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Technik für Senioren & Lernen

E-Reader einrichten: Bücher leihen, kaufen und groß lesen

E-Reader einrichten Schritt für Schritt: WLAN, Konto, große Schrift, Ausleihe mit dem Bibliotheksausweis und Kauf ohne Kostenfalle. Mit Tipps für Senioren.

18 Min. Lesezeit E-ReaderSeniorenBibliothekGeräte einrichten

Kurz und einfach erklärt

Ein E-Reader ist ein kleines Gerät zum Lesen. Die Schrift lässt sich groß stellen. Das hilft, wenn die Augen in der Nähe nicht mehr so gut sehen.

Zum Einrichten brauchen Sie das WLAN-Passwort und eine eigene E-Mail. Dann legen Sie ein Konto an. Schalten Sie eine Sperre für Käufe ein. Dann kauft niemand aus Versehen ein Buch.

Mit dem Ausweis der Bücherei können Sie Bücher leihen. Nach einer Zeit geht das Buch von allein zurück. Ganz neue Bücher gibt es dort manchmal erst später.

Ein gekauftes Buch können Sie meist nicht zurückgeben. Sie können es auch nicht weiter verkaufen. Schauen Sie vor dem Kauf deshalb genau hin.

Alte Bücher sind oft frei. Das gilt, wenn der Autor vor über 70 Jahren gestorben ist. Die 70 Jahre zählen ab dem Ende von seinem Todesjahr. Solche Bücher bekommen Sie bei Büchereien ohne Kosten.

Ein E-Reader wiegt oft nicht mehr als ein Taschenbuch, fasst eine ganze Bücherwand und zeigt jede Seite so groß, wie die Augen es gerade brauchen. Gerade ältere Leserinnen und Leser entdecken das digitale Lesen für sich: Unter den Menschen ab 65 Jahren lesen inzwischen 42 Prozent zumindest hin und wieder E-Books, im Vorjahr waren es noch 33 Prozent (Bitkom). Damit das Lesen vom ersten Abend an Freude macht, braucht es eine kurze, aber sorgfältige Einrichtung: WLAN, ein eigenes Konto, die passende Schrift und Beleuchtung, den Zugang zur digitalen Ausleihe der Bibliothek und eine Kaufsperre gegen versehentliche Bestellungen. Dieser Ratgeber führt Schritt für Schritt durch alle Punkte, erklärt, was beim Kaufen und Leihen rechtlich gilt, und zeigt, wo es kostenlose Klassiker legal gibt. Wer zu Weihnachten einen E-Reader verschenken möchte, findet hier zugleich die Liste für eine entspannte Übergabe.

Das Wichtigste in Kürze

  • Unter den Menschen ab 65 Jahren lesen 42 Prozent zumindest hin und wieder E-Books, im Vorjahr waren es 33 Prozent (Bitkom). Der E-Reader passt dazu, weil sich die Schrift in mehreren Stufen vergrößern lässt.
  • Vor dem Einschalten bereitlegen: WLAN-Name und WLAN-Passwort, eine eigene E-Mail-Adresse, ein neues Passwort für das Konto und den Bibliotheksausweis mit Nummer und Passwort.
  • Schrift, Zeilenabstand und Licht gehören zur Ersteinrichtung: Ab Mitte 40 verschlechtert sich das Sehen im Nahbereich, mit 45 brauchen die meisten Menschen eine Lesebrille (IQWiG).
  • Mit dem Bibliotheksausweis lassen sich E-Books digital ausleihen. Neue Titel bieten Verlage Bibliotheken teils erst nach einer Wartezeit von bis zu einem Jahr an (Deutscher Bibliotheksverband).
  • Beim Kauf gilt die Buchpreisbindung auch für E-Books zum dauerhaften Zugriff (§ 2 BuchPrG). Das Widerrufsrecht erlischt mit dem Download, wenn Sie dem zugestimmt haben (§ 356 BGB): Kaufsperre einschalten.
  • Werke sind siebzig Jahre nach dem Tod der Urheberin oder des Urhebers gemeinfrei (§ 64 UrhG), gerechnet ab Jahresende (§ 69 UrhG). Viele Klassiker gibt es deshalb kostenlos und legal.

Warum E-Books ab 65 gefragter werden

Die Zahlen stammen aus einer repräsentativen Befragung des Digitalverbands Bitkom: Befragt wurden 1.006 Personen in Deutschland ab 16 Jahren, veröffentlicht am 29. September 2026 kurz vor der Frankfurter Buchmesse (Bitkom). Insgesamt lesen 55 Prozent der Menschen in Deutschland zumindest hin und wieder E-Books und damit erstmals deutlich mehr als die Hälfte (Bitkom). Besonders deutlich wächst die Nutzung unter älteren Menschen: Ab 65 Jahren stieg der Anteil binnen eines Jahres von 33 auf 42 Prozent (Bitkom). Unter den 16- bis 29-Jährigen sind es mit 64 Prozent fast doppelt so viele (Bitkom).

Das gedruckte Buch verschwindet dadurch nicht. Nur 4 Prozent lesen ausschließlich E-Books, rund die Hälfte der Deutschen (51 Prozent) nutzt beide Formate (Bitkom). Für viele ist der E-Reader also das zweite Buchregal: für die Reise, für das Lesen im Bett, für das Wartezimmer und für Titel, die gedruckt nur in kleiner Schrift zu haben sind.

„E-Books sind schnell verfügbar, platzsparend und bieten mit Funktionen wie anpassbaren Schriftgrößen zusätzlichen Lesekomfort. Auch deshalb ist digitales Lesen längst keine Frage des Alters mehr.“

Dr. Sebastian Klöß, Bitkom, Presseinformation vom 29. September 2026

Ein E-Reader ist dabei kein kleines Tablet. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz beschreibt ihn als spezielles Gerät, einschließlich Hardware und Software, das für Zugriff, Navigieren, Lektüre und Nutzung von E-Book-Dateien verwendet wird (§ 2 BFSG). Typisch ist ein Bildschirm mit elektronischer Tinte, der ohne Hintergrundbeleuchtung auskommt und auch bei Sonnenlicht gut lesbar bleibt; für das Lesen im Dunkeln haben viele Geräte ein zuschaltbares Licht. Für E-Book-Lesegeräte, die nach dem 28. Juni 2025 in den Verkehr gebracht werden, gilt das Gesetz ausdrücklich (§ 1 BFSG), und die zugehörige Verordnung schreibt vor: E-Book-Lesegeräte müssen mit Sprachausgabe ausgestattet sein (§ 8 BFSGV).

Vor dem Einschalten: Das sollte bereitliegen

Die Einrichtung selbst ist schnell erledigt. Was aufhält, sind fehlende Zugangsdaten: Das WLAN-Passwort steht auf einem Zettel, der nicht auffindbar ist, die E-Mail-Adresse gehört eigentlich den Kindern, und die Bibliothek hat zum Ausweis kein Passwort vergeben. Legen Sie deshalb vorher zusammen, was das Gerät abfragen wird:

  • WLAN-Name und WLAN-Passwort, meist auf der Rückseite oder Unterseite des Routers. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik empfiehlt für WLAN-Verschlüsselungen wie WPA2 oder WPA3 ein Passwort von mindestens 20 Zeichen (BSI). Auf der kleinen Bildschirmtastatur lohnt es sich, langsam zu tippen.
  • Eine E-Mail-Adresse, auf die Sie selbst Zugriff haben. Über sie laufen Kaufbelege, Leihbenachrichtigungen und das Zurücksetzen des Passworts.
  • Ein neues Passwort für das Konto beim Buchshop, das Sie nirgends sonst verwenden, und ein sicherer Ort, an dem Sie es notieren.
  • Den Bibliotheksausweis mit Ausweisnummer und dem zugehörigen Passwort oder der PIN. Fehlt das Passwort, vergibt es die Bibliothek.
  • Ladekabel und Netzteil, denn der erste Start mit Aktualisierung kann eine Weile dauern.
  • Die Brille, mit der Sie am liebsten lesen. Auf genau diese Brille wird später die Schriftgröße eingestellt.

Wer den E-Reader verschenkt, kann diese Liste in den Umschlag legen. Wie eine Übergabe mit Zugangsbrief aussieht, beschreibt unser Beitrag Technik verschenken: Geräte vor Weihnachten einrichten. Dabei gilt ein Grundsatz: Das Konto gehört der Person, die liest, nicht der Person, die schenkt. Sonst landen Kaufbelege und Leihbenachrichtigungen später im falschen Postfach, und für jede Kleinigkeit muss jemand anderes gefragt werden.

Schritt für Schritt: Ersteinrichtung mit WLAN und Konto

Die Menüs heißen je nach Hersteller etwas anders, die Reihenfolge ist aber in der Regel dieselbe. Nehmen Sie sich für den ersten Durchgang Zeit, setzen Sie sich an einen Platz mit gutem WLAN-Empfang und lassen Sie das Gerät am Ladekabel.

  1. Sprache und Region wählen. Die Region bestimmt, welcher Buchshop und welche Preise angezeigt werden.
  2. Mit dem WLAN verbinden. Das Gerät zeigt die Netze in der Umgebung; Sie wählen Ihr eigenes und geben das Passwort ein. Klappt es nicht, hilft ein Versuch direkt neben dem Router.
  3. Aktualisierungen zulassen. Beim ersten Start lädt das Gerät oft eine neuere Software und startet dabei neu. Nicht abbrechen, auch wenn der Bildschirm eine Weile gleich bleibt.
  4. Konto anlegen oder anmelden. Ein langes, einfach aufgebautes Passwort aus mehreren Wörtern sollte nach Empfehlung des BSI mindestens 25 Zeichen haben (BSI); ein kurzes Passwort mindestens acht Zeichen aus Groß- und Kleinbuchstaben, Zahlen und Sonderzeichen (BSI).
  5. Kaufsperre einschalten. Viele Geräte bieten eine Jugendschutz- oder Kindersicherungsfunktion, mit der Käufe nur nach Eingabe einer PIN möglich sind. Das schützt auch Erwachsene vor einem versehentlichen Fingertipp.
  6. Gerät benennen und die Synchronisierung einschalten. Wer zusätzlich auf Tablet oder Smartphone liest, findet dort dieselbe Seite wieder.
  7. Energiesparen prüfen. Die automatische Abschaltung schont den Akku; ob im Ruhezustand ein Buchcover oder ein Muster erscheint, ist Geschmackssache.

Für das Konto gilt, was für alle Konten gilt: ein eigenes Passwort, lang genug und sicher verwahrt. Wer schon viele Zugänge verwaltet, ist mit einem Passwort-Manager gut beraten; worauf es dabei ankommt, steht in unserem Ratgeber Passwort-Manager einrichten. Auf Wunsch richten wir ihn im Rahmen der Passwort-Manager-Einrichtung gleich mit ein.

Kaufsperre zuerst, Stöbern danach

Schalten Sie die Kaufsperre ein, bevor Sie zum ersten Mal im Shop stöbern. Bei manchen Geräten genügt ein Fingertipp auf ein Cover für eine Bestellung, und bei digitalen Büchern ist ein Widerruf danach in der Regel ausgeschlossen. Notieren Sie die PIN getrennt vom Gerät, etwa auf dem Zettel mit den übrigen Zugangsdaten.

Schrift, Licht und Vorlesen: groß lesen ohne Lupe

Mit den Jahren wird kleine Schrift mühsam, und das ist kein persönliches Versäumnis, sondern der normale Alterungsprozess der Augen. Das Gesundheitsportal des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen fasst es so zusammen: Ab Mitte 40 verschlechtert sich das Sehen im Nahbereich (IQWiG). Bei Erwachsenen gelten etwa 35 Zentimeter als normale Leseentfernung; ab Anfang 40 vergrößert sie sich allmählich, und mit 45 brauchen die meisten Menschen eine Lesebrille (IQWiG).

Ein gedrucktes Buch hat genau eine Schriftgröße, ein E-Reader viele. Statt nach einer Großdruckausgabe zu suchen, die es längst nicht für jeden Titel gibt, stellen Sie die Schrift selbst ein. Setzen Sie sich dafür mit Ihrer gewohnten Brille in Ihren Lesesessel, halten Sie das Gerät im gewohnten Abstand und vergrößern Sie so lange, bis Sie ohne Anstrengung lesen. Danach lohnt der Blick auf die übrigen Einstellungen:

Schriftgröße

In mehreren Stufen einstellbar. Beginnen Sie eine Stufe größer als nötig; nach ein paar Tagen merken Sie, ob eine kleinere auch reicht.

Schriftart und Schriftstärke

Eine kräftigere Schrift hebt sich deutlicher vom Hintergrund ab. Probieren Sie zwei oder drei Schriftarten aus und bleiben Sie bei der, die am ruhigsten wirkt.

Zeilenabstand und Ränder

Mehr Abstand zwischen den Zeilen erleichtert es, die nächste Zeile zu finden. Schmale Ränder bringen mehr Text auf die Seite, breite wirken aufgeräumter.

Licht und Farbton

Das zuschaltbare Licht macht das Lesen im Dunkeln möglich. Viele Geräte bieten für den Abend einen wärmeren Farbton, der sich zeitgesteuert einschalten lässt.

Querformat und Umblättern

Im Querformat stehen weniger Wörter in einer Zeile. Tasten oder Wischrichtung zum Umblättern lassen sich oft tauschen, etwa für die linke Hand.

Vorlesen

Neue E-Book-Lesegeräte müssen eine Sprachausgabe haben (§ 8 BFSGV). Je nach Gerät liest sie Menüs oder auch Buchtext vor, oft über Bluetooth-Kopfhörer.

Auch die Bücher selbst sollen mitspielen. Für E-Books schreibt die Verordnung unter anderem vor, dass sie Flexibilität und Wahlfreiheit bei der Darstellung der Inhalte bereitstellen (§ 18 BFSGV). Der Deutsche Bibliotheksverband nennt als Beispiele technische Einstellungen fürs Lesen wie Schriftarten und -größen, Zeilen- und Zeichenabstände oder gleichzeitiges Hören und Lesen (Deutscher Bibliotheksverband). Eine Grenze gibt es trotzdem: Dateien im PDF-Format haben ein festes Seitenbild. Vergrößert man sie, muss man innerhalb der Seite hin und her schieben. Für große Schrift sind Formate mit fließendem Text wie EPUB deutlich besser geeignet.

Wenn die Schrift trotzdem zu klein bleibt

Reicht auch die größte Schriftstufe nicht, ist ein Termin in der augenärztlichen Praxis der erste Schritt. Bis dahin hilft die Vorlesefunktion. Manchmal ist ein Tablet mit größerem Bildschirm die bessere Wahl; welche Bedienhilfen es dort gibt, zeigt unser Beitrag Handy leichter bedienen: Schrift, Vorlesen, Untertitel.

Bücher leihen mit dem Bibliotheksausweis

Bibliotheken verleihen längst nicht mehr nur gedruckte Bücher. Laut Deutschem Bibliotheksverband bieten sie seit mehr als zehn Jahren auch E-Books, digitale Zeitungen und Zeitschriften, Hörbücher und Onlinekurse zur Ausleihe an (Deutscher Bibliotheksverband). Deutschlandweit gibt es über 8.700 Öffentliche und wissenschaftliche Bibliotheken (Deutscher Bibliotheksverband). Für die digitale Ausleihe brauchen Sie in der Regel nur einen gültigen Ausweis Ihrer Bibliothek und das Passwort dazu; ob und welche Gebühr anfällt, erfahren Sie dort.

Die Ausleihe funktioniert wie beim gedruckten Buch. Der Bibliotheksverband beschreibt das Verfahren so: Ein Exemplar ist jeweils an eine Person verliehen, es gibt feste Leihfristen, und ein gerade verliehenes E-Book kann erst genutzt werden, wenn es zurückgegeben wurde (Deutscher Bibliotheksverband). Nach Ablauf der Leihfrist lässt sich die Datei nicht mehr öffnen, Mahngebühren wie beim vergessenen Papierbuch entstehen so in der Regel nicht. Rechtlich hat der Europäische Gerichtshof dieses Modell im Jahr 2016 gestärkt: Das Verleihen elektronischer Bücher kann unter bestimmten Voraussetzungen dem Verleihen herkömmlicher Bücher gleichgestellt werden (EuGH, C-174/15).

Ein Haken bleibt: Nicht jedes neue Buch ist sofort ausleihbar. Für den Verleih von E-Books verhandeln Verlage Lizenzen, und eine in Deutschland gängig gewordene Bedingung ist das sogenannte Windowing: Neue E-Books werden Bibliotheken erst nach einer Wartezeit von bis zu einem Jahr angeboten (Deutscher Bibliotheksverband). Bei gefragten Titeln kommt eine Warteliste hinzu. Wer den neuen Roman sofort lesen möchte, kauft ihn; wer warten kann, merkt ihn vor.

So richten Sie die digitale Ausleihe ein

  1. Ausweis beschaffen oder verlängern. Manche Bibliotheken erlauben die Anmeldung online, andere bitten um einen Besuch mit Personalausweis.
  2. In der Bibliothek fragen, über welches Angebot sie digital verleiht und ob es mit Ihrem Gerät direkt funktioniert. Bei manchen E-Readern ist die Ausleihe im Menü eingebaut, bei anderen läuft sie über eine App auf Tablet oder Smartphone oder über den Computer.
  3. Ausweisnummer und Passwort im Gerät oder in der App hinterlegen und die eigene Bibliothek auswählen.
  4. Ein erstes Buch ausleihen und prüfen, ob es auf dem E-Reader ankommt. Die Leihfrist steht meist direkt beim Titel.
  5. Vormerken üben: Bei verliehenen Titeln setzen Sie sich auf die Warteliste und bekommen eine Nachricht, sobald das Buch frei ist.
  6. Früher zurückgeben, wenn Sie fertig sind. So wird das Exemplar für die nächste Person frei.

Nicht jede Ausleihe ist kostenlos. In der Bitkom-Befragung gaben 46 Prozent der E-Book-Lesenden an, digitale Bücher zu leihen, gegenüber 54 Prozent im Vorjahr (Bitkom). Diese Gruppe gibt dafür im Schnitt 6,80 Euro im Monat aus (Bitkom). Die Zahl umfasst also auch bezahlte Leihangebote, nicht nur die Bibliothek. Der Unterschied ist wichtig: Bibliotheken bieten nach Angaben ihres Verbands keine Flatrate, bei der man für eine bestimmte Geldsumme sofort und unbegrenzt auf alle angebotenen E-Books zugreifen könnte (Deutscher Bibliotheksverband). Kommerzielle Leih-Abos arbeiten dagegen meist mit einem festen Monatsbeitrag.

E-Books kaufen ohne Kostenfalle

Gekauft wird trotzdem häufiger als geliehen: 89 Prozent der E-Book-Lesenden erwerben digitale Bücher, im Vorjahr waren es 81 Prozent (Bitkom). Käuferinnen und Käufer geben dafür durchschnittlich 12,40 Euro im Monat aus, nach 11,10 Euro im Jahr davor (Bitkom). Vier Punkte helfen, dabei keine Überraschung zu erleben.

Feste Ladenpreise auch für E-Books

Wer gewerblich Bücher an Endkunden in Deutschland verkauft, muss den festgesetzten Preis einhalten (§ 3 BuchPrG). Das gilt ausdrücklich auch für zum dauerhaften Zugriff angebotene elektronische Bücher (§ 2 BuchPrG). Ein Preisvergleich zwischen Shops bringt bei neuen deutschsprachigen Titeln also nichts; entscheidend ist, aus welchem Shop Ihr Gerät die Bücher direkt empfängt. Fremdsprachige Bücher fallen nur unter das Gesetz, wenn sie überwiegend für den Absatz in Deutschland bestimmt sind (§ 2 BuchPrG). Für E-Books gilt außerdem der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent (§ 12 UStG).

Nach dem Download gibt es meist kein Zurück

Bei Online-Käufen beträgt die Widerrufsfrist 14 Tage (§ 355 BGB). Für digitale Inhalte wie E-Books erlischt das Widerrufsrecht aber, sobald der Shop mit der Lieferung begonnen hat, wenn Sie vorher ausdrücklich zugestimmt und bestätigt haben, dass Ihr Widerrufsrecht damit erlischt, und der Shop Ihnen das bestätigt hat (§ 356 BGB). Genau diese Zustimmung steckt in vielen Kaufknöpfen. Ein versehentlich gekauftes Buch lässt sich deshalb rechtlich oft nicht mehr zurückgeben; manche Shops nehmen es aus Kulanz trotzdem zurück, wenn Sie sich schnell melden. Die Kaufsperre aus der Ersteinrichtung ist darum ein einfacher und wirksamer Schutz.

Gebraucht weiterverkaufen geht nicht

Ein gelesenes Taschenbuch lässt sich verschenken oder auf dem Flohmarkt verkaufen. Bei E-Books ist das anders: Der Europäische Gerichtshof hat im Jahr 2019 entschieden, dass der Verkauf gebrauchter E-Books über eine Website eine öffentliche Wiedergabe darstellt, die der Erlaubnis des Urhebers bedarf (EuGH, C-263/18). Wer ein E-Book kauft, erhält also in aller Regel ein Nutzungsrecht für das eigene Konto und keinen Gegenstand, den er weitergeben kann. Das spricht nicht gegen den Kauf, wohl aber dafür, Bücher, die man nur einmal lesen möchte, zuerst in der Bibliothek zu suchen.

Abos prüfen, bevor sie sich verlängern

Leih-Abos mit monatlichem Beitrag sind bequem, wenn viel gelesen wird, und teuer, wenn das Gerät nach den Feiertagen im Regal liegt. Tragen Sie beim Abschluss das Ende eines Probemonats in den Kalender ein. Für die Kündigung muss ein Anbieter, bei dem Sie das Abo über die Webseite abschließen können, eine gut lesbare Kündigungsschaltfläche mit den Wörtern „Verträge hier kündigen“ oder einer entsprechend eindeutigen Formulierung anbieten (§ 312k BGB). Wie sich laufende Monatskosten im Haushalt im Blick behalten lassen, zeigt auch unser Beitrag Streaming wird 2026 teurer.

WegWas es kostetWie lange Sie lesenWorauf Sie achten
Kaufenfester Ladenpreis, bei neuen deutschsprachigen Titeln überall gleichdauerhaft im eigenen KontoKaufsperre, kein Widerruf nach dem Download
BibliothekBibliotheksausweis, Gebühr je nach Bibliothekbis zum Ende der LeihfristWartelisten, neue Titel teils erst später
Leih-Abofester Monatsbeitragsolange das Abo läuftProbemonat, Kündigungsschaltfläche
Gemeinfreie Klassikerkostenlosdauerhaftseriöse Quelle, Übersetzung kann noch geschützt sein

Kostenlos und legal: gemeinfreie Klassiker

Kostenlose E-Books sind kein Randthema: 15 Prozent der E-Book-Lesenden greifen auf kostenlose Titel zurück (Bitkom). Viele große Werke der Literatur sind gemeinfrei. Das Urheberrecht erlischt siebzig Jahre nach dem Tode des Urhebers (§ 64 UrhG), und die Frist beginnt mit dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem er gestorben ist (§ 69 UrhG). Ist eine Autorin 1955 gestorben, endete der Schutz mit Ablauf des Jahres 2025, seit dem 1. Januar 2026 ist ihr Werk frei. Bibliotheken, Universitäten und gemeinnützige Projekte stellen solche Texte als E-Book zum kostenlosen Herunterladen bereit.

Zwei Vorbehalte gelten. Übersetzungen sind wie selbständige Werke geschützt (§ 3 UrhG): Ein englischer Klassiker in einer jüngeren deutschen Übersetzung ist deshalb nicht automatisch frei. Und nicht jede Seite, die kostenlose Bücher verspricht, ist seriös. Laden Sie bei Bibliotheken, Universitäten oder bekannten gemeinnützigen Projekten herunter, nicht bei Seiten, die aktuelle Bestseller gratis anbieten. Woran Sie unseriöse Angebote erkennen, beschreibt unser Ratgeber Fake-Shops erkennen.

Eigene Dateien, etwa ein heruntergeladener Klassiker im EPUB-Format, gelangen per Kabel vom Computer oder je nach Gerät per E-Mail auf den E-Reader. Wie das bei Ihrem Modell geht, steht in der Anleitung; beim Hausbesuch probieren wir es auf Wunsch gemeinsam einmal aus.

Wenn etwas hakt: typische Stolpersteine

  • Das WLAN wird nicht gefunden. Manche Geräte funken nur im 2,4-GHz-Band. Steht der E-Reader weit vom Router entfernt, hilft ein Test direkt daneben; bei Funklöchern im Haus lohnt eine WLAN-Optimierung.
  • Das geliehene Buch erscheint nicht. Synchronisieren Sie das Gerät von Hand oder starten Sie es neu. Läuft die Ausleihe über den Computer, muss die Datei noch auf das Gerät übertragen werden.
  • Das Passwort wird abgelehnt. Prüfen Sie Groß- und Kleinschreibung und ob die Bildschirmtastatur auf das richtige Sprachlayout eingestellt ist. Das Passwort zum Bibliotheksausweis kann ein anderes sein als das für den Online-Katalog.
  • Der Akku hält kürzer als erwartet. Licht und WLAN kosten Akku. Schalten Sie das WLAN aus, wenn Sie nur lesen, und regeln Sie das Licht herunter, wo es hell genug ist.
  • Der Bildschirm reagiert nicht mehr. Langes Drücken der Ein-Taste startet viele Geräte neu, ohne dass Bücher oder Einstellungen verloren gehen. Hilft das nicht, steht der Weg in der Anleitung des Herstellers.

Wie Technik daheim beim E-Reader hilft

Wir kommen im Raum Hildesheim und im Leinetal zu Ihnen nach Hause und richten den E-Reader gemeinsam mit Ihnen ein: WLAN verbinden, Konto anlegen oder anmelden, eine Kaufsperre setzen, wo das Gerät sie anbietet, den Zugang zur digitalen Ausleihe Ihrer Bibliothek hinterlegen und das erste Buch leihen oder kaufen. Danach stellen wir Schrift, Zeilenabstand und Licht so ein, dass Sie in Ihrem Lesesessel mit Ihrer Brille bequem lesen. Wichtig ist uns, dass Sie die Schritte danach selbst beherrschen; deshalb üben Sie jeden Handgriff einmal selbst. Was zur Einrichtung gehört, steht auf der Seite E-Reader einrichten.

Wer einen E-Reader verschenkt, kann den Termin gleich mitverschenken. Wohnen die Eltern weiter weg, hilft unser Beitrag Eltern wohnen weit weg: Technikhilfe organisieren. Wer lieber in Ruhe lernt, wie Tablet und Smartphone funktionieren, findet passende Tablet-Kurse und weitere Angebote unter Technik für Senioren. Unsere Preise stehen offen auf der Website, und ob sich ein Teil der Kosten steuerlich geltend machen lässt, erklärt der Beitrag Technikhilfe im Haushalt und die Steuer.

Dieser Artikel basiert auf Daten aus: Bitkom, Mehr als die Hälfte der Deutschen liest E-Books (Presseinformation vom 29. September 2026); Deutscher Bibliotheksverband, Bibliotheken 2025 – Themen, Zahlen, Forderungen (Oktober 2025) und Themenseite E-Books in Bibliotheken; IQWiG, Alterssichtigkeit (Presbyopie) auf gesundheitsinformation.de; Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), Sichere Passwörter erstellen; Gerichtshof der Europäischen Union, Pressemitteilungen Nr. 123/16 (EuGH, C-174/15) und Nr. 159/19 (EuGH, C-263/18); Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (§ 1 BFSG, § 2 BFSG) und Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (§ 8 BFSGV, § 18 BFSGV); Buchpreisbindungsgesetz (§ 2 BuchPrG, § 3 BuchPrG); Umsatzsteuergesetz (§ 12 UStG); Bürgerliches Gesetzbuch (§ 312k BGB, § 355 BGB, § 356 BGB); Urheberrechtsgesetz (§ 3 UrhG, § 64 UrhG, § 69 UrhG), jeweils auf gesetze-im-internet.de.

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