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Neuer Fernseher: Datenschutz beim Einrichten richtig setzen

Neuer Smart-TV im Angebot? Welche Zustimmungen Sie bei der Ersteinrichtung ablehnen dürfen, was Inhaltserkennung und Werbe-ID tun und was eingeschaltet bleibt.

18 Min. Lesezeit Smart TVDatenschutzEinrichtungBlack Week

Kurz und einfach erklärt

Ein neuer Fernseher stellt beim ersten Start viele Fragen. Er fragt nach Werbung, nach Daten und nach dem Mikrofon. Ihre Antwort legt fest, was das Gerät später sendet.

Viele Fragen dürfen Sie mit Nein beantworten. Der Fernseher zeigt trotzdem alle Sender. Suchen Sie den Knopf für Ablehnen. Drücken Sie nicht gleich auf Alle akzeptieren.

Bei den Updates sagen Sie Ja. Ein Update schließt Lücken im Gerät. Stellen Sie ein, dass es von selbst läuft.

Löschen Sie Apps, die Sie nicht nutzen. Der rote Knopf kann aus, wenn Sie ihn nicht brauchen. Ein Ja können Sie auch später noch zurücknehmen.

Ende November steht der Black Friday an, und für viele Haushalte ist die Aktionswoche der Anlass für einen neuen Fernseher. Flachbildfernseher bleiben mit erwarteten 2,81 Milliarden Euro Umsatz in diesem Jahr der größte Posten im Markt für Unterhaltungselektronik (Bitkom). Wer das neue Gerät auspackt, landet zuerst in der Ersteinrichtung: Sprache, WLAN, Sendersuchlauf und dazwischen eine Reihe von Zustimmungen zu Inhaltserkennung, Werbung, Nutzungsdaten und Mikrofon. Was Sie dort auswählen, bestimmt, welche Daten der Fernseher später verschickt. Dieser Beitrag zeigt, welche Abfragen typischerweise kommen, was hinter ihnen steckt, welche Sie ablehnen dürfen, warum automatische Updates trotzdem eingeschaltet gehören und wie Sie Apps, Konto und Heimnetz ordnen.

Das Wichtigste in Kürze

  • 67 Prozent der Haushalte in Deutschland hatten 2024 einen Smart-TV (Destatis). Welche Daten das Gerät später sendet, entscheiden Sie zum großen Teil schon bei der Ersteinrichtung nach dem Auspacken.
  • Im Experiment des Bundeskartellamts fand nur ein Viertel der 20 Testpersonen alle datenschutzrelevanten Einstellungen der Ersteinrichtung (Bundeskartellamt 2020). Der hervorgehobene Knopf „Alle akzeptieren“ ist selten die datensparsame Wahl.
  • Inhaltserkennung, Werbe-ID, Nutzungsdaten und Mikrofon sind in der Regel freiwillige Zustimmungen. Für den Zugriff auf Informationen im Gerät verlangt § 25 Abs. 1 TDDDG grundsätzlich eine Einwilligung, die sich jederzeit widerrufen lässt (Art. 7 Abs. 3 DSGVO).
  • Automatische Updates gehören eingeschaltet, doch nur gut ein Viertel der Befragten, 26 Prozent, gibt an, sie aktiviert zu haben (Cybersicherheitsmonitor 2026). Vor dem Kauf zeigt das Produktdatenblatt die zugesagten Aktualisierungen (Verordnung (EU) 2019/2021).
  • Bei Menschen ab 65 liegt klassisches Fernsehen mit 94 Prozent vor Streaming mit 68 Prozent (Bitkom). Wer vor allem Programm schaut, schaltet HbbTV ab, wenn der rote Knopf ungenutzt bleibt, und löscht Apps, die er nicht braucht (BSI).
  • Ein Gastnetz trennt den Fernseher von Computer und Handy, kann aber das Streamen vom Handy auf den Bildschirm verhindern. Nach jedem größeren Update gehören die Datenschutz- und Werbeeinstellungen erneut auf den Prüfstand.

Warum die Ersteinrichtung über Ihre Daten entscheidet

Der Fernseher ist längst ein vernetztes Gerät: 67 Prozent der Haushalte in Deutschland verfügten 2024 über ein Smart-TV (Destatis). Gestreamt wird auf breiter Front, 89 Prozent der Deutschen ab 16 Jahren schauen Videos, Sendungen oder Filme über das Internet (Bitkom). Ein Smart-TV hat ein eigenes Betriebssystem, einen App-Store, oft ein Mikrofon in der Fernbedienung und eine dauerhafte Verbindung ins Netz. Damit fallen Daten an, die über das Fernsehbild hinausgehen: Gerätekennungen, installierte Apps, verbundene Geräte und, bei Zusatzdiensten wie Sprachassistenten und Empfehlungsdiensten, auch Nutzungs- und Stimmdaten (Bundeskartellamt 2020).

Wie schwer die Auswahl fällt, hat das Bundeskartellamt in einem Experiment gemessen. Im Januar und Februar 2019 sollten 20 zufällig ausgewählte Beschäftigte der Behörde einen auf Werkseinstellungen zurückgesetzten Smart-TV so einrichten, dass möglichst wenige Daten an Hersteller und Dritte gehen, und dabei alle angezeigten Texte lesen (Bundeskartellamt 2020). Die Einrichtung dauerte im Mittel eine Stunde und 25 Minuten. Trotzdem entdeckte nur ein Viertel der Testpersonen alle datenschutzrelevanten Einstellungsmöglichkeiten, und 35 Prozent setzten die datensparsame Einrichtung nicht um (Bundeskartellamt 2020). Repräsentativ ist die Gruppe nach Angabe der Behörde nicht. Die Richtung ist trotzdem deutlich: Wer im Wohnzimmer zwischen Karton und Fernbedienung schnell fertig werden will, übersieht eher noch mehr.

Das Bundeskartellamt gibt Käufern deshalb zwei Hinweise mit, die bei der Ersteinrichtung mehr bewirken als jede Bildeinstellung: Smart-TVs sind im Auslieferungszustand häufig nicht datensparsam voreingestellt, und die auf dem Bildschirm hervorgehoben angezeigten Auswahloptionen sollten Sie darauf prüfen, ob sie Ihren Bedürfnissen entsprechen (Bundeskartellamt 2020). Der farbig unterlegte Knopf „Alle akzeptieren“ ist bequem, aber selten die datensparsame Wahl. Der unscheinbare Weg über „Anpassen“, „Weitere Optionen“ oder „Ablehnen“ kostet ein paar Klicks mehr und erspart Ihnen später die Suche in verschachtelten Menüs.

Was der Fernseher bei der Einrichtung abfragt

Die Bezeichnungen unterscheiden sich je nach Hersteller und Betriebssystem, die Abfragen selbst ähneln sich. Zu Beginn stehen meist Nutzungsbedingungen und Datenschutzhinweise, denen Sie zustimmen müssen, damit das Gerät seine Internetfunktionen freischaltet. Danach folgen einzelne Zustimmungen, die in der Regel freiwillig sind. Manche erscheinen erst später: Einwilligungen, etwa für einen Sprachassistenten, können auch erst beim erstmaligen Aufrufen der Funktion eingeholt werden (Bundeskartellamt 2020). Sechs typische Schalter im Überblick:

Inhaltserkennung

Erkennt anhand von Bild- oder Tonmerkmalen, was gerade läuft, auch über angeschlossene Boxen und Konsolen. Dient Empfehlungen und Werbung. Empfehlung: aus.

Werbe-ID

Eine Kennung, über die sich Ihr Verhalten in verschiedenen Apps zu einem Profil verknüpfen lässt. Empfehlung: personalisierte Werbung aus, Kennung zurücksetzen.

Nutzungsdaten

Statistik, Diagnose und Verbesserungsprogramme. Für Bild und Ton nicht nötig. Empfehlung: aus, Programmtipps nur bei Interesse zulassen.

Mikrofon

Sprachbefehle aus der Fernbedienung gehen meist zur Auswertung an einen Server. Empfehlung: aus, solange Sie nicht per Stimme suchen.

HbbTV

Der rote Knopf öffnet Mediatheken und Zusatzinfos der Sender und baut dafür eine Internetverbindung auf. Empfehlung: aus, wenn Sie ihn nicht nutzen.

Automatische Updates

Spielt Sicherheitsaktualisierungen ohne Ihr Zutun ein. Empfehlung: an. Wo das nicht geht, wenigstens die Hinweise auf neue Updates einschalten.

Inhaltserkennung: was der Fernseher über Ihr Programm erfährt

Die automatische Inhaltserkennung, oft ACR abgekürzt, gleicht einen wiedergegebenen Inhalt anhand seiner Merkmale mit einer Datenbank ab und erkennt so Sendungen und Filme (Bundeskartellamt 2020). Nach dem Bericht der Behörde lässt sich damit das Nutzungsverhalten über Fernsehkanäle und Programme bis hin zu angeschlossenen Set-Top-Boxen und Spielkonsolen verfolgen, und die Daten bilden eine Grundlage für zielgerichtete Werbung (Bundeskartellamt 2020). Für Ihre Entscheidung wichtig: Soweit ersichtlich, werden Daten aus der Inhaltserkennung stets auf Grundlage einer gesonderten Einwilligung erhoben (Bundeskartellamt 2020). Wer ablehnt, verzichtet in der Regel auf Empfehlungen, die auf dem Gesehenen beruhen, nicht auf das Fernsehen selbst.

Werbe-ID und personalisierte Werbung

Viele Geräte vergeben eine Werbekennung. Der Hauptzweck solcher Kennungen besteht nach dem Bericht des Bundeskartellamts darin, Daten über das Nutzerverhalten aus verschiedenen Anwendungen und Website-Aufrufen zu einem umfassenden Profil zu verknüpfen (Bundeskartellamt 2020). In den Einstellungen finden Sie meist zwei Dinge: einen Schalter für personalisierte oder interessenbasierte Werbung und eine Schaltfläche, mit der sich die Kennung zurücksetzen lässt. Schalten Sie das eine aus und nutzen Sie das andere. Werbekacheln sehen Sie danach weiterhin, sie sollen dann aber nicht mehr auf ein Profil Ihres Fernsehverhaltens zugeschnitten sein.

Nutzungsdaten, Diagnose und Empfehlungen

Unter Namen wie Nutzungsinformationen, Diagnosedaten oder Verbesserungsprogramm fragt der Fernseher, ob er Angaben über Ihre Nutzung an den Hersteller senden darf. Die systemnahe Software erhob in der Untersuchung vor allem gerätebezogene Daten, während Zusatzdienste wie Sprachassistenten und Empfehlungsdienste in beachtlichem Umfang Nutzungsdaten übermittelten (Bundeskartellamt 2020). Für Bild und Ton brauchen Sie keinen dieser Schalter. Wer personalisierte Programmtipps schätzt, lässt die Empfehlungen bewusst zu und lehnt den Rest ab.

Mikrofon, Kamera und Sprachsteuerung

Viele Fernbedienungen haben ein eingebautes Mikrofon. Das BSI beschreibt den Weg eines Sprachbefehls: Die Fernbedienung zeichnet ihn auf, der Fernseher leitet ihn über das Internet an einen Server weiter, und dieser übersetzt ihn in einen Befehl für das Gerät (BSI). Wenn Sie nicht per Stimme suchen, schalten Sie die Sprachsteuerung ab. Das BSI zählt eine eingebaute Webcam, das Mikrofon zur Sprachsteuerung und Funktionen zum Fernzugriff ausdrücklich zu den Funktionen, die deaktiviert werden können, wenn sie nicht benötigt werden (BSI). Wer die Sprachsteuerung bewusst nutzen möchte, findet Tipps im Beitrag Sprachassistenten für Senioren einrichten.

HbbTV: der rote Knopf mit Rückkanal

HbbTV ist der Standard hinter dem roten Knopf: Über ihn rufen Sie Mediatheken, Zusatzinformationen oder aktuelle Nachrichten der Sender auf (Bundeskartellamt 2020). Weil der Fernseher dafür neben dem Rundfunksignal eine Internetverbindung aufbaut, ist auch ein Rückfluss von Daten an die Sender oder Dritte möglich; das Bundeskartellamt nennt neben der Reichweitenmessung ausdrücklich Profilbildung und gezielte Werbung (Bundeskartellamt 2020). Das BSI rät, nicht benötigte Dienste wie HbbTV und ungenutzte Apps zu deaktivieren oder zu löschen (BSI). Die Abwägung ist persönlich: Wer über den roten Knopf regelmäßig Sendungen nachschaut, lässt HbbTV an. Wer ihn nicht nutzt, schaltet die Funktion ab.

Pflicht oder freiwillig: was Sie ablehnen dürfen

Rechtlich stehen hinter vielen dieser Schalter zwei Regeln. Die Speicherung von Informationen im Gerät und der Zugriff auf dort gespeicherte Informationen sind nur zulässig, wenn Sie auf der Grundlage klarer und umfassender Informationen eingewilligt haben (§ 25 Abs. 1 TDDDG). Ausgenommen ist, was unbedingt erforderlich ist, damit ein ausdrücklich gewünschter digitaler Dienst funktioniert (§ 25 Abs. 2 TDDDG). Für personenbezogene Daten, die auf Grundlage einer Einwilligung verarbeitet werden, kommt die Datenschutz-Grundverordnung hinzu: Sie können die Einwilligung jederzeit widerrufen, und der Widerruf muss so einfach sein wie die Erteilung (Art. 7 Abs. 3 DSGVO).

Praktisch heißt das: Was der Fernseher als Zustimmung abfragt, dürfen Sie in der Regel ablehnen, ohne dass Bild und Ton verloren gehen. Das Bundeskartellamt empfiehlt, von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, Einwilligungen zu verweigern; im tatsächlichen Bedarfsfall lassen sie sich später noch nachholen (Bundeskartellamt 2020). Anders liegt es bei den Nutzungsbedingungen des Betriebssystems. Im Experiment der Behörde ließ sich die Ersteinrichtung nur abschließen, wenn die Testpersonen den Nutzungsbedingungen und der Datenschutzerklärung des Betriebssystem-Anbieters zustimmten (Bundeskartellamt 2020). Manche Geräte bieten an, die Smart-Funktionen ganz zu überspringen; dann bleibt der Fernseher ein Empfänger für Kabel, Satellit oder Antenne. Für Haushalte, die nur Programm schauen, kann das eine bewusste Wahl sein.

Ablehnen ist keine Sackgasse

Lehnen Sie im Zweifel ab. Eine verweigerte Einwilligung lässt sich in den Einstellungen nachholen, sobald Sie eine Funktion wirklich brauchen. Umgekehrt ist eine erteilte Einwilligung zwar widerrufbar, die Verarbeitung bis zum Widerruf bleibt aber rechtmäßig (Art. 7 Abs. 3 DSGVO). Was der Fernseher bis dahin übertragen hat, holt kein Schalter zurück.

Updates: vor dem Kauf fragen, danach automatisch

Bei den Updates kehrt sich die Empfehlung um, hier ist Einschalten richtig. Software-Aktualisierungen schließen oft Sicherheitslücken und sollten zügig eingespielt werden; die automatische Installation hält das BSI besonders dann für empfehlenswert, wenn nicht zu erwarten ist, dass jemand Updates regelmäßig von Hand einspielt (BSI). Im Alltag ist das noch nicht selbstverständlich: Nur gut ein Viertel der Befragten ab 16 Jahren, 26 Prozent, gibt an, die automatische Installation von Updates aktiviert zu haben (Cybersicherheitsmonitor 2026). Unter den Nutzerinnen und Nutzern von Smart-Home-Anwendungen installieren 27 Prozent verfügbare Software-Updates nur selten sofort (Bitkom).

Geräte, die keine Sicherheitsupdates mehr bekommen, sind ein besonderes Risiko. Wird die Gerätesoftware nicht mehr gepflegt, sollten Sie nach dem BSI überlegen, den Smart-TV vom Internet und vom Heimnetz zu trennen oder betroffene Apps zu deinstallieren (BSI). Das Bundeskartellamt nennt als Ausweg ein externes Zuspielgerät für die Smart-Funktionen (Bundeskartellamt 2020); welche Sticks und Boxen es gibt, zeigt der Beitrag Streaming 2026 im Überblick.

Vor dem Kauf: ins Produktdatenblatt sehen

Wie lange ein Modell Updates bekommt, gehört deshalb zur Kaufentscheidung, gerade bei Aktionsangeboten mit Vorjahresmodellen. Beim Kauf älterer Modelle ist unter Umständen gar nicht mehr oder nur noch für eine geringe Zeitspanne mit aktiver Produktunterstützung des Herstellers zu rechnen (Bundeskartellamt 2020). Für Fernseher als elektronische Displays schreibt die EU vor, dass im Produktdatenblatt Informationen darüber stehen müssen, wie lange Software- und Firmware-Aktualisierungen mindestens verfügbar sind (Verordnung (EU) 2019/2021). Das Datenblatt erreichen Sie über den QR-Code auf dem Energielabel. Dieselbe Verordnung verlangt, dass die letzte verfügbare Sicherheitsaktualisierung der Firmware nach dem Inverkehrbringen des letzten Exemplars eines Modells noch mindestens acht Jahre lang kostenlos bereitgestellt wird (Verordnung (EU) 2019/2021). Das ist keine Zusage, dass acht Jahre lang neue Updates erscheinen: Geregelt ist, dass die zuletzt erschienene Fassung verfügbar bleibt.

Zusätzlich hilft das Kaufrecht. Bei einer Ware mit digitalen Elementen müssen Ihnen während des Zeitraums, den Sie nach Art und Zweck der Ware erwarten können, die Aktualisierungen bereitgestellt werden, die für den Erhalt der Vertragsmäßigkeit erforderlich sind, und Sie müssen darüber informiert werden (§ 475b Abs. 4 BGB). Installieren Sie ein bereitgestelltes Update nicht innerhalb einer angemessenen Frist, haftet der Verkäufer unter den Voraussetzungen des § 475b Abs. 5 BGB nicht für einen Mangel, der allein auf dem fehlenden Update beruht. Auch deshalb gehören automatische Updates eingeschaltet. Welche Fristen für Widerruf und Gewährleistung beim Gerätekauf gelten, steht im Beitrag Technik verschenken: Geräte vor Weihnachten einrichten, und wie Sie in der Aktionswoche seriöse Händler erkennen, im Beitrag Fake-Shops erkennen.

Strengere Regeln kommen erst noch. Die EU-Cyberresilienzverordnung verlangt von Herstellern einen Unterstützungszeitraum von mindestens fünf Jahren, sofern das Produkt nicht absehbar kürzer im Betrieb ist (Verordnung (EU) 2024/2847). Sie gilt aber im Wesentlichen erst ab dem 11. Dezember 2027 (Verordnung (EU) 2024/2847), und Geräte, die vorher in den Verkehr gebracht wurden, unterliegen ihren Anforderungen grundsätzlich nur, wenn sie danach wesentlich geändert werden (Verordnung (EU) 2024/2847). Für einen Fernseher aus der Aktionswoche 2026 zählt deshalb vor allem, was im Produktdatenblatt und in den Angaben des Herstellers steht.

Apps, Konten und das Heimnetz

Jede App ist ein Stück Software mit eigenen Rechten. Das BSI empfiehlt, Apps grundsätzlich nur aus einer vertrauenswürdigen Quelle zu laden, vor der Installation zu prüfen, welche Zugriffsberechtigungen sie fordert, und zu überlegen, ob sie wirklich auf Dauer gebraucht wird; je mehr Apps auf dem Smart-TV installiert sind, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, von Sicherheitslücken betroffen zu sein (BSI). Viele Fernseher kommen mit vorinstallierten Apps. Löschen oder deaktivieren Sie, was Sie nicht nutzen, soweit das Gerät es zulässt; das Bundeskartellamt nennt jede App ein potentielles Sicherheitsrisiko, besonders wenn sie nicht mehr aktualisiert wird (Bundeskartellamt 2020).

Beim Konto lohnt ein kurzer Gedanke. Für den App-Store verlangt das Betriebssystem häufig ein Konto beim Anbieter. Vergeben Sie dafür ein eigenes, starkes Passwort, das Sie nirgendwo sonst verwenden, und legen Sie es in einem Passwort-Manager ab. Das BSI rät außerdem, Änderungen an Einstellungen und an der Verknüpfung mit Heimnetz oder Cloud nur berechtigten Personen zu ermöglichen, etwa über ein Kennwort oder eine PIN (BSI). Eine PIN für Einstellungen und App-Käufe schützt auch vor Kindern, die nebenbei eine kostenpflichtige App installieren. Wie Sie Jugendschutz und Bildschirmzeit einrichten, erklärt der Beitrag Bildschirmzeit und Jugendschutz einrichten.

Für das Heimnetz gibt es einen Handgriff ohne neue Technik: ein Gastnetz. Viele Router können ein zweites WLAN mit eigenem Namen und Passwort aufspannen, das vom Hauptnetz mit Computer, Handy und Netzwerkspeicher getrennt ist. Hängt der Fernseher dort, erreicht eine Lücke im Gerät Ihre übrigen Geräte nicht so leicht. Der Haken: Wer vom Handy auf den Fernseher streamt, scheitert dann oft, weil das Gastnetz vom Hauptnetz getrennt ist. In diesem Fall bleibt der Fernseher im Hauptnetz, und Updates, sparsame Einstellungen und wenige Apps tragen den Schutz. Wie Sie Router und Gastnetz absichern, steht im Beitrag Heimnetz und Router sicher absichern; vor Ort übernehmen wir das bei der Router-Einrichtung.

Wer vor allem klassisch fernsieht

Nicht jeder kauft einen Smart-TV wegen der Apps. Bei Menschen ab 65 Jahren liegt das klassische Fernsehen mit 94 Prozent noch vor dem Videostreaming mit 68 Prozent (Bitkom). Über alle Altersgruppen ab 16 Jahren schauen 81 Prozent zumindest hin und wieder das aktuelle Fernsehprogramm über Kabel, Satellit oder Antenne (Bitkom). Wer vor allem lineares Programm sieht, kann bei der Einrichtung großzügig ablehnen: Inhaltserkennung, Werbekennung, Nutzungsdaten und Mikrofon bringen dann kaum einen Gewinn. Behalten Sie die Mediatheken, die Sie wirklich nutzen, und löschen Sie den Rest.

Für Eltern oder Großeltern, die viele Abfragen überfordern, hilft ein schlichter Startbildschirm oft mehr als jede Zusatzfunktion: wenige Kacheln, Lieblingssender vorne, keine automatisch startenden Vorschauvideos. Soll der Fernseher ganz ohne Internet laufen, entfallen in der Regel auch die Updates; dann sollte er wirklich offline bleiben und nicht nur gelegentlich verbunden werden. Was wir für ältere Menschen sonst einrichten, steht auf der Seite Technik für Senioren.

Schritt für Schritt: der neue Fernseher in der richtigen Reihenfolge

Die Reihenfolge verhindert, dass Sie Zustimmungen erteilen, bevor Sie wissen, wofür. Planen Sie die Einrichtung nicht zwischen Tür und Angel ein und halten Sie WLAN-Passwort und Zugangsdaten Ihrer Streamingdienste bereit.

  1. Nutzungsbedingungen und Datenschutzhinweise des Betriebssystems lesen und, soweit für die Internetfunktionen nötig, annehmen. Bei jeder weiteren Abfrage nach „Anpassen“, „Weitere Optionen“ oder „Ablehnen“ suchen statt nach „Alle akzeptieren“.
  2. Inhaltserkennung ablehnen. Achten Sie auf Formulierungen, in denen von gesehenen Inhalten, Sehgewohnheiten oder dem Fernsehverlauf die Rede ist.
  3. Personalisierte Werbung ausschalten und die Werbe-ID zurücksetzen.
  4. Nutzungs- und Diagnosedaten ablehnen; Programmempfehlungen nur zulassen, wenn Sie sie nutzen wollen.
  5. Sprachsteuerung und Mikrofon nur aktivieren, wenn Sie per Stimme suchen. Eine Kamera abdecken oder abziehen.
  6. Automatische Updates einschalten und gleich nach verfügbaren Aktualisierungen suchen.
  7. HbbTV abschalten, wenn Sie den roten Knopf nicht nutzen, und vorinstallierte Apps löschen oder deaktivieren, die Sie nicht brauchen.
  8. Eine PIN für Einstellungen und App-Käufe setzen und die gewählten Einstellungen notieren oder abfotografieren.
EinstellungTypische BezeichnungEmpfehlungWas dann fehlt
InhaltserkennungSehverhalten, Fernsehverlauf, ProgrammerkennungausEmpfehlungen nach dem Gesehenen
Werbe-IDWerbekennung, interessenbasierte Werbungaus und zurücksetzenauf Sie zugeschnittene Werbekacheln
NutzungsdatenDiagnose, Verbesserungsprogramm, Statistikausnichts für Bild und Ton
MikrofonSprachsteuerung, Sprachassistentaus, wenn ungenutztSuche per Stimme
HbbTVroter Knopf, Hybrid-TVaus, wenn ungenutztMediathek und Zusatzinfos per roter Taste
Automatische UpdatesSoftware-Aktualisierungannichts, Sie gewinnen Sicherheit

Nach Updates nachsehen und Warnzeichen kennen

Einmal eingestellt heißt nicht für immer eingestellt. Das BSI empfiehlt, Einstellungen zur Privatsphäre kritisch zu prüfen und regelmäßig an die eigenen Bedürfnisse anzupassen (BSI). Gute Anlässe sind jedes größere Software-Update, nach dem neue Funktionen oder neue Abfragen auftauchen können, und jede neu installierte App. Werfen Sie dann einen Blick in die Datenschutz- und Werbeeinstellungen und vergleichen Sie sie mit Ihrer Notiz von der Ersteinrichtung.

Das BSI nennt außerdem Beobachtungen, die auf ein kompromittiertes Gerät hindeuten können (BSI):

  • Auf dem Gerät erscheinen unbekannte oder unerwünschte Apps.
  • Das Gerät reagiert langsamer, Anwendungen frieren plötzlich ein.
  • Der Datenverbrauch im Heimnetz ist ungewöhnlich hoch.
  • Sie kommen nicht mehr in das zugehörige Konto.
  • Das Gerät zeigt andere Einstellungen als die, die Sie gewählt haben.
  • Der Fernseher schaltet sich ohne erkennbaren Grund selbst an oder aus.

Bemerken Sie so etwas, setzen Sie den Fernseher auf Werkseinstellungen zurück, spielen Sie das aktuelle Update ein, ändern Sie das Passwort des Herstellerkontos und richten Sie das Gerät neu ein. Auch ohne diese Anzeichen kann ein Gerät kompromittiert sein; die beschriebenen Schutzmaßnahmen verringern aber das Risiko (BSI).

Der alte Fernseher: zurücksetzen, bevor er geht

Ersetzt der neue Fernseher einen alten, gehört dieser vor dem Verkauf, Verschenken oder Entsorgen auf Werkseinstellungen. Melden Sie vorher die Konten in den Streaming-Apps ab und entfernen Sie das Gerät in den Kontoeinstellungen der Dienste aus der Liste der angemeldeten Geräte. Das Zurücksetzen auf Werkseinstellungen löscht nicht immer alle Daten, die weg sollen; eine anschließende Kontrolle ist deshalb empfehlenswert (BSI). Die Reihenfolge aus Sichern, Abmelden und Löschen zeigt am Beispiel des Handys der Beitrag Altes Handy verkaufen: Daten sicher löschen.

Wie Technik daheim beim neuen Fernseher hilft

Wir kommen im Raum Hildesheim und im Leinetal zu Ihnen, packen den Fernseher mit Ihnen aus und gehen die Ersteinrichtung gemeinsam durch: Sie entscheiden bei jeder Abfrage, wir erklären, was dahintersteckt. Wir schalten automatische Updates ein, sortieren Sender und Apps, löschen, was Sie nicht brauchen, und richten Streamingdienste und Fernbedienung ein. Ihre Entscheidungen notieren wir verständlich, damit Sie nach einem Update wissen, was eingestellt war. Alles zum Termin steht auf der Seite Smart-TV und Streaming einrichten; soll der Ton gleich mit besser werden, hilft der Beitrag Fernsehton verbessern.

Soll der Fernseher ins Gastnetz oder hakt das Bild beim Streaming, sehen wir uns Router und WLAN gleich mit an. Wer lieber selbst lernen möchte, wie gute Datenschutz- und Sicherheitseinstellungen an Computer, Tablet und Smartphone funktionieren, findet im Datenschutz-Kurs den passenden Rahmen. Einen Termin vereinbaren Sie über die Kontaktseite.

Dieser Artikel basiert auf Daten aus: Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), Sicherheitsempfehlungen zu Smart-TV, Apps und Streaming; Bundeskartellamt, Sektoruntersuchung Smart-TVs, Bericht Juli 2020; Statistisches Bundesamt (Destatis), Smarte Fernseher in 67 % der Privathaushalte; Bitkom, Consumer Technology 2026 (31. August 2026) und Smart Home: Mehrheit hält eigene Daten für sicher (11. September 2026); Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes und BSI, Cybersicherheitsmonitor 2026, Kurzbericht; Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (§ 25) und Bürgerliches Gesetzbuch (§ 475b) auf gesetze-im-internet.de; Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO), Verordnung (EU) 2019/2021 und Verordnung (EU) 2024/2847 auf EUR-Lex.

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