Kurz und einfach erklärt
Handys funken über verschiedene Netze. Das älteste Netz heißt 2G. Es soll im Jahr 2028 abgeschaltet werden.
Die meisten Handys nutzen schon das neue Netz 4G oder 5G. Für sie ändert sich nichts. Alte Handys mit nur 2G gehen dann nicht mehr.
Schauen Sie oben auf den Bildschirm. Steht dort 4G, LTE oder 5G, ist das gut. Steht dort nur E oder G, lassen Sie das Handy prüfen.
Auch ein Notrufknopf, eine Notrufuhr oder eine Alarmanlage mit SIM-Karte kann betroffen sein. Fragen Sie den Anbieter, ob das Gerät 4G kann.
Ein Handy ohne SIM-Karte kann keinen Notruf wählen. Legen Sie in Ihr Notfallhandy eine gültige Karte ein.
Die Bundesnetzagentur fasst es nüchtern zusammen: Telekom, Vodafone und Telefónica wollen ihre 2G-Netze voraussichtlich im Jahr 2028 abschalten (Bundesnetzagentur). Für die meisten Menschen ändert sich dadurch nichts, weil ihr Smartphone längst über 4G oder 5G funkt. Betroffen sind die Geräte, an die im Alltag kaum jemand denkt: das alte Tastenhandy in der Küchenschublade, der Notrufknopf am Handgelenk, die Alarmanlage mit SIM-Karte im Keller oder der automatische Notruf im Auto. Gerade bei Notrufgeräten ist ein stiller Ausfall das eigentliche Risiko, denn er fällt erst auf, wenn jemand Hilfe braucht. Dieser Beitrag zeigt, wann welcher Netzbetreiber abschalten will, welche Geräte betroffen sein können, wie Sie ein Handy mit wenigen Handgriffen selbst prüfen und wie eine Geräte-Inventur für den ganzen Haushalt aussieht. Bis zum ersten Termin bleibt genug Zeit, um in Ruhe zu tauschen, statt im Sommer 2028 hektisch zu werden.
Das Wichtigste in Kürze
- Telekom, Vodafone und Telefónica wollen ihre 2G-Netze voraussichtlich 2028 abschalten: die Telekom zum 30. Juni 2028, Vodafone im September 2028, Telefónica bis Ende 2028 (Bundesnetzagentur).
- Betroffen sind Geräte, die nur 2G und 3G nutzen, und ältere 4G-Geräte ohne VoLTE: Bei ihnen würden Sprachtelefonie und Notrufe nach der Abschaltung nicht mehr funktionieren (Bundesnetzagentur).
- Zum Prüfen genügt ein Blick aufs Display, auch während eines Anrufs: Wechselt die Anzeige beim Telefonieren auf „2G“, „GSM“, „E“ oder „Edge“, telefoniert das Handy möglicherweise nur über 2G (Verbraucherzentrale).
- Notrufknopf, Notrufuhr, Hausnotruf-Basis und Alarmanlage mit SIM-Karte gehören auf die Prüfliste, sofern sie nicht 4G- oder 5G-fähig sind. Fragen Sie Anbieter oder Errichter schriftlich nach dem verbauten Funkmodul.
- Ein eCall auf 2G-Basis setzt nach dem Ende aller 2G-Netze keinen automatischen Notruf mehr ab; neue Fahrzeugtypen brauchen seit dem 1. Januar 2026 einen eCall für 4G- und 5G-Netze (Delegierte Verordnung (EU) 2024/1180).
- Ein Notfallhandy braucht eine gültige SIM-Karte, denn Notrufe von Mobiltelefonen ohne Mobilfunkkarte sind nicht zulässig (§ 4 NotrufV). 86 Prozent der Menschen ab 16 Jahren bewahren mindestens ein ungenutztes Handy auf (Bitkom).
Wann das 2G-Netz abgeschaltet wird
Auf ihrer Themenseite zur 2G-Abschaltung schreibt die Bundesnetzagentur: Die Netzbetreiber Telekom, Vodafone und Telefónica haben bekanntgegeben, dass sie ihre 2G-Netze voraussichtlich im Jahr 2028 abschalten werden (Bundesnetzagentur). Die Termine liegen einige Monate auseinander. Die Telekom strebt die Abschaltung voraussichtlich zum 30. Juni 2028 an, Vodafone plant sie im September 2028 (Bundesnetzagentur). Telefónica, der Betreiber des O2-Netzes, hat die Abschaltung für Ende 2028 angekündigt (Bundesnetzagentur) und nennt in der eigenen Mitteilung die zweite Jahreshälfte 2028 (Telefónica Deutschland).
| Netz | Geplanter Termin | Angabe von |
|---|---|---|
| Telekom | voraussichtlich 30. Juni 2028 | Bundesnetzagentur, Telekom |
| Vodafone | September 2028, für besonders kritische IoT-Anwendungen bis Ende 2030 | Bundesnetzagentur, Vodafone |
| Telefónica (O2) | zweite Jahreshälfte 2028, laut Bundesnetzagentur Ende 2028 | Telefónica Deutschland, Bundesnetzagentur |
| 1&1 | kein eigenes 2G-Netz, zunächst gilt das Vodafone-Datum | Bundesnetzagentur |
Wer bei einer kleineren Marke oder einem Discounter telefoniert, nutzt technisch eines dieser Netze. Für Kundinnen und Kunden von 1&1, das kein eigenes 2G-Netz betreibt und per National Roaming das 2G-Netz von Vodafone nutzt, gilt nach Angaben der Bundesnetzagentur zunächst das Vodafone-Datum (Bundesnetzagentur). Welches Netz hinter Ihrem Vertrag steckt, steht in der Regel in den Vertragsunterlagen oder auf der Internetseite des Anbieters. Zwei Einschränkungen gehören zur Wahrheit: Vodafone hält das 2G-Netz für besonders kritische IoT-Anwendungen bis Ende 2030 geöffnet (Vodafone). Welche Anwendungen darunter fallen, führt die Mitteilung nicht einzeln auf; für Privat- und Geschäftskunden deaktiviert Vodafone die 2G-Dienste im September 2028 (Vodafone). Und die Termine selbst sind Ankündigungen der Netzbetreiber; auch die Bundesnetzagentur schreibt „voraussichtlich“.
An der Richtung ändert das nichts, denn der Vorgänger ist schon verschwunden: Die 3G-Netze wurden in Deutschland bereits im Jahr 2021 abgeschaltet (Bundesnetzagentur). Der Grund ist Platz im Funkspektrum. Die Bundesnetzagentur hält es für geboten, alte Technologien wie 2G nach Ablauf ihres Lebenszyklus abzuschalten, damit die begrenzten Frequenzen für breitbandigen Mobilfunk genutzt werden. Die Nachfolger sind gut ausgebaut: Mehr als 97 Prozent der Fläche Deutschlands sind mit 4G versorgt und mehr als 93 Prozent mit 5G (Bundesnetzagentur). Mit 2G erreichen alle Netzbetreiber allerdings mehr als 99 Prozent der Fläche (Bundesnetzagentur). Die verbleibenden Lücken sollen bis zur Abschaltung möglichst überall geschlossen werden; die Bundesnetzagentur wirkt nach eigenen Angaben bei den Netzbetreibern darauf hin.
Kein Grund zur Eile, aber zur Inventur
Welche Geräte betroffen sein können
Die Bundesnetzagentur formuliert die Grundregel klar: Betroffen sind grundsätzlich alle Geräte, die nur 2G- und 3G-Mobilfunknetze nutzen können (Bundesnetzagentur). Eine vollständige Liste gibt es wegen der enormen Vielfalt nicht. Wichtig ist der zweite Satz auf derselben Seite: Auch vereinzelte 4G- und 5G-Geräte können betroffen sein, wenn sie keine Sprachdienste im 4G-Netz beherrschen, also kein Voice over LTE, kurz VoLTE (Bundesnetzagentur). Solche Geräte nutzen 4G nur für Daten und wechseln zum Telefonieren ins 2G-Netz. Nach der Abschaltung würden Sprachtelefonie und Notrufe bei ihnen nicht mehr funktionieren, betroffen sind vor allem ältere 4G-Geräte (Bundesnetzagentur).
Neben klassischen Mobiltelefonen nennt die Bundesnetzagentur weitere Beispiele, sofern sie nicht 4G- oder 5G-fähig sind: in Fahrzeugen verbaute Funkmodule für Notruf oder Standheizung, Notruf-Funkmodule etwa in Aufzügen, Terminals für die Kartenzahlung sowie Sensoren und Messgeräte (Bundesnetzagentur). Für einen Seniorenhaushalt übersetzt heißt das: Alles, was eine SIM-Karte hat und im Notfall Alarm schlagen soll, gehört auf die Prüfliste.
Altes Tastenhandy
Das Reservegerät in der Schublade oder im Handschuhfach. Zeigt es nur „E“ oder „G“ an, kann es nach der Abschaltung voraussichtlich keine Verbindung mehr aufbauen.
Smartphone ohne VoLTE
Surft über 4G, telefoniert aber über 2G. Das betrifft vor allem ältere Modelle; manchmal ist VoLTE nur in den Einstellungen ausgeschaltet.
Mobiler Notrufknopf
Der Hausnotruf für unterwegs funkt mit eigener SIM-Karte. Ob sein Funkmodul 4G beherrscht, weiß der Anbieter des Geräts.
Notrufuhr und Ortungsuhr
Uhren mit SOS-Taste, Sturzerkennung oder Ortung nutzen teils eine eigene SIM-Karte. Im Datenblatt nach LTE und VoLTE suchen.
Alarmanlage mit SIM
Meldet Einbruch oder Brand per SMS oder Anruf. Manche ältere Zentralen funktionieren nur mit 2G; der Errichter kennt das verbaute Wählgerät.
Auto-Notruf eCall
Der automatische Notruf nutzt in vielen Fahrzeugen noch 2G-Technik. Der Hersteller weiß, ob es für Ihr Modell eine Lösung über 4G gibt.
Nicht betroffen sind Geräte, die gar nicht über Mobilfunk senden. Ein Hausnotruf, dessen Basisstation am Telefonanschluss oder am Router hängt, telefoniert über das Festnetz; dort zählt eher, ob der Router Strom hat, wie der Beitrag zum Stromausfall zuhause zeigt. Auch WLAN-Anrufe laufen nicht über 2G, setzen aber ein funktionierendes WLAN voraus; mehr dazu im Beitrag über Handyempfang im Haus und WLAN-Telefonie. Unklar ist die Lage bei Basisstationen, die zusätzlich oder ausschließlich eine SIM-Karte nutzen. Die Verbraucherzentrale nennt Aufzug- und Hausnotrufsysteme ausdrücklich unter den Notrufsystemen, die umgerüstet werden müssen, um weiterhin Notrufe zu gewährleisten (Verbraucherzentrale). Maßgeblich ist dabei, ob die Basis über ein reines 2G-Modul sendet.
Handy prüfen: so erkennen Sie 4G und VoLTE
Für Handys mit Netzanzeige reicht in den meisten Fällen ein Blick an den oberen Bildrand. Erscheint dort „5G“, „4G“ oder „LTE“, brauchen sich Kundinnen und Kunden laut Telekom in der Regel um nichts weiter zu kümmern (Telekom); Vodafone sieht in diesem Fall ebenfalls keinen Handlungsbedarf (Vodafone). Umgekehrt gilt laut Stiftung Warentest: Steht dort regelmäßig nur „G“, „GSM“, „2G“ oder „E“, aber zu keiner Zeit „4G“, „LTE“ oder „5G“, kann das Gerät wahrscheinlich keine 4G- oder 5G-Verbindungen aufbauen und wird nach der 2G-Abschaltung nicht mehr funktionieren (Stiftung Warentest).
Die Anzeige im Ruhezustand sagt allerdings nur etwas über Daten. Auch wenn im Display „4G“ steht, heißt das noch nicht, dass das Gerät über das 4G-Netz telefonieren kann, denn Sprachverbindungen über 4G wurden erst später eingeführt als die 4G-Technik selbst (Stiftung Warentest). Deshalb lohnt der zweite Blick während eines Gesprächs: Wechselt die Anzeige beim Telefonieren zu „2G“, „GSM“, „E“ oder „Edge“, telefoniert das Gerät möglicherweise nur über 2G, obwohl es auch 4G kann, und eine Umstellung oder Anpassung der Einstellungen ist nötig (Verbraucherzentrale). Telefónica empfiehlt in seiner Checkliste für Verbraucher genau diese beiden Schritte: Gerät prüfen und Einstellungen prüfen (Telefónica Deutschland).
- Netzanzeige ansehen, während das Handy nicht telefoniert: Steht dort „4G“, „LTE“ oder „5G“? Prüfen Sie das an mehreren Stellen in der Wohnung und einmal draußen.
- Einen Probeanruf führen, etwa bei Angehörigen, und während des Gesprächs auf die Anzeige achten. Springt sie auf „2G“, „E“ oder „GSM“, geht es mit dem nächsten Schritt weiter.
- In den Einstellungen nachsehen, ob VoLTE, „4G-Anrufe“ oder „LTE-Anrufe“ eingeschaltet ist. Je nach Hersteller liegt der Schalter im Bereich Mobilfunk oder Mobile Netzwerke.
- Bei Tastenhandys ohne Netzanzeige ins Handbuch oder Datenblatt schauen. Stiftung Warentest verweist für solche Geräte auf das Datenblatt und den Anbieter des Geräts (Stiftung Warentest).
- Tarif und SIM-Karte prüfen lassen: Beide müssen mindestens 4G-fähig sein, Auskunft gibt der Mobilfunkanbieter (Bundesnetzagentur).
- Bei schwachem Empfang an Frequenzen denken: Ältere 4G- und 5G-Geräte nutzen möglicherweise nicht alle Frequenzbereiche, die Ihr Anbieter einsetzt (Bundesnetzagentur).
Tastenhandys gibt es auch mit VoLTE
Das Notfallhandy in der Schublade
Viele Haushalte heben ein altes Handy als Reserve auf. Laut Bitkom liegen in deutschen Haushalten 167 Millionen ungenutzte Handys und Smartphones, und 86 Prozent der Menschen in Deutschland ab 16 Jahren bewahren mindestens eines zu Hause auf (Bitkom). Der wichtigste Grund ist, dass man das Gerät womöglich noch einmal brauchen könnte: 48 Prozent nennen ihn (Bitkom). Stiftung Warentest erwartet, dass die Abschaltung in Privathaushalten vor allem solche alten Mobiltelefone trifft, die für Notfälle in einer Schublade oder im Handschuhfach liegen (Stiftung Warentest).
Ein zweiter Punkt wird oft übersehen: Ohne SIM-Karte gibt es in Deutschland keinen Notruf vom Handy. Die Notrufverordnung sagt wörtlich, dass Notrufverbindungen von Mobiltelefonen ohne Mobilfunkkarte nicht zulässig sind (§ 4 Abs. 8 Nr. 1 NotrufV). Eine aktive Prepaid-Karte ohne Guthaben genügt dagegen, denn Notrufe müssen auch hergestellt werden, wenn kein Guthaben mehr da ist oder der Dienst wegen Zahlungsverzugs gesperrt ist, nicht jedoch nach endgültiger Aufhebung des Anschlusses (§ 4 Abs. 3 NotrufV). Für das Reservehandy heißt das: eine gültige SIM-Karte einlegen, das Gerät auf 4G und VoLTE prüfen und den Akku regelmäßig laden. Ein reines 2G-Gerät ist auch mit Karte nach der Abschaltung kein Notfallhandy mehr.
Notrufknopf, Notrufuhr und Hausnotruf prüfen
Bei Notrufgeräten ist die Lage unübersichtlicher, weil viele von ihnen keine Netzanzeige haben. Ein klassischer Hausnotruf besteht aus einer Basisstation und einem Funksender am Handgelenk oder als Kette, wie der Beitrag zum Hausnotruf und dem Zuschuss der Pflegekasse beschreibt. In der Regel funkt der Sender nur zur Basis. Das Mobilfunknetz nutzt erst die Basis selbst, und auch das nur, wenn sie per SIM-Karte statt über den Telefonanschluss verbunden ist. Mobile Notrufknöpfe für unterwegs und Notrufuhren tragen das Mobilfunkmodul dagegen direkt am Körper.
Hausnotrufgeräte nennt die Bundesnetzagentur nicht ausdrücklich, wohl aber Notruf-Funkmodule als Beispiel für Geräte, die betroffen sind, sofern sie nicht 4G- oder 5G-fähig sind (Bundesnetzagentur). Ob Ihr Gerät dazugehört, entscheidet allein das verbaute Funkmodul, und das kennt der Anbieter. Die Bundesnetzagentur verweist für Fragen zum einzelnen Endgerät auf den Hersteller beziehungsweise den Mobilfunknetzbetreiber (Bundesnetzagentur). Fragen Sie deshalb schriftlich nach und heben Sie die Antwort zusammen mit der Gerätebezeichnung auf. Eine schriftliche Antwort hilft auch Angehörigen, die sich später um den Tausch kümmern.
- Welches Gerät ist bei mir im Einsatz, mit Modellbezeichnung und Seriennummer vom Typenschild?
- Sendet die Basisstation oder der mobile Notrufknopf über Mobilfunk, und wenn ja, über 2G, 4G oder 5G?
- Unterstützt das Gerät Sprachverbindungen über 4G, also VoLTE, oder nur Datenverbindungen?
- Tauscht der Anbieter das Gerät oder das Funkmodul aus, und entstehen dafür Kosten?
- Ändert sich bei einem Tausch etwas am Vertrag oder an der Abrechnung mit der Pflegekasse?
- Wer testet den Notruf nach dem Tausch gemeinsam mit Ihnen, und wann?
Bei Notrufuhren und Smartwatches mit SOS-Funktion lohnt der Blick ins Datenblatt. 13 Prozent der Menschen über 65 Jahren nutzten 2023 eine Smartwatch (Bitkom 2023), und viele Modelle bieten laut Bitkom mittlerweile eine Unfallerkennung mit SOS-Funktion. Uhren, die über das gekoppelte Smartphone telefonieren, hängen am Netzstandard dieses Handys. Uhren mit eigener SIM- oder eSIM-Karte brauchen selbst LTE und VoLTE. Welche Kontakte eine Uhr im Ernstfall anruft und wie die Sturzerkennung eingestellt wird, steht im Beitrag zur Notrufuhr mit Sturzerkennung. Nach jeder Umstellung gehört ein Probealarm dazu, bei dem Sie mit der Zentrale oder dem Kontakt vorher absprechen, dass es nur ein Test ist.
Alarmanlage, Aufzug, Auto: Funkmodule im Alltag
Vernetzte Alarmanlagen nennt die Bundesnetzagentur ausdrücklich in ihrer Frage, woher Verbraucher wissen, ob ein Endgerät betroffen ist; die Antwort verweist auf Hersteller und Mobilfunknetzbetreiber (Bundesnetzagentur). Die Telekom zählt Alarmanlagen zu den Geräten im Internet der Dinge, die in der Vergangenheit meist 2G und 3G genutzt haben, und rät Anbietern wie Nutzern, den Austausch alter Funkmodule jetzt vorzubereiten (Telekom). Für eine Alarmanlage mit SIM-Wählgerät heißt das: Errichter anrufen, Modell und Modul nennen lassen, Austausch einplanen. Wer Smart-Home-Technik ohne Mobilfunk nutzt, wie sie im Beitrag zum Einbruchschutz für Mieter beschrieben ist, hängt in der Regel am Internetanschluss statt am Mobilfunk. Nur ein eingebautes SIM-Modul als Reserve gehört dann auf die Liste.
Wer in einem Haus mit Aufzug wohnt, kann selbst wenig tun, sollte aber nachfragen. Notruf-Funkmodule in Aufzügen sind eines der Beispiele der Bundesnetzagentur (Bundesnetzagentur), und die Verbraucherzentrale rät, Systeme, die noch auf 2G angewiesen sind, vor der Abschaltung auszutauschen, vor allem Alarmanlagen und Aufzugnotrufe (Verbraucherzentrale). Zuständig ist der Betreiber der Anlage, also Vermieter, Hausverwaltung oder Eigentümergemeinschaft. Eine kurze Nachricht an die Hausverwaltung mit der Frage, ob der Aufzugnotruf schon über 4G oder das Festnetz läuft, kostet nichts.
Beim Auto ist die Lage klar beschrieben. Die 2G-Abschaltung betrifft auch das automatische Notrufsystem eCall; wenn alle 2G-Netze abgeschaltet sind, ist ein automatischer Notruf damit nicht mehr möglich (Bundesnetzagentur). Einige Fahrzeughersteller betreiben eigene Notruf-Callcenter, die gegebenenfalls über 4G oder 5G erreicht werden. Für die Zulassung gibt das Kraftfahrt-Bundesamt Entwarnung: Ein eCall, der wegen fehlender Infrastruktur nicht mehr funktioniert, wird bei der Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO nicht bemängelt, die Hauptuntersuchung kann trotzdem bestanden werden (Bundesnetzagentur).
Neue Autos werden bereits umgestellt. Seit dem 1. Januar 2026 versagen die Behörden neue Typgenehmigungen, wenn der eCall nicht den Normen für paketvermittelte Netze entspricht (Delegierte Verordnung (EU) 2024/1180). Ab dem 1. Januar 2027 gelten zudem die Übereinstimmungsbescheinigungen von Neufahrzeugen, die nach dem 31. März 2018 genehmigt wurden und diese Spezifikationen nicht erfüllen, nicht mehr (Delegierte Verordnung (EU) 2024/1180). Begründet wird das damit, dass die Netzbetreiber in allen Mitgliedstaaten den Ausstieg aus 2G und 3G zwischen 2025 und 2030 planen (Delegierte Verordnung (EU) 2024/1180). Wer ein älteres Auto fährt, fragt beim Hersteller oder in der Werkstatt nach, ob es für das Notrufsystem ein Update gibt.
Die Geräte-Inventur für den Haushalt
Am einfachsten ist eine Liste auf Papier, so wie im Bild oben: eine Zeile je Gerät, drei Spalten für „2G“, „4G/5G“ und „prüfen“. Gehen Sie dafür einmal durch Wohnung, Keller, Garage und Auto. Gesucht sind alle Geräte, in denen eine SIM-Karte steckt oder die laut Typenschild eine Mobilfunkverbindung haben. Dazu gehören auch Geräte von Angehörigen, die bei Ihnen liegen, etwa das Ersatzhandy der Mutter oder der Notrufknopf, den ein Pflegedienst eingerichtet hat. Notieren Sie zu jedem Gerät die Modellbezeichnung, den Anbieter und das Datum Ihrer Anfrage.
| Gerät | Woran Sie 2G erkennen | Wen Sie fragen | Was zu tun ist |
|---|---|---|---|
| Smartphone | Anzeige wechselt beim Telefonieren auf „2G“, „E“ oder „GSM“ | Hersteller, Mobilfunkanbieter | VoLTE einschalten, sonst ersetzen |
| Tastenhandy | nur „G“, „E“ oder keine Netzanzeige | Datenblatt, Hersteller | Gerät mit VoLTE kaufen |
| Mobiler Notrufknopf | Typenschild, Vertragsunterlagen | Hausnotruf-Anbieter | Tausch schriftlich vereinbaren |
| Hausnotruf-Basis mit SIM | SIM-Fach, Vertragsunterlagen | Hausnotruf-Anbieter | Modul prüfen lassen, Notruf testen |
| Notrufuhr, Ortungsuhr | Datenblatt ohne LTE und VoLTE | Hersteller, Händler | bei reinem 2G ersetzen |
| Alarmanlage mit SIM | Wählgerät in der Zentrale | Errichter | Funkmodul tauschen lassen |
| Auto mit eCall | Baujahr, Bedienungsanleitung | Fahrzeughersteller, Werkstatt | nach einem Update fragen |
Für den Zeitplan genügt eine grobe Einteilung. In diesem Herbst und Winter entsteht die Liste. Im Laufe des Jahres 2027 werden Ersatzgeräte gekauft, eingerichtet und mit Angehörigen geübt, und die Antworten der Anbieter liegen vor. Vor dem ersten angekündigten Abschalttermin im Sommer 2028 (Bundesnetzagentur) ist dann alles getauscht und einmal getestet. Wer zwischendurch ein Gerät mit Mobilfunk kauft, achtet ab sofort auf 4G und VoLTE. Das rät auch Stiftung Warentest: Wer gebrauchte Handys oder andere Geräte mit Mobilfunkempfang kauft, sollte darauf achten, dass sie nicht mehr auf das alte 2G-Netz angewiesen sind (Stiftung Warentest).
Umstieg ohne Hektik: neues Handy, Daten und Gewohnheiten
Wenn ein Handy ersetzt werden muss, ist die wichtigste Frage nicht die Technik, sondern die Gewohnheit. Herkömmliche Handys sind insgesamt wenig verbreitet, bei den über 75-Jährigen nutzen aber 17 Prozent eines, mehr als in jeder anderen Altersgruppe (Bitkom). Wer mit Tasten gut zurechtkommt, nimmt wieder ein Tastenhandy, nur eben mit VoLTE. Wer ohnehin über ein Smartphone nachdenkt, hat jetzt einen Anlass: In der Altersgruppe von 65 bis 74 Jahren nutzen 74 Prozent ein Smartphone, bei den über 75-Jährigen sind es 45 Prozent (Bitkom). Große Schrift, Vorlesen und eine einfache Startseite lassen sich einstellen; wie das geht, steht im Beitrag Handy leichter bedienen.
- Kontakte, auch die, die nur auf der alten SIM-Karte gespeichert sind
- Kurzwahl oder Favoriten für die wichtigsten Angehörigen
- Notfallkontakte und medizinische Angaben im Notfallpass des Handys
- Klingelton und Lautstärke, die zuverlässig gehört werden
- PIN und PUK der SIM-Karte, auf Papier an einem sicheren Ort verwahrt
- Ladeschale oder Ladekabel an einem festen Platz, damit das Gerät geladen bleibt
Den Umzug der Daten übernehmen wir auf Wunsch: Beim Daten-Umzug aufs neue Gerät kommen Kontakte, Fotos und Nachrichten mit, und das alte Gerät wird auf Wunsch gelöscht. Danach gehört das Altgerät nicht in den Hausmüll. Von den über 65-Jährigen wissen laut Bitkom 16 Prozent nicht, wo sie Altgeräte abgeben können (Bitkom). Möglich sind kommunale Sammelstellen und Wertstoffhöfe; große Elektrohändler sowie große Supermärkte und Discounter, die regelmäßig Elektrogeräte anbieten, sind unter bestimmten Voraussetzungen zur kostenlosen Rücknahme verpflichtet (Bitkom). Vorher sollten alle persönlichen Daten entfernt, das Gerät zurückgesetzt und SIM- sowie Speicherkarte entnommen werden; Einzelheiten stehen im Beitrag Altes Handy verkaufen: Daten wirklich sicher löschen.
Wie Technik daheim bei der Umstellung hilft
Wir kommen im Raum Hildesheim und im Leinetal zu Ihnen nach Hause und gehen die Liste gemeinsam mit Ihnen durch. Wir prüfen Netzanzeige und VoLTE an Ihren Handys, schalten die Funktion ein, wo sie nur deaktiviert ist, und führen einen Probeanruf. Bei Notrufknopf, Notrufuhr oder Alarmanlage lesen wir Typenschild und Datenblatt ab, notieren Modell und Funkmodul und helfen Ihnen, die Anfrage an Anbieter oder Errichter zu formulieren. Den Tausch eines eingebauten Funkmoduls übernimmt der Anbieter oder Errichter selbst; wir sorgen dafür, dass Sie wissen, was Sie fragen sollten und was die Antwort bedeutet.
Muss ein Handy ersetzt werden, richten wir das neue Gerät ein, übertragen Kontakte und Fotos und üben die wichtigsten Handgriffe, bis sie sitzen, gern auch in einem Smartphone-Kurs zuhause. Wohnen Ihre Eltern weiter weg, lässt sich die Inventur gemeinsam mit Angehörigen planen, wie im Beitrag über Technikhilfe für Eltern aus der Ferne beschrieben. Was wir sonst noch einrichten, zeigt die Übersicht unserer Leistungen, alles zur Technik-Hilfe für Senioren steht auf der eigenen Seite, und einen Termin können Sie über das Kontaktformular anfragen.
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