eine Untergrenze. Liegt ein Modell schon länger im Handel, lohnt vor dem Einpacken der Blick auf die Herstellerangabe zum Update-Zeitraum.

Dieselbe Verordnung verlangt, dass Akkus mindestens 800 Zyklen lang eine Restkapazität von 80 Prozent erreichen (Verordnung (EU) 2023/1670), und dass Ersatzteile wie Akku, Kameras und Ladeanschluss für fachkundige Reparaturbetriebe mindestens sieben Jahre nach dem Ende des Inverkehrbringens erhältlich sind (Verordnung (EU) 2023/1670). Was das bei einem späteren Defekt bedeutet, beschreibt unser Beitrag zum Recht auf Reparatur.

Seit demselben Datum tragen Smartphones und Slate-Tablets ein eigenes Energielabel (Delegierte Verordnung (EU) 2023/1669). Es zeigt deutlich mehr als den Stromverbrauch und hilft gerade bei einem Geschenk, das lange halten soll:

Angabe auf dem Label (Delegierte Verordnung (EU) 2023/1669)Was sie beim Geschenk verrät
Energieeffizienzklasse A bis Ggrober Vergleich zwischen Modellen
Batterielaufzeit pro Zyklus in Stunden und Minutenwie lange eine Akkuladung im genormten Test reicht
Batterielaufzeit in Zyklenwie viele Ladezyklen der Akku nach Norm durchhält
Klasse der Zuverlässigkeit nach wiederholtem freien Fallwie gut das Gerät Stürze verkraftet
Reparierbarkeitsklasse A bis Ewie gut sich das Gerät reparieren lässt
Eindringschutzgrad (IP-Code)Schutz gegen Staub und Wasser

Beim Zubehör hilft eine weitere EU-Regel. Seit dem 28. Dezember 2024 (Richtlinie (EU) 2022/2380) gilt für Mobiltelefone, Tablets, E-Reader, Kopfhörer, Digitalkameras und weitere Geräte, die per Kabel geladen werden, der USB-C-Anschluss als einheitliche Ladebuchse; für Laptops gilt das seit dem 28. April 2026 (Richtlinie (EU) 2022/2380). Gleichzeitig darf ein Gerät ohne Netzteil verkauft werden: Bietet ein Händler Gerät und Netzteil zusammen an, muss er es auch ohne Netzteil anbieten, und ein Piktogramm zeigt, ob eines im Lieferumfang ist (Richtlinie (EU) 2022/2380). Für ein Geschenk heißt das: Prüfen Sie vor dem Einpacken, ob ein Netzteil im Karton liegt. Fehlt es, passt oft ein vorhandenes USB-C-Netzteil; sonst gehört eines dazu, damit der Akku am ersten Abend nicht leer bleibt.

Umtausch und Gewährleistung: die Fristen im Blick

Bei Geschenken treffen zwei Wünsche aufeinander: Das Gerät soll am Festtag fertig sein, und es soll zurückgehen können, wenn es nicht passt. Das ist keine Randfrage. Für Weihnachten 2025 hatten 49 Prozent (Bitkom) der Befragten vor, ungeliebte Geschenke in das Geschäft zurückzubringen oder an den Online-Shop zurückzusenden.

Entscheidend ist, wo gekauft wurde. Bei Fernabsatzverträgen, also bei Bestellungen im Internet, per Telefon oder per Katalog, steht Verbraucherinnen und Verbrauchern ein Widerrufsrecht zu (§ 312g Absatz 1 BGB). Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage (§ 355 Absatz 2 BGB). Sie beginnt bei einem gewöhnlichen Kauf, sobald Sie oder eine von Ihnen benannte Person die Ware erhalten haben (§ 356 Absatz 2 BGB), und nicht, bevor der Händler ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht informiert hat (§ 356 Absatz 3 BGB). Wer Anfang Dezember liefern lässt, für den endet die Frist in der Regel noch vor Heiligabend.

Im Ladengeschäft gibt es dagegen in der Regel kein gesetzliches Widerrufsrecht. Ob Sie dort ein funktionierendes Gerät umtauschen können, hängt davon ab, was der Händler anbietet. Viele Geschäfte räumen zur Weihnachtszeit längere Rückgabefristen ein; lassen Sie sich diese auf dem Kassenbon oder schriftlich bestätigen, bevor Sie das Gerät auspacken.

Auch innerhalb der Widerrufsfrist ist beim Einrichten Vorsicht angebracht. Für einen Wertverlust, der auf einen Umgang zurückgeht, der zur Prüfung von Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise nicht notwendig war, müssen Sie Wertersatz leisten, wenn der Händler Sie ordnungsgemäß belehrt hat (§ 357a Absatz 1 BGB). Prüfen dürfen Sie so, wie Sie es im Laden könnten: einschalten, Bildschirm, Kamera und Lautsprecher testen. Wer das Gerät dagegen in Gebrauch nimmt, Schutzfolien entfernt und es über Tage nutzt, riskiert einen Abzug. Unser Rat: Ist noch offen, ob das Geschenk passt, beschränken Sie sich bis zum Ende der Frist auf die Funktionsprüfung und richten den Rest danach ein.

Die Rechte bleiben beim Käufer

Ansprüche wegen eines Mangels verjähren bei einem Kauf wie diesem in zwei Jahren ab Ablieferung (§ 438 Absatz 1 und 2 BGB). Zeigt sich innerhalb eines Jahres ein Mangel, wird vermutet, dass er schon bei der Übergabe vorlag (§ 477 Absatz 1 BGB). Diese Rechte hat, wer den Kaufvertrag geschlossen hat, bei einem Geschenk also meist die schenkende Person. Legen Sie deshalb eine Kopie der Rechnung in den Zugangsbrief und notieren Sie, wer wo gekauft hat.

Zur Vertragsmäßigkeit eines Geräts mit digitalen Elementen gehört außerdem, dass für den Zeitraum, den man nach Art des Geräts erwarten kann, Aktualisierungen bereitgestellt werden und der Käufer darüber informiert wird (§ 475b Absatz 4 BGB). Umgekehrt haftet der Verkäufer nicht für einen Mangel, der allein darauf beruht, dass eine bereitgestellte Aktualisierung nicht innerhalb einer angemessenen Frist installiert wurde, sofern er über Verfügbarkeit und Folgen informiert hat und das Versäumnis nicht auf einer mangelhaften Installationsanleitung beruht (§ 475b Absatz 5 BGB). Updates sind also auch eine Frage der Gewährleistung, nicht nur der Sicherheit.

Das Konto gehört den Beschenkten

Fast jedes Smartphone und Tablet fragt bei der Einrichtung nach einem Konto beim Hersteller des Betriebssystems. Darüber laufen App-Downloads, Sicherungen, die Ortung bei Verlust und oft auch Fotos und Kontakte. Die naheliegende Abkürzung, das Gerät mit dem Konto der schenkenden Person einzurichten, rächt sich später: Fotos landen in fremden Sicherungen, Käufe auf der falschen Rechnung, und beim nächsten Gerätewechsel weiß niemand mehr, was wem gehört.

Besser ist ein eigenes Konto für die Person, die das Gerät nutzt. Dazu gehören eine E-Mail-Adresse, auf die sie selbst zugreifen kann, eine Telefonnummer für die Wiederherstellung und ein Kennwort, das sie kennt. Fragen Sie vorher, ob schon ein Konto existiert, etwa von einem früheren Gerät. Bestehende Konten haben Vorrang, weil daran oft Kontakte und Fotos hängen. Wie sich diese vom alten auf das neue Gerät übertragen lassen, beschreibt der Beitrag zum Daten-Umzug.

Für die Anmeldung bieten viele Dienste inzwischen Passkeys an, bei denen statt eines Kennworts Fingerabdruck, Gesicht oder Geräte-PIN bestätigt werden. Wie das funktioniert, zeigt unser Beitrag Passkeys einrichten. Für die übrigen Kennwörter hilft ein Passwort-Manager, wenn die beschenkte Person ihn bedienen mag; sonst genügt der Zugangsbrief, der weiter unten beschrieben ist.

Wer tippt die Kennwörter ein?

Kennwörter gibt idealerweise die Person ein, der das Konto gehört. Das gilt auch, wenn wir einrichten: Sie tippen Ihr Kennwort selbst, wir schauen dabei weg und notieren uns keine Zugangsdaten. Mehr dazu in der Antwort Muss ich Ihnen meine Passwörter geben?

Updates und Sperrbildschirm vor dem Einpacken

Ein Gerät, das länger im Lager lag, hat beim ersten Einschalten oft mehrere Aktualisierungen nachzuholen. Das kann je nach Gerät und Leitung eine Weile dauern und sollte nicht am Festtag passieren. Schalten Sie das Gerät vorher ein, verbinden Sie es mit Ihrem WLAN, installieren Sie alle angebotenen System- und App-Aktualisierungen und starten Sie es neu. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik rät, die automatische Update-Funktion zu aktivieren oder regelmäßig nach Aktualisierungen zu sehen, weil viele Angriffe auf Sicherheitslücken zielen, die erst ein Update schließt (BSI).

Ebenso wichtig ist die Bildschirmsperre. Das BSI empfiehlt, die PIN der SIM-Karte und die Bildschirmsperre aktiviert zu lassen, voreingestellte Sperrcodes durch eine eigene Kombination zu ersetzen und leicht zu erratende Folgen wie 12345 oder Geburtstage zu meiden (BSI). Wählen Sie die Geräte-PIN zusammen mit der beschenkten Person, oder notieren Sie eine vorläufige PIN im Zugangsbrief und ändern Sie sie bei der Übergabe gemeinsam. Fingerabdruck oder Gesichtserkennung richten Sie erst bei der Übergabe ein, weil dafür Finger oder Gesicht der künftigen Nutzerin oder des künftigen Nutzers gebraucht werden.

  • Akku vollständig geladen, Netzteil und Kabel liegen im Karton.
  • Alle System- und App-Aktualisierungen installiert, Gerät einmal neu gestartet.
  • Automatische Updates eingeschaltet.
  • Vorinstallierte Apps, die niemand braucht, entfernt oder in einen Ordner verschoben.
  • Die Ortungsfunktion für den Verlustfall im Konto der beschenkten Person aktiviert.
  • Ihr eigenes WLAN aus der Liste der gespeicherten Netze gelöscht.

Schrift, Kontrast, Ton: die Bedienung anpassen

Die Bedienungshilfen gehören zum Betriebssystem und sind schon auf dem Gerät. Für den Start reichen meist wenige Schalter: größere Schrift, eine größere Anzeige, kräftigerer Kontrast, ein lauter Klingelton und, wenn gewünscht, Untertitel. Eine ausführliche Anleitung dazu steht in unserem Beitrag Handy leichter bedienen.

Mindestens ebenso viel bringt ein aufgeräumter Startbildschirm. Legen Sie die drei bis sechs Apps, die tatsächlich gebraucht werden, groß auf die erste Seite: Telefon, Nachrichten, Kamera, Fotos und die App für Videoanrufe. Alles andere wandert in einen Ordner oder wird entfernt. Wie sich ein Tablet so einrichten lässt, dass ein Videoanruf mit einem einzigen Tippen startet, zeigt der Beitrag Videoanrufe mit der Familie.

Lesen

Schriftgröße und Anzeigegröße zusammen einstellen, fette Schrift einschalten, dunkle Schrift auf hellem Grund. Testen Sie die Einstellung an einer echten Nachricht, nicht nur im Menü.

Hören

Klingelton laut und gut unterscheidbar, Vibration an, Medienlautstärke getrennt prüfen. Wer ein Hörgerät trägt, verbindet es im Übergabetermin mit dem Gerät.

Tippen

Tastenton an, längere Haltedauer für Berührungen, eine griffige Hülle und für das Tablet ein Ständer. Kleine Hilfen, die das Gerät ruhiger in der Hand liegen lassen.

Notfallkontakt und Notfallinformationen auf dem Sperrbildschirm

Ein Notfallkontakt auf dem Sperrbildschirm hilft, wenn die Person, der das Gerät gehört, selbst nicht antworten kann. Auf dem iPhone heißt die Funktion Notfallpass und liegt in der Health-App. Mit der Option „Im Sperrzustand zeigen“ können Helfende vom Sperrbildschirm aus Allergien, Erkrankungen und Notfallkontakte sehen, ohne den Code zu kennen (Apple Support). Auf Android-Geräten mit der App „Persönliche Sicherheit“ lassen sich Blutgruppe, Allergien, Medikamente und Notfallkontakte in den Notfallinformationen hinterlegen und auf dem Sperrbildschirm anzeigen (Google Android-Hilfe). Bei manchen Herstellern heißen die Menüs anders.

Bedenken Sie dabei: Was auf dem Sperrbildschirm steht, kann jede Person lesen, die das Gerät in die Hand nimmt, auch ohne es zu entsperren (Google Android-Hilfe). Medizinische Angaben gehören deshalb nur hinein, wenn die beschenkte Person das ausdrücklich möchte. Ein Notfallkontakt mit Namen und Telefonnummer einer oder eines Angehörigen ist in den meisten Fällen der sinnvolle Mindestumfang, und der lässt sich gut vorbereiten.

Notieren Sie außerdem die IMEI, die eindeutige Seriennummer des Mobilfunkteils. Sie steht in den Einstellungen oder erscheint nach Eingabe von *#06# in der Telefon-App. Das BSI empfiehlt, sie vorab zu notieren, weil sich ein Gerät darüber unter bestimmten Bedingungen beim Netzbetreiber orten lässt und die Nummer bei einem Diebstahl als Eigentumsbeweis gilt (BSI).

Die IMEI Ihres Gerätes erhalten Sie über die Einstellungen-App oder mit dem Tastencode *#06#.

BSI, Smartphone und Tablet effektiv schützen

WLAN und Mobilfunk im Zielhaushalt

Eingerichtet wird das Gerät meist bei den Schenkenden, genutzt wird es bei den Beschenkten. Deshalb lohnt es sich, den Netzzugang des Zielhaushalts vorzubereiten. Fragen Sie vorab nach dem Namen des WLANs und dem Kennwort; beides steht bei vielen Routern auf der Unterseite oder auf einer beigelegten Karte. Ist das WLAN in dem Raum schwach, in dem das Tablet später stehen soll, hilft unsere WLAN-Optimierung vor Ort.

Soll ein Smartphone mit Mobilfunk laufen, gehört die SIM-Karte zum Geschenk. Prüfen Sie, ob sie aktiviert ist, notieren Sie PIN und PUK und klären Sie, ob eine vorhandene Rufnummer mitgenommen werden soll. Eine Rufnummernmitnahme braucht Vorlauf beim Anbieter und sollte nicht auf die Feiertage fallen. Bei einer eSIM kommt die Aktivierung oft als QR-Code; der gehört in den Zugangsbrief, nicht offen in den Geschenkkarton.

Wohnen die Eltern weit weg, lässt sich vieles vorab am Telefon klären: Name des WLANs, vorhandene Konten, welche Apps gewünscht sind. Welche Aufgaben aus der Ferne gut gehen und welche nicht, beschreibt der Beitrag Eltern wohnen weit weg.

Der Zugangsbrief: was hinein gehört

Ein Zugangsbrief ist ein verschlossener Umschlag, der zusammen mit dem Gerät übergeben wird. Er enthält alles, was für Anmeldung, Wiederherstellung und den Verlustfall gebraucht wird. Nach der Übergabe bleibt er bei der beschenkten Person, nicht im Karton und nicht unter dem Gerät.

  • Geräte-PIN, oder eine vorläufige PIN mit dem Hinweis, sie bei der Übergabe zu ändern.
  • E-Mail-Adresse und Kennwort des Kontos beim Hersteller, dazu die hinterlegte Telefonnummer für die Wiederherstellung.
  • Wiederherstellungscodes, falls das Konto welche ausgibt.
  • PIN und PUK der SIM-Karte, bei einer eSIM der Aktivierungscode.
  • IMEI und Seriennummer des Geräts.
  • Name und Kennwort des WLANs im Zielhaushalt.
  • Eine Kopie der Rechnung mit Kaufdatum, Händler und dem Namen der Person, die gekauft hat.
  • Eine Telefonnummer, unter der es Hilfe gibt.

Bewahren Sie den Brief so auf wie andere wichtige Unterlagen, etwa im Ordner mit Versicherungen und Verträgen. Wer schon einen Passwort-Manager nutzt, überträgt die Angaben dort hinein und bewahrt im Umschlag nur noch das Hauptkennwort und die Wiederherstellungscodes auf.

Kennwörter nicht per Nachricht hinterherschicken

Schicken Sie PINs und Kennwörter nicht per Messenger oder E-Mail nach. Nachrichten, in denen sich Betrüger als Kind oder Enkel ausgeben, sind ein bekanntes Muster; wer einmal gewohnt ist, Zugangsdaten per Nachricht zu bekommen, fällt darauf leichter herein. Woran man solche Versuche erkennt, steht im Beitrag Phishing und Fake-Anrufe erkennen.

Die Übergabe: ein eigener Termin statt Bescherung

Unter dem Weihnachtsbaum ist selten der richtige Moment, um eine neue Bedienung zu lernen. Es ist laut, viele schauen zu, und alle wollen gleich etwas zeigen. Besser ist es, das Gerät eingepackt zu übergeben und für die Einweisung einen eigenen Termin zu verabreden, in Ruhe und an dem Platz, an dem das Gerät später genutzt wird. Die Tage zwischen den Feiertagen eignen sich dafür gut, weil viele dann ohnehin Zeit füreinander haben.

  1. Gerät am künftigen Platz auspacken, Ständer oder Halterung aufstellen, das Ladekabel an eine Steckdose in Reichweite.
  2. Mit dem WLAN des Haushalts verbinden und prüfen, ob die Verbindung an genau diesem Platz stabil ist.
  3. Die Geräte-PIN gemeinsam ändern, Fingerabdruck oder Gesichtserkennung einrichten.
  4. Die drei wichtigsten Handgriffe üben: einschalten und entsperren, einen Anruf annehmen, einen Anruf starten.
  5. Einen Probe-Videoanruf mit einem Familienmitglied führen und ein Foto aufnehmen.
  6. Den Zugangsbrief gemeinsam durchgehen und an seinen festen Platz legen.
  7. Einen zweiten Termin vereinbaren, an dem offene Fragen geklärt werden.

Planen Sie für den Termin großzügig Zeit ein und lassen Sie die beschenkte Person selbst tippen. Was man einmal selbst gemacht hat, bleibt besser hängen als zehn vorgeführte Wege. Wer das Lernen lieber auf mehrere Termine verteilt, findet bei uns Tablet-Kurse und Smartphone-Kurse, die zu Hause am eigenen Gerät stattfinden.

Wie Technik daheim beim Geschenkgerät hilft

Wir richten Smartphones und Tablets bei Ihnen zu Hause ein, im Raum Hildesheim und im Leinetal: vom Konto über die WLAN-Verbindung bis zu den Sicherheitseinstellungen, mit größerer Schrift und einem aufgeräumten Startbildschirm. Auf Wunsch übertragen wir Kontakte, Fotos und Nachrichten vom alten Gerät; wie das abläuft, steht unter Daten umziehen.

Angehörige können den Termin für ihre Eltern oder Großeltern vereinbaren; den genauen Zeitpunkt stimmen wir dann mit den Beschenkten selbst ab. Kennwörter geben Sie selbst ein, und auf Wunsch schreiben wir die wichtigsten Handgriffe in großer, gut lesbarer Schrift auf, damit sie auch Wochen später noch nachzulesen sind.

Vor der Übergabe

Updates, Konto, Bedienungshilfen und Notfallkontakt einrichten, Netzteil und Zubehör prüfen, den Zugangsbrief gemeinsam mit Ihnen vorbereiten.

Bei der Übergabe

Einweisung am künftigen Platz, WLAN-Verbindung im Haushalt prüfen, PIN und Fingerabdruck mit der beschenkten Person einrichten.

Danach

Kleine Rückfragen klären wir oft schon am Telefon. Kommt eine neue Aufgabe hinzu, vereinbaren wir einen weiteren Termin.

Ersetzt das Geschenk ein altes Gerät, das verkauft oder weitergegeben werden soll, setzen wir es auf Wunsch zurück und löschen die persönlichen Daten; worauf es dabei ankommt, steht im Beitrag Altes Handy verkaufen. Für eine Anfrage nutzen Sie unsere Kontaktseite.

Dieser Artikel basiert auf Daten aus: Statistisches Bundesamt (Destatis), Zahl der Woche Nr. 09 vom 24. Februar 2026; Bitkom, Presseinformationen vom 25. Februar 2026 zur Smartphone-Nutzung und vom 28. Dezember 2025 zu ungeliebten Weihnachtsgeschenken; Verordnung (EU) 2023/1670 und Delegierte Verordnung (EU) 2023/1669 zu Smartphones und Slate-Tablets; Richtlinie (EU) 2022/2380 zur einheitlichen Ladeschnittstelle; §§ 312g, 355, 356, 357a, 438, 475b und 477 BGB auf gesetze-im-internet.de; BSI, Smartphone und Tablet effektiv schützen; Apple Support zum Notfallpass; Android-Hilfe zur App Persönliche Sicherheit. Der Beitrag gibt die Regeln wieder und ersetzt keine Rechtsberatung.

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